Einordnung: KYC wird anspruchsvoller
Beim Eröffnen eines Geschäftskontos in Deutschland müssen Banken die Identität des Antragstellers und der wirtschaftlich Berechtigten prüfen. Die Pflichten ergeben sich aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Für chinesische Firmen ist dies oft aufwendig, weil Eigentümerstrukturen unklar sind oder Dokumente nicht den deutschen Standards entsprechen. Stand August 2026: Die Anforderungen bleiben hoch, neue europäische Vorgaben kommen ab 2027 hinzu.
Was sich 2026 mit der EU-Geldwäschenovelle ändert
Die neue EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) wird das GwG in weiten Teilen ersetzen. Auch wenn die Anwendung erst für 2027 vorgesehen ist, bereiten sich Banken bereits vor. Im August 2026 beobachten Firmen, dass Institute strukturierte Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten stärker einfordern. Wer seine Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bis dahin ordentlich dokumentiert, vermeidet Rückfragen.
Wo der KYC-Prozess reibungslos läuft
Banken, die auf eine vollständig digitale Identifizierung spezialisiert sind, haben meist klare Dokumentenlisten. Sie akzeptieren beglaubigte Handelsregisterauszüge und elektronisch übermittelte Unterlagen. Das Handelsregister (handelsregister.de) erlaubt den Abruf von Auszügen in deutscher und englischer Sprache. Viele Institute akzeptieren den Auszug als ersten Nachweis der Existenz.
Grundsätzlich reibungslos ist der Ablauf, wenn die Gesellschaft bereits über eine deutsche Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID verfügt und diese über ELSTER registriert ist. Das BZSt (bzst.de) stellt Informationen zum Transparenzregister bereit. Eine frühzeitige Meldung der wirtschaftlich Berechtigten über das Transparenzregister schafft Vertrauen.
Wo es üblicherweise hakt
- Intransparente Beteiligungsstrukturen über mehrere Gesellschaften in unterschiedlichen Ländern.
- Fehlende Beglaubigungen oder notarielle Übersetzungen chinesischer Urkunden.
- Verzögerungen bei der Beantragung der Steuernummer beim zuständigen Finanzamt – ein Schritt, der oft nicht vorab geklärt wird.
- Banken verlangen häufig zusätzliche Informationen zu Geschäftszweck und Handelsbeziehungen, insbesondere wenn der Zoll als Meldestelle für Geldwäscheverdacht eingebunden ist. Die Zollverwaltung (zoll.de) informiert über die FIU-Pflichten.
Was Banken bei chinesischen Firmen prüfen
Die Institute richten ihren Fokus auf die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 GwG. Es ist empfehlenswert, eine strukturierte Darstellung der Eigentümerverhältnisse mit Namen, Geburtsdaten und Anschriften bereitzuhalten. Auch wenn das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das BZSt ihre Vorgaben koordinieren, bleibt die Umsetzung den Banken überlassen. Eine gute Vorbereitung umfasst deshalb:
| Unterlage | Zweck im KYC-Prozess |
|---|---|
| Handelsregisterauszug (beglaubigt) | Nachweis der Existenz und der Vertretungsbefugnis |
| Gesellschafterliste oder Beteiligungsstruktur | Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten |
| Passkopien oder ID-Dokumente | Identitätsprüfung der Berechtigten und vertretungsberechtigten Personen |
| Steuerliche Anmeldung / ELSTER-Nachweis | Verifizierung der steuerlichen Existenz |
Praktische Vorbereitung
Die IHK (ihk.de) bietet Beglaubigungen von Handelsregisterauszügen und Übersetzungen an. Die GTAI (gtai.de) informiert über Markteintrittsbedingungen und kann Kontakte zu Banken vermitteln, ohne einzelne Institute zu empfehlen. Ein KYC-Dossier, das alle Pflichtangaben in deutscher und englischer Sprache enthält, beschleunigt die Prüfung. Entscheidend ist, dass der Ablauf nicht bei der Bankeröffnung beginnt, sondern bei der Klärung der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen in Deutschland.
Offizielle Quellen
- BMWK: https://www.bmwk.de
- BZSt: https://www.bzst.de
- Handelsregister: https://www.handelsregister.de
- IHK: https://www.ihk.de
- Zoll: https://www.zoll.de
- ELSTER: https://www.elster.de
- GTAI: https://www.gtai.de
Stand: 2026-08-14
Alle Angaben ohne Gewähr; offizielle Fassungen prüfen.
Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

