Die CE-Kennzeichnung ist für Elektrogeräte der EU-weite Schlüssel zum legalen Marktzutritt. Für Verbraucher wirkt sie beruhigend, für Hersteller und Importeure ist sie vor allem eine Pflicht. Sie korrekt anzubringen, bedeutet nicht nur das Aufkleben eines Symbols, sondern ein dokumentiertes Konformitätsverfahren. Die folgenden sechs Schritte führen durch diesen Prozess – von der Auswahl der einschlägigen Richtlinien bis zur Vorbereitung des Vertriebs in Deutschland.
Hinweis: Die Rechtslage, Normen und Gebühren ändern sich. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben, insbesondere auf den Seiten der EU-Kommission, der Stiftung ear und der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Schritt 1: Anwendbare EU-Richtlinien und Produktbestimmung festlegen
Nicht jedes Elektrogerät unterliegt derselben Regelung. Zuerst müssen Sie klären, ob Ihr Produkt ein elektrisches Betriebsmittel ist und welche EU-Richtlinien konkret anwendbar sind. Häufig gelten mehrere Rechte nebeneinander.
- Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) für elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 Volt Wechselspannung und 75 bis 1.500 Volt Gleichspannung.
- EMV-Richtlinie (2014/30/EU) für die elektromagnetische Verträglichkeit.
- RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
- Funkanlagen-Richtlinie (2014/53/EU), sofern Funkmodule, WLAN, Bluetooth oder andere Funktechnik verbaut sind.
- Ökodesign-Verordnungen und Energieverbrauchskennzeichnung, etwa für Haushaltsgeräte, Leuchten oder Motoren.
Prüfen Sie außerdem, ob weitere Rechtsbereiche wie Maschinenrichtlinie, Medizinprodukteverordnung oder ATEX-Richtlinien betroffen sind. Diese Checkliste ist die Grundlage für alles Weitere. Ohne eine korrekte Festlegung der anwendbaren Richtlinien können CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung nicht fehlerfrei erstellt werden.
Schritt 2: Harmonisierten Normen ermitteln
Die CE-Kennzeichnung verlangt nicht, dass Sie jede technische Anforderung neu erfinden. Die EU-Kommission veröffentlicht harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Union. Wer diese Normen anwendet, erfüllt in der Regel die wesentlichen Sicherheits- und Schutzanforderungen. Die Normen tragen Bezeichnungen wie EN, zum Beispiel:
- EN 60335-1 für die Sicherheit von Haushalts- und ähnlichen Elektrogeräten.
- EN 55014-1 und EN 55014-2 für die elektromagnetische Verträglichkeit von Haushaltsgeräten.
- EN 62368-1 für Elektro- und Elektronikgeräte im Bereich Audio, Video, Informations- und Kommunikationstechnik.
Diese Liste ist nur ein Auszug. Entscheidend ist, dass Sie die für Ihr Produkt konkret geltenden Normen in der jeweils neuesten Fassung beschaffen. Nutzen Sie dafür offizielle Normungsinstitute oder die Datenbank der EU-Kommission. Achten Sie auf den Stand der Norm und prüfen Sie, ob bereits eine neuere Fassung gilt. Die Normen sind keine bloße Empfehlung: Sie geben Ihrem Prüfbericht eine klare, nachvollziehbare Struktur.
Schritt 3: Technische Unterlagen erstellen
Bevor Sie die CE-Kennzeichnung anbringen, müssen Sie die technische Dokumentation vollständig zusammenstellen. Diese Konformitätsakte belegt gegenüber Marktüberwachungsbehörden, dass das Produkt alle Anforderungen erfüllt. Sie müssen sie nicht unaufgefordert einreichen, aber auf Anfrage vorlegen können. Üblich ist eine Aufbewahrungsdauer von zehn Jahren, gerechnet ab dem Inverkehrbringen.
Die technische Dokumentation sollte mindestens enthalten:
- Produktbeschreibung, Verwendungszweck und technische Daten.
- Konstruktions- und Fertigungszeichnungen, Schaltpläne und Stücklisten.
- Risikobeurteilung zu Sicherheit, elektromagnetischer Verträglichkeit und Umweltaspekten.
- Liste der angewandten harmonisierten Normen mit Ausgabedatum.
- Prüfberichte, Berechnungen und Messergebnisse.
- Entwürfe von Betriebsanleitung, Sicherheitshinweisen und Kennzeichnung.
Materialien, die Sie für diesen Schritt benötigen, sind vor allem Ihr technisches Produktdossier, Schaltpläne, Datenblätter, Lieferantenangaben zu Bauteilen und die finale Gebrauchsanleitung. Je vollständiger diese Akte ist, desto einfacher lassen sich spätere Nachfragen von Importeuren, Marktplätzen oder Behörden beantworten.
Schritt 4: Konformitätsbewertung und Prüfung durchführen
Für viele Elektrogeräte genügt bei Anwendung harmonisierter Normen die sogenannte interne Konformitätsbewertung. Sie dokumentieren die Einhaltung selbst. Dazu gehört, dass Sie die relevanten Normen geprüft, umgesetzt und in der technischen Akte nachgewiesen haben.
In bestimmten Fällen ist eine Benannte Stelle einzubeziehen. Das gilt zum Beispiel bei der EMV-Richtlinie, wenn harmonisierte Normen nicht oder nur teilweise angewendet werden, sowie bei Produkten mit besonderen Anforderungen aus der Funkanlagen- oder Medizinprodukteverordnung. Ob eine Pflicht zur Einbindung besteht, hängt von der Produktart und den angewandten Normen ab.
In der Praxis lassen viele Hersteller und Importeure zusätzlich Prüfungen durch ein akkreditiertes Testlabor durchführen. Die Labore messen Sicherheitsabstände, Isolationsfestigkeit, Erwärmung und elektromagnetische Störungen. Sichtbares Ergebnis sind Prüfberichte, die später in die EU-Konformitätserklärung einfließen. Für Prüfungen entstehen Kosten; die Höhe hängt vom Aufwand und der Produktkomplexität ab. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben zu möglichen Pflichten und Gebühren.
Schritt 5: EU-Konformitätserklärung ausstellen und CE-Kennzeichnung anbringen
Nach Abschluss der Prüfungen stellen Sie die EU-Konformitätserklärung aus. Sie ist das offizielle Dokument, in dem Sie als Hersteller oder Importeur erklären, dass das Produkt alle anwendbaren Richtlinien erfüllt. Sie muss mindestens enthalten:
- Name und Anschrift des Herstellers oder seines EU-Bevollmächtigten.
- Eindeutige Identifikation des Produkts, zum Beispiel Typ, Modell oder Seriennummer.
- Liste der anwendbaren EU-Richtlinien.
- Liste der angewandten harmonisierten Normen.
- Gegebenenfalls Angaben zur Benannten Stelle.
- Ort, Datum, Name und Unterschrift der verantwortlichen Person.
Erst danach bringen Sie die CE-Kennzeichnung an. Sie muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder, falls das nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen angebracht werden. Wenn in der jeweiligen Richtlinie keine andere Größe festgelegt ist, üblich ist eine Mindesthöhe von 5 Millimetern. Achten Sie darauf, dass die CE-Kennzeichnung nicht durch andere Zeichen oder Logos verwässert wird.
Schritt 6: Vertrieb in Deutschland vorbereiten: Registrierungen und weitere Pflichten
Die CE-Kennzeichnung allein reicht nicht immer für den Verkauf nach Deutschland. Zusätzlich müssen Sie die Pflichten gegenüber den deutschen Marktüberwachungs- und Registrierungsbehörden beachten:
- EU-verantwortliche Person: Wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt, muss vor dem Inverkehrbringen eine verantwortliche Person im Europäischen Wirtschaftsraum benannt werden, etwa der Importeur oder ein EU-Bevollmächtigter. Rechtsgrundlage ist die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020.
- WEEE-Registrierung bei der Stiftung ear: Elektro- und Elektronikgeräte müssen in Deutschland vor dem ersten Inverkehrbringen registriert werden. Für die Registrierung entstehen Gebühren, deren Höhe sich nach den offiziellen Gebührenordnungen richtet. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
- Verpackungsregister LUCID: Wer Verpackungen an Endverbraucher abgibt, muss sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und Mengen melden.
- Batteriegesetz: Geräte mit Batterien oder Akkus unterliegen zusätzlichen Registrierungs- und Rücknahmepflichten.
Prüfen Sie außerdem, ob Marktplätze wie Amazon oder andere Online-Händler eigene Nachweise verlangen. Häufig müssen Sie technische Unterlagen, ein Muster des Produkts oder die Konformitätserklärung bereits im Produktregistrierungsprozess hinterlegen.
Übersicht:
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

