Die Bestellung eines Geschäftsführers gehört zu den wichtigsten personellen Weichenstellungen in einer GmbH. Sie bestimmt, wer das Unternehmen nach außen vertritt und die operativen Geschicke führt. Damit der Wechsel rechtssicher abläuft, müssen die Gesellschafterversammlung einberufen, ein Beschluss gefasst und die Anmeldung zum Handelsregister notariell begleitet werden. Dieser Fachartikel erläutert den gesamten Ablauf – von der Vorbereitung bis zur Eintragung.
1. Vorbereitung: Satzung, Gesellschafterversammlung und Einladung
Der erste Schritt ist die Prüfung des Gesellschaftsvertrags. Die Satzung regelt, welches Organ für die Bestellung des Geschäftsführers zuständig ist. Grundsätzlich ist dies die Gesellschafterversammlung der GmbH. Die Satzung kann zusätzliche Anforderungen enthalten, etwa eine besondere Mehrheit, einen Zustimmungsvorbehalt oder persönliche Qualifikationsmerkmale wie einen Wohnsitz in Deutschland. Diese Vorgaben sollten Sie bereits vor der Einberufung kennen, um einen unwirksamen Beschluss zu vermeiden.
Ist die Satzung geprüft, müssen Sie die Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß einberufen. Beachten Sie dabei die gesetzlichen und
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

