Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG müssen in Deutschland jährlich eine Körperschaftsteuer- und eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch über das Portal ELSTER an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die folgende Checkliste beschreibt den Ablauf, nennt die wichtigsten Fristen und erläutert die Berechnungsgrundlagen. Sie dient der Koordination und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Grundlagen: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Die Körperschaftsteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen der Kapitalgesellschaft erhoben. Der Steuersatz beträgt 15 Prozent. Auf die festgesetzte Körperschaftsteuer kann zudem der Solidaritätszuschlag anfallen; die genaue Anwendung hängt vom jeweiligen Veranlagungszeitraum ab. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes ermittelte Gewerbeertrag. Dieser wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag, auf den der Hebesatz der Gemeinde angewendet wird. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgesetzt; der Mindesthebesatz liegt bei 200 Prozent.
Ablauf der Steuererklärung in fünf Schritten
- Schritt 1 – Unterlagen zusammenstellen: Jahresabschluss, Gewinnermittlung, Ergebnisse des Vorjahres, festgesetzte Vorauszahlungen sowie ggf. Gesellschafterbeschlüsse und Verträge bereithalten.

