Wer als Unternehmerin oder Unternehmer in Deutschland ein Unternehmen gründen möchte, benötigt je nach Herkunftsland eine Aufenthaltserlaubnis. Beratungsdienste wie GründerVisum24 begleiten Antragsteller bei diesem Verfahren. Doch was ist rechtlich gefordert, und wo liegen die Grenzen solcher Angebote? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte anhand offizieller Rechtsgrundlagen zusammen.
Rechtsgrundlage: § 21 Aufenthaltsgesetz
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit richtet sich nach § 21 AufenthG. Die Erteilung setzt voraus, dass ein tragfähiges Geschäftskonzept vorliegt, die Finanzierung des Vorhabens gesichert erscheint und von dem Unternehmen ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis ausgeht. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Ausländerbehörde.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) wird regelmäßig in das Verfahren einbezogen. Sie bewertet das Konzept, die Marktchancen und die fachliche Eignung der antragstellenden Person. Eine ablehnende Stellungnahme der IHK ist nicht automatisch eine endgültige Ablehnung, hat aber erhebliches Gewicht.
Antrag, Unterlagen und Fristen
Antragsteller aus Nicht-EU-Staaten müssen vor der Einreise in der Regel ein Visum zur Unternehmensgründung bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Nach der Einreise ist die Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde zu beantragen. Es handeln sich um zwei getrennte Verfahren.
Welche Fristen konkret gelten, hängt vom Einzelfall ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Verfahrensschritte:
| Verfahrensschritt | Zuständige Stelle | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Visum zur Gründung | Deutsche Auslandsvertretung | vor Einreise |
| Stellungnahme zur Tragfähigkeit | Industrie- und Handelskammer | während des Verfahrens |
| Aufenthaltstitel | Ausländerbehörde | nach Einreise, vor Ablauf des Visums |
In der Praxis werden üblicherweise diese Unterlagen verlangt:
- Businessplan mit Marktanalyse und Finanzplanung
- Nachweise über verfügbare Eigenmittel
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise
- Handelsregisterauszug, sofern das Unternehmen bereits eingetragen ist
- Reisepass und gegebenenfalls Mietvertrag
Die Bearbeitungs

