Vorratsgesellschaft übergeben: KYC-Unterlagen, Kontovollmachten und Fristen für die Bankprüfung

Die Übergabe einer Vorratsgesellschaft ist für internationale Unternehmen ein häufiger Einstieg in den deutschen Markt. Ist die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und sollen Gesellschafter sowie Geschäftsführung wechseln, stehen nicht nur notarielle Schritte an, sondern auch die bankseitige KYC-Prüfung, die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten und die Neuordnung der Kontovollmachten. Zum Stand August 2026 gilt: Wer die Reihenfolge dieser Aufgaben nicht beachtet, riskiert Verzögerungen bei der Kontoeröffnung und unnötigen Klärungsbedarf gegenüber Banken und Registerbehörden.

Übergabe einer Vorratsgesellschaft: Der Einstiegspunkt ist die Handelsregisterlage

Eine Vorratsgesellschaft ist im deutschen Rechtsverkehr eine bereits gegründete und im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die noch keinen operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Bei der Übergabe werden in der Regel die Geschäftsanteile notariell übertragen und die Geschäftsführung neu bestellt. Damit einher geht eine Anmeldung zum Handelsregister. Solange die neue Geschäftsführung nicht eingetragen ist, besteht eine Differenz zwischen der registerrechtlichen und der tatsächlichen Lage. Banken prüfen diesen Punkt bei jedem Kontoauftrag sehr genau.

Aus der Handelsregisterpraxis ergibt sich die erste Leitlinie: Die neue Gesellschafter- und Geschäftsführerstruktur sollte über das Unternehmensregister beziehungsweise Handelsregister dokumentiert sein, bevor die Bankansprechpartner mit den KYC-Unterlagen beginnen. Viele Kreditinstitute verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug, nicht eine ältere Fassung aus dem Gründungszeitraum.

Wirtschaftlich Berechtigter und Transparenzregister

Ein zentraler Punkt der Ü

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