CE-Kennzeichnung in Deutschland: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Produktprüfung und Konformitätsbescheinigung

Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte, die in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland in Verkehr gebracht werden, verpflichtend. Sie ist kein Herkunftszeichen und kein Gütesiegel, sondern die sichtbare Erklärung des Herstellers: Das Produkt erfüllt alle anwendbaren EU-Rechtsvorschriften. Für internationale Unternehmen, die über E-Commerce nach Deutschland verkaufen möchten, ist ein sauberer Prozess von der Produktprüfung bis zur Konformitätsbescheinigung entscheidend. Die folgende Anleitung beschreibt den vollständigen Ablauf.

Schritt 1: Produktbestimmung und anwendbare EU-Rechtsakte

Der erste Schritt ist eine präzise Beschreibung des Produkts. Dazu gehören:

  • Produktart und technische Funktion
  • beabsichtigter Verwendungszweck
  • Energieversorgung und Schnittstellen
  • Zielgruppe und mögliche Fehlanwendungen

Anschließend müssen Sie prüfen, welche EU-Rechtsakte für dieses Produkt gelten. Häufige Vorschriften sind die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie, die Funkanlagenrichtlinie, die Spielzeugrichtlinie oder die Medizinprodukteverordnung. Ein Produkt kann unter mehrere Rechtsakte fallen. Für jedes Produkt muss daher einzeln bestimmt werden, ob eine CE-Pflicht besteht. Wenn kein EU-Rechtsakt die CE-Kennzeichnung vorschreibt, darf kein CE-Zeichen angebracht werden.

Hilfe bietet der „Blue Guide“ der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU-Produktvorschriften. Die Rechtsgrundlagen werden regelmäßig überarbeitet. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.

Schritt 2: Anforderungen und harmonisierte Normen ermitteln

Jeder anwendbare EU-Rechtsakt enthält grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen. Diese Anforderungen sind jedoch häufig nicht technisch präzise. Die praktische Umsetzung erfolgt über harmonisierte Normen. Eine harmonisierte Norm ist eine europäische Norm, die im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Wenn Sie ein Produkt nach einer harmonisierten Norm entwickeln und prüfen, können Sie davon ausgehen, dass es die entsprechenden Anforderungen erfüllt.

Die Anwendung harmonisierter Normen ist freiwillig. Sie ist jedoch der einfachste Weg, die Konformität nachzuweisen. Ein Unternehmen kann auch andere technische Lösungen wählen, muss dann aber in der technischen Dokumentation belegen, wie es die grundlegenden Anforderungen erfüllt.

Schritt 3: Konformitätsbewertungsverfahren durchführen

Das Konformitätsbewertungsverfahren beschreibt, wie der Hersteller nachweist, dass das Produkt den Anforderungen entspricht. Es gibt zwei Grundfälle:

  • Interne Prüfung: Der Hersteller prüft selbst, ob das Produkt die Anforderungen erfüllt. Dies gilt bei vielen Produkten mit geringem Risiko.
  • Einbeziehung einer benannten Stelle: Bei bestimmten Produkten oder Risikoklassen muss eine unabhängige, von der EU notifizierte Prüfstelle eingebunden werden. Diese stellt bei erfolgreicher Prüfung eine Bescheinigung aus, zum Beispiel eine EU-Baumusterprüfbescheinigung.

Ob eine benannte Stelle erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Rechtsakt ab. Die Liste der benannten Stellen und ihrer Nummern ist in der NANDO-Datenbank der EU-Kommission veröffentlicht. Vor der Auswahl einer Stelle sollten Sie prüfen, ob diese für den betreffenden Rechtsakt und den Produkttyp notifiziert ist.

Die Kosten einer Prüfung durch eine benannte Stelle richten sich nach Art und Umfang des Produkts sowie nach der Prüfstelle. Es gibt keine einheitliche öffentliche Gebührenordnung. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.

Schritt 4: Technische Dokumentation erstellen

Die technische Dokumentation ist der Nachweis, dass das Produkt konform ist. Sie muss alle relevanten Informationen enthalten, damit eine Marktüberwachungsbehörde die Konformität beurteilen kann. Übliche Bestandteile sind:

  • Produktbeschreibung und Verwendungszweck
  • Technische Zeichnungen und Schaltpläne
  • Liste der angewandten harmonisierten Normen
  • Risikobeurteilung
  • Prüfberichte und Messergebnisse
  • Bedienungsanleitung und Sicherheitshinweise
  • Kennzeichnungs- und Verpackungsmuster

Die Dokumentation muss in der Regel mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt werden, sofern der jeweilige Rechtsakt nichts anderes vorsieht. Sie muss der zuständigen Behörde auf Anfrage vorgelegt werden können. Bei Importen aus Nicht-EU-Ländern muss ein EU-Importeur oder ein bevollmächtigter Vertreter in der EU die Unterlagen vorhalten.

Schritt 5: EU-Konformitätserklärung ausstellen

Die eigentliche Konformitätsbescheinigung ist im CE-Prozess die EU-Konformitätserklärung. Sie wird vom Hersteller oder seinem bevollmächtigten Vertreter ausgestellt und unterzeichnet. Mit dieser Erklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass das Produkt alle anwendbaren Anforderungen erfüllt.

Die EU-Konformitätserklärung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Produktbezeichnung, Typ oder Seriennummer
  • angewandte EU-Rechtsakte
  • angewandte harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen
  • gegebenenfalls benannte Stelle und Kennnummer
  • Ort und Datum der Ausstellung
  • Name und Unterschrift des Verantwortlichen

Die deutsche Marktüberwachung kann verlangen, dass die Konformitätserklärung und relevante Unterlagen in deutscher Sprache verfügbar sind. Bereiten Sie daher eine deutsche Fassung vor, auch wenn das Produkt international vertrieben wird.

Schritt 6: CE-Kennzeichnung anbringen

Erst nach erfolgreicher Konformitätsbewertung und Ausstellung der EU-Konformitätserklärung darf die CE-Kennzeichnung angebracht werden. Sie muss sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt angebracht sein. Wenn das nicht möglich ist, kann sie auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden.

Die grafische Form der CE-Kennzeichnung ist festgelegt. Sie darf nicht mit anderen Zeichen verwechselt werden, die die Bedeutung oder Lesbarkeit beeinträchtigen. Bei Produkten, die unter Einbeziehung einer benannten Stelle geprüft wurden, muss in bestimmten Rechtsakten die Kennnummer dieser Stelle neben dem CE-Zeichen stehen. Einzelheiten zu Größe und Platzierung entnehmen Sie dem jeweiligen Rechtsakt.

Schritt 7: Besonderheiten bei Import und E-Commerce

If Ihr Unternehmen Produkte aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland importiert, sind Sie in der Regel Importeur. Ein Importeur muss sicherstellen, dass der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat. Dazu gehören die CE-Kennzeichnung, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung. Auf der Verpackung oder dem Produkt muss der Name und die Anschrift des Importeurs angegeben sein.

Im E-Commerce kommt es auf die konkrete Rolle an:

  • Wer ein Produkt selbst herstellt und unter eigenem Namen vertreibt, trägt die Herstellerpflichten.
  • Wer Produkte aus Drittstaaten nach Deutschland einführt, ist Importeur.
  • Wer als Händler Produkte nur weiterverkauft, muss sorgfältig prüfen, ob die CE-Kennzeichnung und die Pflichtangaben vorhanden sind.

Die deutsche Zollbehörde kann an der Außengrenze Waren kontrollieren und bei begründeten Zweifeln die Marktüberwachungsbehörde einschalten. Die technischen Unterlagen sollten daher bereits zum Zeitpunkt der Einfuhr vollständig vorliegen.

Materialien und Zeitrahmen im Überblick

Die Dauer des CE-Prozesses hängt stark vom Produkt, von den vorhandenen Unterlagen und davon ab, ob externe Prüfungen nötig sind. Die folgenden Zeitrahmen sind Richtwerte, keine offiziellen Fristen.

Arbeitsschritt Benötigte Materialien Zeitrahmen (Richtwert)
Produktbestimmung Produktspezifikation, technische Zeichnungen, Verwendungszweck 1–3 Tage
Normenrecherche EU-Amtsblatt, harmonisierte Normen, Fachpersonal 1–2 Wochen
Konformitätsbewertung Prüfmuster, Testprotokolle, Labore, benannte Stelle 2–8 Wochen, bei komplexen Produkten länger
Technische Dokumentation CAD-Dateien, Risikobeurteilung, Prüfberichte, Anleitungen 1–4 Wochen
EU-Konformitätserklärung Vorlage, Produktdaten, Unterschrift 0,5–1 Tag
CE-Kennzeichnung Etiketten, Gravur, Druckvorlage 1–2 Tage

Wenn eine benannte Stelle eingeschaltet werden muss, können sich die Zeiten deutlich verlängern. Insbesondere bei Medizinprodukten, Maschinen oder Messgeräten kann der gesamte Prozess mehrere Monate dauern.

Rechtsgrundlagen, Gebühren und aktuelle Hinweise

Das CE-System beruht auf EU-Verordnungen und EU-Richtlinien. In Deutschland wird ein Teil der Vorschriften durch das Produktsicherheitsgesetz und die Marktüberwachungsgesetze der Länder ergänzt. Zuständig für die Marktüberwachung sind die Behörden der Bundesländer. Sie können Verstöße ahnden und den Verkauf nicht konformer Produkte untersagen.

Behördliche Verfahren können Gebühren auslösen, zum Beispiel bei Kontrollen oder nach festgestellten Mängeln. Eine allgemeine Gebührenliste gibt es nicht. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand und dem Landesrecht. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.

Offizielle Quellen

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:

Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)

  • Produkt eindeutig definieren und den beabsichtigten Verwendungszweck festhalten.
  • Prüfen, welche EU-Rechtsakte die CE-Pflicht auslösen.
  • Harmonisierte Normen in der aktuellen Fassung ermitteln.
  • Konformitätsbewertung planen: intern oder über eine benannte Stelle.
  • Technische Dokumentation vollständig aufbauen und für mindestens zehn Jahre aufbewahren.
  • EU-Konformitätserklärung ausstellen und unterzeichnen.
  • CE-Kennzeichnung erst nach Abschluss der Prüfung anbringen.
  • Für Importe aus Nicht-EU-Ländern: EU-Importeur oder EU-Bevollmächtigten benennen.
  • Bei produktspezifischen Fragen eine benannte Stelle oder eine spezialisierte Kanzlei einbinden.

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