Internationale Unternehmen, die in Deutschland einen Steuerberater mandatieren möchten, stehen vor der Frage, wie sie eine verlässliche und fachlich geeignete Kanzlei identifizieren. Die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ ist in Deutschland gesetzlich geschützt: Nur Personen, die von der Steuerberaterkammer bestellt wurden, dürfen sie führen. Für die Suche gibt es daher klare amtliche Wege, die Vorrang vor allgemeinen Internetverzeichnissen haben sollten.
Berufsregister der Steuerberaterkammern: die zentrale Quelle
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und die 21 Landessteuerberaterkammern führen das amtliche Berufsregister aller zugelassenen Steuerberaterinnen und Steuerberater. Die öffentliche Suche ist kostenlos und über die Website der BStBK oder direkt über die jeweilige Landeskammer erreichbar. Dort lassen sich der Name, die Kanzleianschrift, der zuständige Kammerbezirk und gegebenenfalls erworbene Fachberatertitel abrufen. Für internationale Unternehmen ist es besonders wichtig, die Eintragung zu prüfen, denn nur eingetragene Berufsträger dürfen geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten.
Weitere offizielle Quellen im Überblick
Neben den Steuerberaterkammern gibt es weitere Behörden und Register, die im Zusammenhang mit der Beratersuche genutzt werden können. Die folgende Tabelle zeigt, welche Informationen diese Quellen liefern und wo ihr praktischer Nutzen liegt.
| Quelle | Inhalt | Nutzungshinweis für die Steuerberatersuche |
|---|---|---|
| Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und Landessteuerberaterkammern | Amtliches Berufsregister zugelassener Steuerberaterinnen und Steuerberater | Erste Anlaufstelle: Hier lässt sich die gültige Bestellung, Kanzleiadresse und ein evtl. Fachberatertitel verifizieren. |
| IHK / DIHK | Beratung zu Gründung, Standort und Markteintritt | Kein Steuerberaterverzeichnis, aber nützlich für allgemeine unternehmerische Fragen und lokale Kontakte. |
| GTAI – Germany Trade and Invest | Offizielle Informationen für ausländische Investoren zum Standort Deutschland | Keine direkte Beratersuche; kann aber auf Kammern, Verbände und Behörden verweisen. |
| BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen, Förderprogramme | Relevant für Förderfragen, nicht für die Personensuche von Steuerberatern. |
| BZSt – Bundeszentralamt für Steuern | Zentrale Steuerverwaltung des Bundes, z.B. für Umsatzsteuer oder Abzugssteuern | Zuständig für bestimmte Steuerarten, führt jedoch kein Berufsregister. |
| Zoll | Verwaltung von Einfuhr-, Ausfuhr- und Verbrauchsteuern | Für Unternehmen mit Warenverkehr relevant; Zollbeamte vermitteln keine Steuerberater. |
| ELSTER | Elektronisches Steuerverfahren der Finanzverwaltung | Wird von Steuerberatern zur Übermittlung von Steuererklärungen genutzt; enthält selbst kein Beraterverzeichnis. |
| Handelsregister / Unternehmensregister | Amtliche Register für eingetragene Unternehmen | Ermöglicht die Prüfung, ob eine Beratungsgesellschaft tatsächlich existiert und wer vertretungsberechtigt ist. Zur Prüfung der Steuerberater-Bestellung ist aber die Kammer maßgeblich. |
Praktische Hinweise zur Nutzung der amtlichen Verzeichnisse
Die Suchfunktion der BStBK und der Landessteuerberaterkammern ist bewusst schlicht gehalten. Internationale Unternehmen sollten folgende Punkte beachten:
- Bestellung prüfen: Nur aktuell bestellte Personen dürfen sich Steuerberater nennen. Die Eintragung im Kammervorzeichnis ist der Nachweis.
- Fachberatertitel berücksichtigen: Fachberatertitel wie „Fachberater für internationales Steuerrecht“ werden von den Kammern verliehen und sind im Register ausgewiesen.
- Kammerbezirk und Kanzleianschrift abgleichen: Die eingetragene Anschrift sollte zur tatsächlichen Kanzlei passen. Bei einer neuen Niederlassung in Deutschland sollte die zuständige Landeskammer kontaktiert werden.
- Direkt bei der Kammer nachfragen: Bei Zweifeln an der Zulassung kann die jeweilige Steuerberaterkammer eine verbindliche Auskunft erteilen.
- Von Anzeigen nicht blenden lassen: Auch wenn andere Verzeichnisse oder Websites als „offiziell“ auftreten, ist das Register der Kammern die rechtsverbindliche Grundlage.
Offizielle Quellen
- Bundessteuerberaterkammer: https://www.bstbk.de
- DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag): https://www.dihk.de
- IHK-Portal: https://www.ihk.de
- Germany Trade and Invest (GTAI): https://www.gtai.de
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): https://www.bmwk.de
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de
- Zoll: https://www.zoll.de
- ELSTER: https://www.elster.de
- Unternehmensregister: https://www.unternehmensregister.de
- Handelsregister: https://www.handelsregister.de
Stand: 2026-08-13
Alle Angaben ohne Gewähr; bitte die offiziellen aktuellen Fassungen prüfen.
Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

