GmbH-Steuerlast kalkulieren: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Hebesätze

Grundlagen für die Steuerplanung einer GmbH

Für internationale Unternehmen, die in Deutschland eine GmbH betreiben oder gründen möchten, sind die laufenden Gewinnsteuern ein wichtiger Kostenfaktor. Im deutschen Unternehmenssteuerrecht fallen auf der Ebene der GmbH im Wesentlichen zwei Steuerarten an: die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Dieser Artikel zeigt, wie Sie die Steuerlast überschlägig selbst berechnen können, und nennt die dafür relevanten offiziellen Grundlagen. Er ersetzt keine Steuerberatung, sondern hilft Ihnen, die Berechnungslogik zu verstehen und mit Ihrem Steuerberater gezielt zu besprechen.

Körperschaftsteuer: einheitlicher Steuersatz auf den Gewinn

Die Körperschaftsteuer besteuert das zu versteuernde Einkommen einer Kapitalgesellschaft. Der Steuersatz ist bundeseinheitlich und beträgt nach § 23 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Auf die Körperschaftsteuer wird zusätzlich ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Eine Freigrenze, wie sie seit 2021 bei der Einkommensteuer gilt, existiert für Körperschaften nicht. Die Körperschaftsteuer zählt daher bei einer GmbH zu den laufenden Steuerbelastungen.

Gewerbesteuer: Hebesatz macht den Unterschied

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Der Steuersatz ist nicht bundeseinheitlich, sondern ergibt sich aus dem Hebesatz, den die jeweilige Standortgemeinde per Satzung festlegt. Für die Berechnung der Gewerbesteuer gilt folgende Formel:

  1. Der Gewerbeertrag wird auf Basis des steuerlichen Gewinns ermittelt. Dabei sind Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG zu berücksichtigen.
  2. Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert und ergibt den Steuermessbetrag.
  3. Der Steuermessbetrag wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Das Ergebnis ist die tatsächliche Gewerbesteuer.

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gibt es im Gegensatz zu Personengesellschaften keinen Grundfreibetrag von 24.000 €. Der Gewerbeertrag wird also ab dem ersten Euro angesetzt. Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt bei 200 Prozent; die meisten Gemeinden in Deutschland erheben deutlich höhere Sätze. Der konkrete Hebesatz der geplanten Standortgemeinde lässt sich bei der Gemeindeverwaltung oder der örtlichen Industrie- und Handelskammer erfragen.

Beispielrechnung für eine überschlägige Steuerlast

Die folgende Tabelle zeigt eine vereinfachte Musterrechnung. Angenommen wird ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 € und ein Gewerbehebesatz von 400 Prozent. Für die Gewerbesteuer wird unterstellt, dass Hinzurechnungen und Kürzungen den Gewerbeertrag nicht verändern.

Position Betrag Erläuterung
Zu versteuerndes Einkommen 100.000 € Annahme für die Beispielrechnung
Körperschaftsteuer (15 %) 15.000 € § 23 Abs. 1 KStG
Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt) 825 € 5,5 % von 15.000 €
Gewerbeertrag 100.000 € vereinfachte Annahme
Steuermessbetrag (3,5 %) 3.500 € 100.000 € × 3,5 %
Gewerbesteuer (Hebesatz 400 %) 14.000 € 3.500 € × 400 %
Summe Steuerbelastung 29.825 € KSt + SolZ + GewSt

Beim Hebesatz von 400 Prozent ergibt sich in dieser vereinfachten Rechnung eine effektive Belastung von rund 29,8 Prozent auf den Gewinn. Die Gewerbesteuer ist nach § 4 Abs. 5b EStG für die Körperschaftsteuer nicht abziehbar; sie mindert also nicht die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer. Würde der Gewerbeertrag durch Hinzurechnungen, etwa für Miet-

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