Wer aus China Waren nach Deutschland versenden möchte, steht vor einem komplexen Prozess: Zollanmeldung, EORI-Nummer, Einfuhrsteuer und Produktkonformität müssen aufeinander abgestimmt sein. Für internationale Unternehmen, die über Marktplätze oder einen eigenen Onlineshop in Deutschland starten, sind Fehler bei der Einfuhrabwicklung nicht nur zeitaufwendig, sondern können auch hohe Kosten und Unklarheiten beim Empfänger verursachen.
Dieser Artikel ist ein Schritt-für-Schritt-Fahrplan für den Versand von China nach Deutschland. Er zeigt, welche Vorbereitungen notwendig sind, welche Dokumente vorliegen müssen, wie Sie die EORI-Nummer einordnen und wie Sie die Einfuhrsteuer korrekt abwickeln. Bitte beachten Sie: Zollrecht und Steuersätze können sich ändern. Alle Angaben zu Gebühren und Gesetzen sind daher als Orientierung zu verstehen. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Warum der Zollprozess beim China-Versand nicht unterschätzt werden sollte
Die Einfuhr in die Europäische Union ist keine reine Transportfrage. Jede Warengruppe wird zolltariflich bewertet, einem Verfahren zugeordnet und muss freigegeben werden. Bei E-Commerce-Lieferungen aus China kommen oft mehrere Stellen zusammen: der chinesische Exportzoll, der EU-Zoll an der Außengrenze, der deutsche Zoll am Bestimmungsort sowie der Einfuhrumsatzsteuerprozess.
Für Unternehmen bedeutet das: Sie müssen bereits vor dem Versand wissen, wer im Zielland als Einführer auftritt, welche Nummern erforderlich sind und wer die Zollanmeldung abgibt. Das klassische Modell – Ware verschicken, Zoll zahlt der Kunde – funktioniert im professionellen E-Commerce nur selten. Marktplätze wie Amazon, eBay oder eigene Onlineshops verlangen zunehmend vollständige Lieferungen bis an die Haustür des Kunden. Deshalb gehört die Zollabwicklung zur strategischen Vorbereitung eines Markteintritts in Deutschland.
Schritt 1: EORI-Nummer beantragen oder klären
Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification Number) ist die zentrale Identifikationsnummer für alle Unternehmen, die in der Europäischen Union Zollgeschäfte durchführen. Ohne EORI-Nummer kann in der Regel keine Zollanmeldung elektronisch übermittelt werden.
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen bereits über eine EORI-Nummer verfügt. Falls Sie eine deutsche Niederlassung haben, beantragen Sie die Nummer beim deutschen Zoll. Haben Sie keinen Sitz in der EU, können Sie als nicht in der EU ansässiges Unternehmen entweder eine eigene EORI-Nummer beantragen, sofern dies von der Zollverwaltung vorgesehen ist, oder Sie beauftragen einen in der EU ansässigen Zollvertreter mit einer EORI-Nummer.
Für Marktplatzbetreiber ist wichtig: Die EORI-Nummer bezeichnet denjenigen, der als Anmelder gegenüber dem Zoll auftritt. Sie ist keine allgemeine Handelslizenz. Bei der Einfuhr muss eindeutig sein, ob Ihr chinesisches Unternehmen, Ihr deutscher Käufer oder ein Logistikpartner die Verantwortung für die Zollanmeldung übernimmt.
Benötigte Angaben für den Antrag:
- Firmenname und Rechtsform
- Sitz und Anschrift
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Handelsregisternummer oder vergleichbare Registrierung
- Name der Kontaktperson
Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden, weil die Bearbeitung durch die Behörden mehrere Arbeitstage oder Wochen dauern kann. Planen Sie die EORI-Nummer daher als erste Maßnahme ein, noch bevor Sie Produkte nach Deutschland versenden.
Schritt 2: Zolltarifnummer und Warenursprung bestimmen
Jede Ware, die nach Deutschland eingeführt wird, benötigt eine Zolltarifnummer. Diese Nummer wird auch als HS-Code oder TARIC-Code bezeichnet. Sie bestimmt, ob Zölle anfallen, wie hoch der Zollsatz ist und welche Maßnahmen wie Antidumpingzölle oder Einfuhrbeschränkungen gelten.
Die Ermittlung der Zolltarifnummer ist keine formale Kleinigkeit. Eine ungenaue Einreihung kann dazu führen, dass die Zollanmeldung nicht akzeptiert wird, der Zoll eine andere Klassifizierung festlegt oder der Empfänger später mit Nachzahlungen konfrontiert wird. Lassen Sie sich bei komplexen Produkten von einem Zollbroker oder einer Unternehmensberatung mit Zollkompetenz unterstützen.
Neben der Zolltarifnummer ist der Warenursprung entscheidend. Der Ursprung ist nicht immer gleichbedeutend mit dem Versandland. Wurde ein Produkt in China hergestellt, ist in der Regel China der Ursprung. Der Ursprung kann für Zollpräferenzen wichtig sein, zum Beispiel wenn Lieferketten durch andere Länder führen. Im Standardfall China-Deutschland gilt jedoch: Es gelten die für China-Positionen im EU-Zolltarif festgelegten Regeln.
Schritt 3: Incoterms und Verzollungsverantwortung festlegen
Incoterms regeln im internationalen Warenkauf die Verteilung von Kosten, Gefahr und Pflichten. Für die Zollabwicklung ist vor allem die Frage wichtig, ob die Ware mit DDP oder DAP geliefert wird.
- DDP (Delivered Duty Paid): Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken bis zum Bestimmungsort, einschließlich Zoll, Einfuhrsteuer und Zollanmeldung. Der Verkäufer wird damit zum wirtschaftlich Verantwortlichen der Einfuhr.
- DAP (Delivered at Place): Der Verkäufer liefert bis zum benannten Ort, aber der Käufer kümmert sich um die Einfuhrverzollung und die Einfuhrsteuer.
- FOB oder EXW: Der Käufer ist für die Einfuhr in Deutschland verantwortlich, weil die Ware bereits vor dem internationalen Haupttransport übergeben wird.
Wenn Sie als chinesischer Verkäufer DDP anbieten, müssen Sie entweder selbst über eine EORI-Nummer verfügen oder einen indirekten Zollvertreter beauftragen. Dieser Vertreter wird gegenüber dem deutschen Zoll als Anmelder aktiv, handelt aber auf Rechnung Ihres Unternehmens.
Für Onlineshops und Marktplatzverkäufer ist DDP oft die bevorzugte Lösung, weil der Endkunde keine unerwarteten Zollzahlungen erhält. Allerdings übernehmen Sie damit auch die Verantwortung für die korrekte Deklaration. Diese Verantwortung gehört zur Produktkonformität und zur Preiskalkulation im E-Commerce.
Schritt 4: Handelsrechnung und Transportdokumente erstellen
Die wichtigste Grundlage der Zollanmeldung sind die Begleitdokumente. Wenn diese unvollständig sind, kann der Zoll die Sendung zurückhalten oder eine Prüfung einleiten.
Kernunterlagen für jede Sendung:
- Handelsrechnung mit Rechnungsnummer, Verkäufer, Käufer, Empfänger, Warenbeschreibung, Menge, Einzelpreis, Gesamtwert, Währung, Incoterm und Zolltarifnummer
- Packliste mit Anzahl der Pakete und Gewichtsangaben
- Frachtbrief oder Luftfrachtbrief (Air Waybill) beziehungsweise CMR-Frachtbrief im Straßentransport
- Ursprungszeugnis oder Ursprungserklärung, falls gefordert
- Zollanmeldung beziehungsweise Auftrag an den Zollagenten
- Produktkonformitätsdokumente, zum Beispiel CE-Konformitätserklärung, Prüfberichte oder Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache
Die Warenbeschreibung in der Handelsrechnung muss eindeutig sein. Eine Beschreibung wie „Elektronik“ ist nicht ausreichend. Der Zoll muss erkennen können, um welches Produkt es sich genau handelt, aus welchem Material es besteht und wie es verwendet wird. Diese Angaben beeinflussen die Zolltarifnummer und damit die Einfuhrsteuer.
Bei Produkten, die in Deutschland verkauft werden sollen, müssen Sie außerdem prüfen, ob die Waren überhaupt in Verkehr gebracht werden dürfen. Dazu gehören CE-Kennzeichnung, technische Dokumentation, Registrierungen und Warnhinweise, wo erforderlich. Eine falsche oder fehlende Produktkonformität kann die Ware an der Zollgrenze stoppen – unabhängig von der korrekten Zollanmeldung.
Schritt 5: Zollanmeldung abgeben
Die Zollanmeldung ist der Kern der Zollabwicklung. In Deutschland erfolgt die Abgabe elektronisch über das System ATLAS. Die Anmeldung kann vom amtlich zugelassenen Zollagenten, von einer Spedition mit eigener Zollabteilung oder vom Importeur selbst übermittelt werden.
Für Unternehmen mit Sitz in China empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Zollvertreter in Deutschland. Der Zollvertreter braucht eine Vollmacht und die erforderlichen Angaben zur Sendung. Er übernimmt die Kommunikation mit dem deutschen Zoll und berechnet die anfallenden Einfuhrabgaben.
Die Zollanmeldung muss folgende Daten enthalten:
- Beteiligte Personen (Anmelder, Einführer, Empfänger)
- Zolltarifnummern und Ursprung
- Zollwert, also Warenwert plus Transport- und Versicherungskosten bis zur Grenze
- Transportdaten
- Zollverfahren, in der Regel „Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr“
Nach Prüfung der Anmeldung legt der Zoll fest, ob die Sendung kontrolliert wird. Bei einer körperlichen Zollprüfung muss die Ware vorgeführt werden. Bei einer reinen Dokumentenprüfung ist die Abfertigung schneller. Auch dann gilt: Die Ware bleibt bis zur Entscheidung des Zolls unter Überwachung.
Schritt 6: Einfuhrsteuer und Zollabgaben berechnen und entrichten
Die Einfuhr nach Deutschland löst in den meisten Fällen zwei finanzielle Belastungen aus: den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer wird häufig als Einfuhrsteuer bezeichnet. Sie wird nicht vom Finanzamt, sondern vom Zoll mit erhoben.
Die Höhe der Abgaben hängt ab von:
- der Zolltarifnummer des Produkts
- dem Warenwert einschließlich Transportkosten und Versicherung
- dem Ursprungsland der Ware
- dem anwendbaren Steuersatz für die Einfuhrumsatzsteuer
- möglichen Sonderabgaben wie Antidumpingzöllen
Der Zollsatz ergibt sich aus dem TARIC. Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den Zollwert zuzüglich Zoll berechnet. Für viele Waren gilt in Deutschland der Regelsteuersatz; für bestimmte Güter wie Lebensmittel oder Bücher gibt es einen ermäßigten Steuersatz. Da sich Steuersätze und Zollsätze ändern können, sollten Sie vor jeder neuen Produkteinführung die aktuellen offiziellen Angaben prüfen. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Für den grenzüberschreitenden E-Commerce gibt es für Sendungen mit geringem Wert außerdem die Möglichkeit der Import-One-Stop-Shop-Regelung (IOSS). Damit kann die Einfuhrumsatzsteuer beim Verkauf an Privatkunden bereits im Onlineshop ausgewiesen und abgeführt werden. Die Ware wird dann beim Import nicht erneut mit Einfuhrumsatzsteuer belastet, sofern die IOSS-Referenz in der Zollanmeldung beziehungsweise Handelsrechnung korrekt genannt wird. Diese Sonderregelung ist an enge Voraussetzungen geknüpft.
Die Abgaben müssen bezahlt sein, bevor die Ware aus der zollamtlichen Überwachung entlassen wird. Der Zoll stellt dafür Abgabenbescheide aus. Ihr Zollvertreter erhält die Daten und veranlasst die Zahlung beziehungsweise rechnet sie mit Ihnen ab.
Schritt 7: Warenfreigabe und Zustellung
Erst nach der Bezahlung der Abgaben und der Freigabe durch den Zoll kann die Ware der Bestimmung zugeführt werden. Das kann ein Marktplatzlager in Deutschland sein, ein externer Fulfillment-Dienstleister oder direkt der Endkunde.
Nach der Zollfreigabe beginnt die steuerliche Logik der Einfuhrumsatzsteuer: Wenn Ihr Unternehmen den eingeführten Gegenstand für Umsätze verwendet, kann die Einfuhrumsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsteuer abgezogen werden. Diese Vorsteuerabzugsberechtigung hängt von Ihrer umsatzsteuerlichen Situation in Deutschland ab. Lassen Sie sich dazu von einem Steuerberater beraten.
Für die interne Dokumentation sollten Sie alle Einfuhrdokumente, Bescheide und Rechnungen aufbewahren. Die Aufbewahrung dieser Unterlagen ist nicht nur für die Buchhaltung wichtig, sondern auch für eventuelle spätere Zollprüfungen.
Zeitrahmen und Materialien im Überblick
| Phase | Benötigte Materialien | Planungszeitrahmen |
|---|---|---|
| EORI und Zolltarif | Unternehmensdaten, Warenliste, Produktbeschreibungen | Vor dem Versand starten; Bearbeitungszeit je nach Behörde |
| Auftrag an Zollvertreter | EORI-Nummer, Handelsrechnung, Packliste, Frachtvertrag | 1 bis 2 Werktage vor Versand |
| Zollanmeldung | Vollmacht, Zolltarifnummern, Ursprungsangaben, Werte | Zeitpunkt des Wareneintritts in die EU |
| Abgaben und Freigabe | Bankverbindung, Abgabenbescheid, ggf. Prüfungen | Je nach Zollkontrolle innerhalb weniger Stunden oder Tage |
Die tatsächlichen Zeiten hängen von der Sendungsart, dem Zielland, der Zollstelle und der Qualität der Dokumente ab. Die Tabelle ist als grobe Orientierung für die Planung zu verstehen.
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.
NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)
Um den Versand von China nach Deutschland strukturiert anzugehen, empfehlen sich folgende Maßnahmen:
- Klären Sie frühzeitig, ob Ihr Unternehmen bereits eine EORI-Nummer hat oder einen EU-Zollvertreter benötigt.
- Erstellen Sie für jedes Produkt eine Liste mit Zolltarifnummer, Ursprungsland und relevanten Produktkonformitätsanforderungen.
- Entscheiden Sie, ob Sie mit DDP oder DAP verkaufen möchten und welche Auswirkung das auf die Preisgestaltung hat.
- Beauftragen Sie einen erfahrenen Zollagenten in Deutschland für Ihre ersten Sendungen.
- Testen Sie den Ablauf mit einer kleineren Sendung, bevor Sie größere Warenmengen über Marktplätze verkaufen.
- Stimmen Sie die Einfuhrumsatzsteuerfrage mit Ihrem Steuerberater ab, insbesondere bei B2C-Lieferungen über Onlineshops.
- Dokumentieren Sie jeden Schritt, damit Sie den Prozess wiederholen und bei neuen Produkten sklieren können.
Wer China nach Deutschland versenden möchte, sollte Zollabwicklung, EORI-Nummer und Einfuhrsteuer nicht als lästige Formalität betrachten, sondern als Teil des Produktangebots. Eine saubere Einfuhrlogistik schafft Vertrauen, verhindert Verzögerungen und macht den E-Commerce-Markteintritt in Deutschland planbar.

