Der Eintritt in den deutschen E-Commerce-Markt ist für internationale Unternehmen attraktiv – und mit klaren behördlichen Pflichten verbunden. Wer auf Plattformen wie Amazon, eBay oder Otto Waren anbietet, muss vorab bestimmte Identifikationsnummern und Registrierungen nachweisen. Dies sind insbesondere die EORI-Nummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und – für Elektrogeräte – die WEEE-Registrierung. Dieser Ressourcen-Artikel zeigt Ihnen die offiziellen Portale, Behörden und Datenbanken, über die Sie diese Vorgaben schnell und rechtssicher erledigen. Alle Gebühren und Regelungen unterliegen Änderungen; Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Warum offizielle Portale für Ihren Marktplatzstart entscheidend sind
Internationale Unternehmen, die ihren Marktplatzstart in Deutschland vorbereiten, stehen vor einer Vielzahl administrativer Anforderungen. Viele dieser Anforderungen betreffen die Zollabwicklung, die Umsatzsteuer und die Produktkonformität. Marktplätze sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten und Registrierungen von Händlern zu prüfen. Eine fehlende EORI-Nummer, USt-IdNr. oder WEEE-Registrierung kann dazu führen, dass Verkäufe blockiert, Angebote gelöscht oder Bußgelder verhängt werden.
Um hier Sicherheit zu gewinnen, sollten Sie ausschließlich die offiziellen Portale der deutschen und europäischen Behörden nutzen. Diese bieten nicht nur Antragsverfahren, sondern auch Verzeichnisse, Merkblätter und Ansprechpartner. Eine Recherche über Suchmaschinen birgt das Risiko von kostenpflichtigen Nachahmerseiten oder veralteten Informationen. Die folgende Übersicht nennt die zentralen Ressourcen für die drei wichtigsten Registrierungen.
EORI-Nummer: Zollregistrierung für den internationalen Warenverkehr
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) ist eine europaweit gültige Identifikationsnummer für Unternehmen, die Waren in die Europäische Union aus- oder einführen. Sie wird benötigt, sobald Sie Waren – auch im Fernabsatz – über die EU-Außengrenze bringen. Auch wenn Ihr deutsches Lager oder Ihr Fulfilment-Anbieter in Deutschland liegt, benötigen Sie für die Zollabwicklung eine EORI-Nummer.
In Deutschland ist die Generalzolldirektion für die Erteilung der EORI-Nummer zuständig. Die Beantragung erfolgt über das offizielle Zoll-Portal: www.zoll.de. Auf der Startseite finden Sie unter dem Stichwort „EORI“ den direkten Zugang zum Antrag und zum EORI-Check. Der EORI-Check ist ein öffentliches Verzeichnis, mit dem Sie prüfen können, ob eine EORI-Nummer bereits vergeben und gültig ist.
Wichtig: Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU benötigen in der Regel nur eine EORI-Nummer aus dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz haben. Mit dieser können sie auch in Deutschland Waren anmelden. Unternehmen aus Drittstaaten (z. B. Schweiz, Großbritannien, USA oder China) müssen sich bei der Generalzolldirektion in Deutschland registrieren lassen, sofern sie hier erstmals zollrechtlich tätig werden. Die Erteilung ist kostenlos. Beachten Sie jedoch: Eine EORI-Nummer allein berechtigt nicht zur Einfuhr von Produkten, die weiteren Regelungen (z. B. Sicherheitsstandards oder ElektroG) unterliegen.
Das Zoll-Portal hält zudem umfangreiche Erklärungen bereit, welcher Status für Ihren Fall zutrifft. Nutzen Sie die offiziellen Merkblätter, bevor Sie einen Antrag stellen. Die Antragstellung online ist in der Regel unkompliziert und dauert nur wenige Minuten; die eigentliche Bearbeitung kann je nach Auslastung mehrere Tage in Anspruch nehmen. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben zur Bearbeitungsdauer auf zoll.de.
USt-IdNr.: Umsatzsteuerliche Identifikation beim Bundeszentralamt für Steuern
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist eine weitere zentrale Voraussetzung für den Marktplatzstart. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und dient dazu, grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU zu erfassen. Für den Onlinehandel spielt sie eine wichtige Rolle, etwa bei Rechnungen an gewerbliche Kunden, bei der Zusammenfassenden Meldung oder im Rahmen der Marktplatzhaftung nach dem §22a UStG.
Beantragen Sie die USt-IdNr. ausschließlich über das offizielle BZSt-Portal: www.bzst.de. Dort finden Sie im Bereich „Umsatzsteuer“ den Online-Antrag für die Erteilung einer USt-IdNr. sowie das Bestätigungsverfahren nach §18e UStG. Über das Bestätigungsverfahren können Sie prüfen, ob eine vorgelegte USt-IdNr. gültig ist – das ist hilfreich, wenn Sie selbst Geschäftspartner prüfen möchten.
Achtung: Die USt-IdNr. ist nicht mit der deutschen Steuernummer identisch. Die Steuernummer wird vom örtlichen Finanzamt vergeben und ist für den normalen inländischen Geschäftsbetrieb relevant. Für den EU-weiten Handeln benötigen Sie in der Regel beide Nummern. Internationale Unternehmen ohne Sitz in Deutschland müssen sich gegebenenfalls in Deutschland für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren lassen. Dies ist abhängig von Ihrem Umsatzsteuerstatus, insbesondere wenn Sie Waren auf deutsche Verbraucher versenden (Distanzhandel) oder in Deutschland Lagerbestände haben.
Die Beantragung der USt-IdNr. selbst ist kostenlos. Sie kann jedoch nur erteilt werden, wenn Sie unternehmerisch tätig sind und eine steuerliche Erfassung nachweisen. Das BZSt bietet ein umfangreiches FAQ für ausländische Unternehmen. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben zu den Antragsvoraussetzungen und Fristen auf bzst.de.
WEEE-Registrierung: Elektro- und Elektronikgeräte bei der Stiftung EAR registrieren
Verkaufen Sie Elektrogeräte oder Produkte mit elektronischen Bauteilen – vom LED-Strahler bis zum Smartphone-Zubehör –, benötigen Sie in Deutschland eine WEEE-Registrierung. WEEE steht für Waste Electrical and Electronic Equipment; in Deutschland ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) maßgeblich. Ohne gültige WEEE-Nummer dürfen Sie als Hersteller, Importeur oder auch als Marktplatzhändler keine Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringen.
Die zuständige Körperschaft ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung EAR). Das offizielle Portal ist www.ear-portal.com. Hier erfolgen die Registrierung, die Anmeldung von Gerätearten und die Sperrprüfung. Die Registrierung ist nicht gebührenfrei: Es fallen Verwaltungskosten an, die sich nach der Anzahl der Mitbewerber oder nach den gemeldeten Geräten richten können. Die aktuelle Gebührenordnung finden Sie auf der EAR-Website. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben in der jeweiligen Fassung der EAR-Gebührenordnung.
Für internationale Unternehmen gilt: Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands können sich über das EAR-Portal registrieren, sofern sie Elektrogeräte auf dem deutschen Markt bereitstellen. In vielen Fällen wird ein in Deutschland ansässiger Bevollmächtigter verlangt, insbesondere wenn kein Sitz in der EU besteht. Das EAR-Portal nennt im Regelfall die gültigen Formulare und zusätzlich benötigten Unterlagen, wie beispielsweise die Markenmarkierung oder das Verzeichnis der bevollmächtigten Personen.
Nach der Registrierung erhalten Sie eine WEEE-Registrierungsnummer. Diese ist auf Plattformen anzugeben; Marktplätze prüfen Sie regelmäßig gegen das öffentliche Verzeichnis der stiftung EAR. Da die Registrierung auch für Bestandshändler und Online-Dropshipping gilt, sollten Sie die Bearbeitungszeit einplanen – sie kann mehrere Wochen betragen. Das EAR-Portal stellt außerdem eine Suche nach registrierten Unternehmen bereit. Damit können Sie – vor dem Einkauf oder Vertragsabschluss – prüfen, ob Ihre Lieferanten selbst über eine gültige WEEE-Nummer verfügen.
Offizielle Ressourcen und Datenbanken im Blick
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten offiziellen Portale und Datenbanken für Ihren Marktplatzstart zusammen. Konsultieren Sie diese Ressourcen direkt, um aktuelle Formulare, Kontaktstellen und rechtliche Hinweise zu erhalten.
| Behörde / Organisation | Zweck | Offizielles Portal |
|---|---|---|
| Generalzolldirektion (Germany Customs) | EORI-Nummer beantragen, EORI-Verzeichnis, Zollfragen | www.zoll.de |
| Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) | USt-IdNr. beantragen, Bestätigungsverfahren, Umsatzsteuer-Codes | www.bzst.de |
| Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) | WEEE-Registrierung, ElektroG, Verzeichnis registrierter Hersteller | www.ear-portal.com |
| Europäische Kommission | EU-Richtlinien zu ElektroG, Zoll und EORI-Format | ec.europa.eu |
Zusätzlich sind Branchenverbände und Dienstleister hilfreich, wenn Sie technische oder rechtliche Spezialfragen klären möchten: Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (BEVH) bietet regelmäßig Praxishinweise, und die Handwerkskammern unterstützen bei produktspezifischen Zulassungsfragen. Auch zertifizierte Beratungsunternehmen, die im offiziellen EAR-Portal als „registrierte Dienstleister“ auftreten, können bei der WEEE-Registrierung unterstützen – jedoch immer auf Basis der behördlichen Vorgaben.
Häufige Fehler bei der Nutzung offizieller Portale vermeiden
Eine der häufigsten Ursachen für Verzögerungen ist der Versuch, über Drittanbieter-Websites eine EORI- oder USt-IdNr. zu beantragen. Diese Dienste erheben oft erhebliche Gebühren für etwas, das Sie direkt bei der Behörde kostenlos erledigen können. Ausnahme ist die WEEE-Registrierung, bei der Beratungsleistungen oder die Übernahme der EAR-Gebühren als Dienstleistung zulässig sind – auch hier sollten Sie prüfen, ob Sie nicht selbst im EAR-Portal registrieren können.
Achten Sie ferner darauf, dass die verwendeten Formulare stets die Bezeichnung „offiziell“ oder „amtlich“ tragen. Die genannten Portale bieten Upload-Funktionen, Statusabfragen und Nachweise, die für Marktplätze und Zollbehörden rechtsverbindlich sind. Bewahren Sie sämtliche Bestätigungen auf, idealerweise mit Zeitstempel, falls Unstimmigkeiten oder Nachprüfungen auftreten.
Kein amtliches Portal verschickt unaufgefordert Zahlungsaufforderungen oder setzt kurze Fristen ohne konkreten Anlass. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie die jeweilige Behörde direkt an oder nutzen Sie deren offizielle Kontaktformulare. Auf zoll.de finden Sie etwa eine Übersicht der zuständigen Kontaktstellen für EORI-Fragen; das BZSt hat eine telefonische Hotline für Steuernummern und Umsatzsteuerfragen; das EAR-Portal stellt ein Ticket-System bereit.
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.
NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)
Um Ihren Marktplatzstart in Deutschland strukturiert anzugehen, empfehlen wir folgende Reihenfolge:
- 1. Prüfen Sie, ob eine EORI-Nummer bereits vorliegt – europaweit über den EORI-Check auf zoll.de.
- 2. Beantragen Sie fehlende EORI-Nummern direkt online bei der Generalzolldirektion. Notieren Sie Bearbeitungsnummer und Beweis der Einreichung.
- 3. Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen über eine deutsche oder EU-Umsatzsteuerregistrierung verfügt. Reichen Sie bei Bedarf den Antrag auf USt-IdNr. beim BZSt ein.
- 4. Wenn Ihre Produkte vom ElektroG erfasst sind: Registrieren Sie sich über www.ear-portal.com und überweisen Sie die anfallende Gebühr gemäß offizieller Gebührenordnung.
- 5. Dokumentieren Sie alle drei Nummern (EORI, USt-IdNr., WEEE) in Ihrem Sellercentral- oder Händlerportal. Prüfen Sie, ob Ihr Marktplatz über Schnittstellen zur automatischen Verifizierung verfügt.
- 6. Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen die Einträge in den öffentlichen Verzeichnissen der Generalzolldirektion, des BZSt und der stiftung EAR, um Aktualität sicherzustellen.
Nutzen Sie ausschließlich die in diesem Artikel genannten offiziellen Portale und setzen Sie auf eine frühzeitige Anmeldung, da Bearbeitungszeiten variieren. Wenn Sie vor einem komplexen Einzelfall stehen – etwa bei Sammlungs- oder Batteriepflichten –, kontaktieren Sie die jeweils genannte Behörde direkt. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben auf den Webseiten der Generalzolldirektion, des Bundeszentralamts für Steuern und der Stiftung EAR.

