Warum die korrekte USt-Kalkulation für China-Händler wichtig ist
Für Händler aus China, die über Online-Marktplätze, eigene Webshops oder Fulfillment-Lager in Deutschland verkaufen, hängt die Preiskalkulation maßgeblich von der Umsatzsteuer (USt) ab. Wer Nettopreise, Bruttopreise und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) korrekt berechnet, vermeidet spätere Nachzahlungen und Zollprobleme. Dieser Beitrag stellt die Formeln als Werkzeug dar und ergänzt eine Checkliste mit den Prüfpflichten zu OSS und IOSS. Bei Steuerfragen gilt: Die Regeln regelmäßig prüfen, da sich Schwellenwerte und Verfahren ändern können.
Formeln für Nettopreis, Bruttopreis und USt
In Deutschland gelten zwei Steuersätze: der Regelsteuersatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 % für bestimmte Waren wie Bücher oder Lebensmittel.
Formeln:
Bruttopreis = Nettopreis × (1 + Steuersatz)
USt-Betrag = Nettopreis × Steuersatz
Nettopreis = Bruttopreis ÷ (1 + Steuersatz)
Rechenbeispiel: Ein Produkt hat einen Nettopreis von 100 €. Bei 19 % USt ergibt sich ein Bruttopreis von 119 €. Ein Bruttopreis von 119 € entspricht umgekehrt einem Nettopreis von 100 € und einer USt von 19 €.
Einfuhrumsatzsteuer berechnen
Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland wie China in die EU vom Zoll erhoben. Der Importeur muss die EUSt anmelden und zahlen. Ist der Händler in Deutschland umsatzsteuerlich registriert, kann er die EUSt unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen.
Bemessungsgrundlage für die EUSt:
- Zollwert der Ware
- zuzüglich Zölle
- zuzüglich Nebenkosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (z. B. Fracht, Versicherung)
EUSt = Bemessungsgrundlage × 19 % bzw. 7 % bei ermäßigtem Steuersatz.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zollwert | 1.000 € |
| Zoll | 50 € |
| Fracht und Versicherung | 30 € |
| Bemessungsgrundlage EUSt | 1.080 € |
| Einfuhrumsatzsteuer (19 %) | 205,20 € |
OSS und IOSS: Grenzen und Anwendungsbereiche
Der One-Stop-Shop (OSS) ist ein elektronisches Meldeverfahren für innergemeinschaftliche Fernverkäufe und bestimmte Dienstleistungen an Endverbraucher. Er bündelt die Meldung und Abführung der Umsatzsteuer im Bestimmungsland der EU. Wichtig: Der OSS ersetzt keine lokale Registrierung in Deutschland, wenn die Ware in Deutschland gelagert und an Kunden in Deutschland verkauft wird. Diese Lieferung ist eine inländische Lieferung und unterliegt der deutschen Umsatzsteuer. Eine separate Anmeldung in Deutschland bleibt dann erforderlich.
Der Import-One-Stop-Shop (IOSS) gilt für Warensendungen aus Nicht-EU-Ländern an Endverbraucher in der EU. Voraussetzung ist unter anderem ein Sachwert der Sendung von höchstens 150 €. Bei Nutzung des IOSS wird die Umsatzsteuer bereits beim Verkauf über das IOSS-Verfahren angemeldet. Bei der Einfuhr wird die Einfuhrumsatzsteuer in diesem Verfahren nicht zusätzlich erhoben. Händler ohne Sitz in der EU benötigen für die IOSS-Registrierung einen in der EU ansässigen Vermittler. Sendungen mit einem Sachwert über 150 € sind vom IOSS ausgeschlossen. Eine Aufteilung in mehrere Sendungen zur Umgehung der Wertgrenze ist nicht zulässig.
Warenlager in Deutschland: Prüfschritte im Überblick
Wer ein Warenlager in Deutschland aufbaut, muss die umsatzsteuerlichen Folgen der Lieferungen aus diesem Lager kennen. Der OSS kann innergemeinschaftliche Fernverkäufe in andere EU-Staaten vereinfachen, nicht aber Lieferungen innerhalb Deutschlands.
Tool: Prüfschritte für China-Händler
- Steuersatz der Ware bestimmen: Regelsteuersatz 19 % oder ermäßigter Satz 7 %.
- Netto- und Bruttopreise für den deutschen Markt festlegen und im Shop-System korrekt hinterlegen.
- Lager in Deutschland und Kunde in Deutschland: inländische Lieferung, deutsche USt und lokale Registrierung erforderlich.
- Verkauf aus deutschem Lager in andere EU-Mitgliedstaaten: EU-Fernverkaufsschwelle von 10.000 € prüfen und OSS-Nutzung erwägen.
- Direktversand aus China an Kunden in der EU: IOSS nur bei Sachwert bis 150 € und bei zulässiger Verwendung des Verfahrens.
- Registrierungen und Voranmeldungen über ELSTER beantragen beziehungsweise abgeben.
- Schwellenwerte und Vorschriften regelmäßig prüfen, da OSS- und IOSS-Regelungen angepasst werden können.

