Steuerliche Registrierung im Vergleich: Deutschland, Frankreich, Niederlande – Leitfaden für chinesische Unternehmen

Für chinesische Unternehmen, die in Europa geschäftlich tätig werden möchten, ist die steuerliche Registrierung in dem jeweiligen Land ein zentraler Schritt. Dieser Beitrag vergleicht die Verfahren in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. Der Schwerpunkt liegt auf der deutschen Praxis, da die Anforderungen dort besonders strukturiert sind.

Steuerliche Registrierung in Deutschland

In Deutschland ist die steuerliche Registrierung Aufgabe des zuständigen Finanzamts. Nach der Anmeldung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) oder einer Zweigniederlassung erhalten Unternehmen den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser wird in der Regel elektronisch über das Portal ELSTER übermittelt. Das Finanzamt vergibt daraufhin die Steuernummer. Für Umsätze mit anderen EU-Staaten ist zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erforderlich, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt wird.

Für die steuerliche Registrierung selbst werden keine Gebühren erhoben. Es können jedoch Kosten durch die Einschaltung von Steuerberatern oder Notaren entstehen. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Finanzamt und Vollständigkeit der Unterlagen einige Wochen bis Monate. Fehlt der Fragebogen oder wird er verspätet eingereicht, drohen Verspätungszuschläge.

Wichtige Instrumente sind ELSTER für die Steuererklärung und der elektronische Abruf von Daten über das Unternehmensregister. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Zoll informieren über weitere Pflichten, etwa im Außenhandel oder bei der Einfuhr von Waren.

Steuerliche Registrierung in Frankreich

In Frankreich erfolgt die Registrierung über das Centre de Formalités des Entreprises (CFE) beziehungsweise das Online-Portal der Steuerverwaltung. Unternehmen erhalten eine SIREN-Nummer und eine SIRET-Nummer. Für die Umsatzsteuer wird die Nummer TVA intracommunautaire vergeben. Zuständig ist die Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP).

Die Registrierung selbst ist ebenfalls kostenlos. Der Aufwand für die Erstellung der Unterlagen kann höher sein als in Deutschland, da häufig ein gesetzlicher Vertreter mit Sitz in Frankreich benannt werden muss. Die Bearbeitungszeit wird mit einigen Wochen angegeben.

Steuerliche Registrierung in den Niederlanden

In den Niederlanden müssen sich Unternehmen zunächst bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel, KvK) registrieren. Die Steuerbehörde (Belastingdienst) weist daraufhin automatisch eine Umsatzsteuer-Nummer (btw-nummer) und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu. Die Anmeldung erfolgt über das Formular des Belastingdienstes, das nach der Handelsregistereintragung verschickt wird.

Die Registrierung ist in der Regel unkompliziert und innerhalb weniger Tage bis Wochen abgeschlossen. Für die Eintragung ins Handelsregister fällt eine Gebühr an (KvK-Tarif).

Vergleich der steuerlichen Registrierung in den drei Ländern

Merkmal Deutschland Frankreich Niederlande
Zuständige Behörde Finanzamt (über ELSTER), BZSt für USt-IdNr. DGFiP über CFE Belastingdienst, KvK
Registrierungsweg Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER Online-Formular beim CFE Anmeldung bei KvK und Belastingdienst
Steuernummern Steuernummer, USt-IdNr. SIREN, SIRET, TVA-Intracommunautaire btw-nummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Kosten Keine direkten Gebühren für die Registrierung

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