Wer im deutschen Markt tätig werden will, muss vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung oder der Übernahme eines Mandats prüfen, ob der Vertragspartner oder Auftraggeber geeignet ist und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Prüfung umfasst Gesellschafterstruktur, Herkunftsland, Branche, Geldfluss, Lizenzen und Ausschlussfälle. Dieser Artikel beschreibt den Ablauf und die offiziellen Quellen, die dafür zur Verfügung stehen.
Gesellschafterstruktur offenlegen
Die Gesellschafterstruktur lässt sich am besten über das Handelsregister und das Unternehmensregister ermitteln. Dort sind eingetragene Gesellschaften, Geschäftsführer und Vertretungsbefugnisse abrufbar. Das Unternehmensregister bündelt die Daten der amtlichen Register und bietet eine zentrale Suche. Zusätzlich ist das Transparenzregister zu prüfen, da es die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften ausweist. Bei ausländischen Gesellschaften müssen beglaubigte Handelsregisterauszüge des Herkunftslandes vorgelegt werden.
Herkunftsland und Branche
Die Prüfung des Herkunftslandes dient der Einschätzung von Länderrisiken und möglichen Embargomaßnahmen. Germany Trade & Invest (GTAI) bietet aktuelle Informationen zu Marktbedingungen, Recht und Zoll. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht Branchenberichte und Hinweise zu Außenwirtschafts- und Exportkontrollen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) informiert über branchenspezifische Regulierung und Gewerbeanzeigen.
Geldfluss und wirtschaftlicher Hintergrund
Bei der Prüfung des Geldflusses geht es darum, die Herkunft der Mittel und ungewöhnliche Transaktionen nachzuvollziehen. Dazu können steuerliche Bescheinigungen und Auskünfte des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) herangezogen werden, etwa zu Freistellungsbescheinigungen oder Kapitalertragsteuer. Auch das Transparenzregister liefert Hinweise auf die wirtschaftlichen Eigentümer, die für die Beurteilung relevant sind. Hinweis: Der Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Lizenzen und Erlaubnisse
Je nach Branche sind besondere Erlaubnisse erforderlich. Die Gewerbeordnung (GewO) verlangt in vielen Fällen eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt oder der IHK. Für bestimmte Tätigkeiten sind zusätzliche Erlaubnisse, etwa nach der Handwerksordnung oder dem Güterkraftverkehrsgesetz, nötig. Der Zoll ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Einfuhr, Ausfuhr und Verbrauchsteuern. Die steuerliche Registrierung kann über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) durchgeführt werden; dort sind auch Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen abrufbar.
Ausschlussfälle
Ausschlussgründe ergeben sich aus Gewerbeuntersagungen, Insolvenzverfahren, Steuerschulden oder Eintragungen im Gewerbezentralregister. Die örtliche Gewerbebehörde gewährt Einsicht in das Gewerbezentralregister, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Insolvenzbekanntmachungen werden über die amtlichen Veröffentlichungen der Insolvenzgerichte abrufbar gemacht. Offene Steuerschulden müssen vom Geschäftspartner durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts nachgewiesen werden.
Ablauf einer Eignungs- und Mandatsprüfung
Ein typischer Ablauf kann wie folgt strukturiert werden:
- Identität des Unternehmens und der gesetzlichen Vertreter feststellen.
- Handelsregister- und Unternehmensregisterauszüge abrufen.
- Transparenzregister prüfen.
- Sanktionslisten der EU und der UN abgleichen.
- Branchen- und Lizenzenprüfung anhand der zuständigen Behörden.
- Finanzielle Situation durch Vorlage von Jahresabschlüssen und Steuerbescheinigungen prüfen.
- Ausschlussgründe recherchieren.
- Ergebnisse dokumentieren und Entscheidung vorbereiten.
Offizielle Quellen
Für die Prüfung stehen folgende offizielle Quellen zur Verfügung:
| Behörde/Register | Zuständigkeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Handelsregister / Unternehmensregister | Gesellschaftsdaten, Gesellschafter, Geschäftsführer | Unternehmensregister.de |
| Transparenzregister | Wirtschaftlich Berechtigte | transparenzregister.de |
| BMWK | Branchen- und Außenwirtschaftspolitik | bmwk.de |
| BZSt | Steuerliche Melde- und Nachweispflichten | bzst.de |
| IHK | Gewerbeanmeldung, Außenwirtschaft | ihk.de |
| Zoll | Zoll- und Steuerverfahren | zoll.de |
| ELSTER | Elektronische Steuererklärung | elster.de |
| GTAI | Außenwirtschaftsinformationen | gtai.de |
Diese Quellen sind amtlich oder gesetzlich verankert. Die Nutzung ist in der Regel kostenlos oder gebührenpflichtig, je nach Abrufart. Vor einer Mandatsentscheidung sollten alle relevanten Auskünfte eingeholt und sorgfältig dokumentiert werden.
Stand: 2026-08-13. Alle Angaben ohne Gewähr; bitte die offiziellen aktuellen Fassungen prüfen. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

