Eine Vorratsgesellschaft ist eine bereits gegründete, im Handelsregister eingetragene GmbH, die noch keinen operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Bei der Übergabe wechseln die Geschäftsanteile und die Geschäftsführung. Für die neuen Gesellschafter und Geschäftsführer bedeutet das konkrete Aufgaben: Sie müssen die Gesellschaft gegenüber Banken und Behörden neu legitimieren und die gesetzlichen Meldepflicht
Übergabe einer Vorratsgesellschaft: KYC, Transparenzregister und Kontovollmachten

