Chinesische Unternehmen, die den deutschen Markt erschließen wollen, stehen vor der Wahl, eine GmbH zu gründen oder eine Betriebsstätte zu errichten. Beide Optionen sind unterschiedlich zu besteuern. Der folgende Überblick zeigt die Grundzüge der Körperschaft- und Gewerbesteuer, nennt Fristen und weist auf offizielle Quellen hin. Der Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Körperschaftsteuer
Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind mit ihrem gesamten Einkommen unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 15 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer, so dass die Belastung 15,825 % beträgt. Eine ausländische Gesellschaft mit inländischer Betriebsstätte ist beschränkt steuerpflichtig. Ihre inländischen Einkünfte unterliegen ebenfalls dieser Steuer. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und China kann das Besteuerungsrecht der Betriebsstättengewinne Deutschland zuweisen.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Grundlage ist der Gewerbeertrag, der mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert wird. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Auf diesen wird der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde angewendet. Übliche Hebesätze liegen zwischen 200 % und 500 %. Die effektive Belastung bewegt sich damit etwa zwischen 7 % und 17,5 % des Gewerbeertrags. Die Gewerbesteuer ist bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht abziehbar.
Für eine inländische Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft besteht Gewerbesteuerpflicht. Es gelten die gleichen Regelungen wie für inländische Kapitalgesellschaften.
GmbH und Betriebsstätte im Vergleich
| Kriterium | GmbH | Betriebsstätte |
|---|---|---|
| Rechtsform | Eigene juristische Person | Unselbständige Einrichtung der ausländischen Gesellschaft |
| Körperschaftsteuer | 15 % + Solidaritätszuschlag auf den Weltgewinn | 15 % + Solidaritätszuschlag auf inländische Einkünfte, soweit das DBA das Besteuerungsrecht zuweist |
| Gewerbesteuer | Ja, mit Hebesatz der Gemeindelage | Ja, mit Hebesatz der Gemeindelage |
| Ausschüttungen | Dividendenausschüttung, ggf. Quellensteuer | Keine Ausschüttung, sondern Gewinnüberführung |
Fristen und Formulare
Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen sind elektronisch über ELSTER einzureichen. Ohne steuerliche Beratung ist die Frist der 31. Juli des Folgejahres; bei Beratung durch einen Steuerberater verlängert sie sich regelmäßig bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Vorauszahlungen werden vierteljährlich fällig.
Das zuständige Finanzamt richtet sich nach der Lage der Geschäftsleitung oder der Betriebsstätte. Die Anmeldung der Steuererklärung erfolgt über ELSTER.
Besonderheiten für chinesische Unternehmen
Das DBA Deutschland-China enthält eine Betriebsstättendefinition. Unternehmensgewinne werden grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert, es sei denn, die Gewinne sind einer Betriebsstätte im anderen Staat zuzurechnen. Bei einer Dividendenausschüttung der GmbH an eine chinesische Muttergesellschaft kann die Quellensteuer nach dem DBA reduziert werden. Dafür stellt das BZSt Informationen und Formulare bereit.
Gründen chinesische Investoren eine GmbH, müssen sie die Gesellschaft in das Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung wird im Unternehmensregister öffentlich bekannt gemacht. Die IHK hilft bei Fragen zu behördlichen Anforderungen.
Offizielle Quellen
| Behörde / Einrichtung | Domain | Nutzungshinweis |
|---|---|---|
| Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) | https://www.bmwk.de | Wirtschaftspolitische Grundlagen, Fördermittelüberblick |

