GPSR-konform verkaufen: Offizielle Datenbanken und Register, um den EU-verantwortlichen zu finden und zu überprüfen

Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988). Wer Verbraucherprodukte online oder stationär in Deutschland und der EU verkauft, muss sicherstellen, dass für das jeweilige Produkt ein in der EU niedergelassener Verantwortlicher benannt ist. Das gilt auch für Produkte, die kein CE-Zeichen tragen. Die GPSR verlangt, dass der EU-verantwortliche Wirtschaftsakteur in der Produktkennzeichnung, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument klar benannt wird.

Für Onlineshops und Marktplätze bedeutet das: Name, Rechtsform, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des EU-verantwortlichen müssen im Angebot nachvollziehbar sein. Doch woher weiß man, ob diese Angaben stimmen? Eine zentrale, öffentliche Datenbank, in der alle EU-verantwortlichen Personen registriert sind, gibt es nicht. Es gibt jedoch offizielle Datenbanken und Register, mit denen Sie Unternehmen und die Rolle des EU-verantwortlichen gezielt prüfen können.

Warum es kein zentrales GPSR-Register gibt

Die GPSR führt keine „Zulassung“ für EU-verantwortliche Personen ein. Der Gesetzgeber verlangt, dass ein Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU – etwa Hersteller, Importeur

Offizielle Quellen

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:

Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

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