Warum die steuerliche Anerkennung wichtig ist
Die Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers ist für eine GmbH oder UG haftungsbeschränkt ein zentraler Baustein der Unternehmensgestaltung. Sie muss nicht nur klar vereinbart sein, sondern auch den steuerlichen Anforderungen genügen. Nur dann erkennt das Finanzamt die Vergütung als Betriebsausgabe an. Wird sie als unangemessen oder nicht klar dokumentiert eingestuft, droht die Behandlung als verdeckte Gewinnausschüttung – mit steuerlichen Nachteilen für Gesellschaft und Gesellschafter. Dieser Artikel bietet eine Vergleichstabelle als Werkzeug, um die wichtigsten Vergütungsbestandteile vorab zu prüfen.
Vergleichstabelle: Vergütungsbestandteile im Überblick
Die Tabelle zeigt typische Vergütungsbestandteile, ihre steuerliche Anerkennung und die erforderlichen Formalien. Sie dient als Orientierung für die Gestaltung des Geschäftsführervertrags und der Gesellschafterbeschlüsse.
| Vergütungsbestandteil | Steuerliche Anerkennung | Erforderliche Dokumentation und Formalien |
|---|---|---|
| Feste Vergütung (monatlicher Betrag) | Anerkannt, wenn angemessen und üblich nach dem Fremdvergleich | Gesellschafterbeschluss; Geschäftsführervertrag; keine Eintragung ins Handelsregister |
| Variable Vergütung (z. B. Tantieme) | Anerkannt, wenn klare Berechnungsformel und vorab definierte Bemessungsgrundlage vorliegen | Schriftliche Regelung im Geschäftsführervertrag; Gesellschafterbeschluss vor der Auszahlung |
| Sachbezüge (z. B. Dienstwagen) | Anerkannt, wenn private Nutzung nachgewiesen und lohnsteuerlich bewertet wird | Vertragliche Zusage, Nachweis der Nutzung (z. B. Fahrtenbuch), Bewertung nach amtlichen Vorgaben |
| Altersversorgung (Pensionszusage) | Anerkannt, wenn Pensionszusage erteilt, angemessen und ggf. durch Gutachten gestützt ist | Gesellschafterbeschluss, formale Pensionszusage, jährliche Nachberechnung der Rückstellung |
Anwendungshinweise: So gehen Sie vor
- Prüfen Sie die Üblichkeit: Gleichen Sie die Vergütung mit der üblichen Vergütung in vergleichbaren Unternehmen ab (Fremdvergleich).
- Fassen Sie vor der Festsetzung einen Gesellschafterbeschluss und protokollieren Sie diesen.
- Regeln Sie alle Vergütungsbestandteile im Geschäftsführervertrag konkret. Das Musterprotokoll ersetzt diesen Vertrag nicht.
- Vermeiden Sie rückwirkende Vergütungsänderungen, da diese steuerlich nicht anerkannt werden.
- Beachten Sie die Fristen für die Anmeldung der Geschäftsführerbestellung zum Handelsregister. Die Vergütung selbst wird dort nicht eingetragen.
Formalien und Fristen bei der Geschäftsführung
Die Bestellung eines Geschäftsführers ist unverzüglich zum Handelsregister anzumelden. Nach der Anmeldung muss der Geschäftsführer seiner Verantwortung nachkommen. Die Vergütungsregelung selbst ist nicht eintragungspflichtig, sollte aber vor der Bestellung verbindlich festgelegt sein. Erfolgt die Gründung mit dem Musterprotokoll, sieht dieses vor, dass die Vergütung durch Gesellschafterbeschluss bestimmt wird. Eine spätere Änderung der Vergütung bedarf ebenfalls eines Gesellschafterbeschlusses und muss im Geschäftsführervertrag dokumentiert werden.
Offizielle Quellen
- Bundeszentralamt für Steuern: https://www.bzst.de
- ELSTER: https://www.elster.de
- DIHK: https://www.dihk.de
- Handelsregister: https://www.handelsregister.de
- Unternehmensregister: https://www.unternehmensregister.de
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de
- Germany Trade & Invest: https://www.gtai.de
Stand: 2026

