Marktplatz oder eigener Onlineshop?
Wer in Deutschland online verkaufen möchte, steht zunächst vor der Grundsatzfrage: eigener Webshop, Marktplatz oder beides parallel. Marktplätze wie Amazon und eBay bieten eine bestehende Nachfrage und Abwicklung, verlangen aber Provisionen und eine Anpassung an die Regeln der Plattform. Ein eigener Shop schafft Unabhängigkeit, erfordert jedoch mehr Aufwand bei Marketing und Vertrauensbildung. Die Entscheidung sollte auf Basis der eigenen Produktkategorie, der Zielgruppe und der geplanten Skalierung getroffen werden – nicht aus dem Bauch heraus.
Kriterien für die Plattformwahl
Folgende Fragen helfen, das passende Modell zu bestimmen. Die Antworten sollten Sie schriftlich festhalten und mit den Konditionen der Plattform abgleichen.
- Zielgruppe: Über welche Plattform erreichen Sie Ihre Wunschkunden? Amazon dominiert bei vielen Konsumgütern, eBay bei Gebrauchtwaren und Auktionen, spezialisierte Marktplätze bei Nischenprodukten.
- Produktkategorie: Ist Ihr Produkt für den Marktplatz zugelassen? Es gibt Kategorien mit zusätzlichen Nachweisen, etwa Elektro mit WEEE-Registrierung oder Produkte mit CE-Kennzeichnung.
- Gebührenstruktur: Vergleichen Sie Grundgebühr, Verkaufsprovision, Fulfillment-Kosten und optionale Werbepakete. Rechnen Sie mit realistischen Mengen, nicht mit Höchstmargen.
- Logistik: Übernimmt die Plattform Lagerung und Versand? Diese Services kosten Aufschläge, entlasten aber bei hohen Bestellmengen. Prüfen Sie, ob sich die Logistik in Ihre bestehenden Prozesse integrieren lässt.
- Steuer- und Rechtspflichten: Bietet die Plattform die erforderlichen Dokumente für Ihre Steuererklärung? Welche Pflichtangaben, Retourenregeln und Verpackungsvorgaben gelten?
Anmeldung und Marktzugang
Vor dem ersten Verkauf müssen die unternehmensrechtlichen Grundlagen stehen. Dazu gehören die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt und im Einzelfall die Eintragung ins Handelsregister. Informationen und Auszüge bietet handelsregister.de. Die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) informiert über die Anforderungen im Onlinehandel und berät zu grenzüberschreitenden Geschäften.
Bei Importen aus Drittländern ist der Zoll einzubeziehen; das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Germany Trade & Invest (GTAI) liefern Markt- und Außenhandelsdaten.
Steuerliche Pflichten ab dem ersten Verkauf
Bereits mit dem ersten Verkauf entstehen umsatzsteuerliche Pflichten. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettoverkaufspreis erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Dafür benötigen Sie in der Regel eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragt wird. Die Steuererklärungen werden über das Portal ELSTER eingereicht.
Hinweis: Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für inländische Umsätze unter den gesetzlichen Grenzen und entbindet nicht von der Verpflichtung zur Rechnungsstellung mit Umsatzsteuerausweis im B2B-Bereich. Auch die erweiterte Aufzeichnungspflicht nach § 146a AO kann für bestimmte Verkaufsvorgänge relevant sein. Prüfen Sie die Details im Einzelfall.
Die Auswahl in drei Schritten umsetzen
1. Anforderungen definieren: Notieren Sie Ihre Produkt-, Preis- und Serviceziele.
2. Konditionen vergleichen: Nutzen Sie die öffentlichen Gebührenübersichten der Plattformen und rechnen Sie zwei Szenarien: niedriges und hohes Bestellvolumen.
3. Testphase einplanen: Starten Sie mit einer überschaubaren Produktanzahl und prüfen Sie, ob die Plattform die erwarteten Prozesse und Auswertungen bereitstellt.
Typische Stolperfallen vermeiden
Häufig wird die Plattformwahl allein nach Reichweite entschieden. Wichtiger ist die Passung zwischen Produkt und Plattformökosystem. Auch die steuerliche Registrierung wird oft unterschätzt: Wer auf einem Marktplatz verkauft, bleibt selbst für die Abführung der Umsatzsteuer verantwortlich. Die Plattform kann Daten melden, ersetzt aber nicht die eigene Steuererklärung.
| Prüfpunkt | Entscheidende Frage |
|---|---|
| Reichweite | Besucht Ihre Zielgruppe tatsächlich diese Plattform? |
| Kosten | Wie transparent sind Provision und Fixkosten im Vertrag? |
| Integration | Lässt sich das Shopsystem oder ERP anbinden? |
| Recht | Stellt die Plattform die Pflichtangaben und Steuerdokumente bereit? |
| Skalierung | Bleibt das Modell auch bei steigendem Volumen profitabel? |
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: bmwk.de
- Bundeszentralamt für Steuern: bzst.de
- Handelsregister: handelsregister.de
- Industrie- und Handelskammer (DIHK): ihk.de
- Zoll: zoll.de
- ELSTER: elster.de
- Germany Trade & Invest: gtai.de
Stand: 2026-08-14
Alle Angaben ohne Gewähr; offizielle Fassungen prüfen.
Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

