GmbH oder Betriebsstätte: Körperschaft- und Gewerbesteuer für chinesische Unternehmen in Deutschland

Chinesische Unternehmen, die den deutschen Markt erschließen wollen, stehen vor der Wahl, eine GmbH zu gründen oder eine Betriebsstätte zu errichten. Beide Optionen sind unterschiedlich zu besteuern. Der folgende Überblick zeigt die Grundzüge der Körperschaft- und Gewerbesteuer, nennt Fristen und weist auf offizielle Quellen hin. Der Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Körperschaftsteuer

Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind mit ihrem gesamten Einkommen unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 15 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Körperschaftsteuer, so dass die Belastung 15,825 % beträgt. Eine ausländische Gesellschaft mit inländischer Betriebsstätte ist beschränkt steuerpflichtig. Ihre inländischen Einkünfte unterliegen ebenfalls dieser Steuer. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und China kann das Besteuerungsrecht der Betriebsstättengewinne Deutschland zuweisen.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Grundlage ist der Gewerbeertrag, der mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert wird. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Auf diesen wird der Hebesatz der jeweiligen Gemeinde angewendet. Übliche Hebesätze liegen zwischen 200 % und 500 %. Die effektive Belastung bewegt sich damit etwa zwischen 7 % und 17,5 % des Gewerbeertrags. Die Gewerbesteuer ist bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht abziehbar.

Für eine inländische Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft besteht Gewerbesteuerpflicht. Es gelten die gleichen Regelungen wie für inländische Kapitalgesellschaften.

GmbH und Betriebsstätte im Vergleich

Kriterium GmbH Betriebsstätte
Rechtsform Eigene juristische Person Unselbständige Einrichtung der ausländischen Gesellschaft
Körperschaftsteuer 15 % + Solidaritätszuschlag auf den Weltgewinn 15 % + Solidaritätszuschlag auf inländische Einkünfte, soweit das DBA das Besteuerungsrecht zuweist
Gewerbesteuer Ja, mit Hebesatz der Gemeindelage Ja, mit Hebesatz der Gemeindelage
Ausschüttungen Dividendenausschüttung, ggf. Quellensteuer Keine Ausschüttung, sondern Gewinnüberführung

Fristen und Formulare

Körperschaft- und Gewerbesteuererklärungen sind elektronisch über ELSTER einzureichen. Ohne steuerliche Beratung ist die Frist der 31. Juli des Folgejahres; bei Beratung durch einen Steuerberater verlängert sie sich regelmäßig bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Vorauszahlungen werden vierteljährlich fällig.

Das zuständige Finanzamt richtet sich nach der Lage der Geschäftsleitung oder der Betriebsstätte. Die Anmeldung der Steuererklärung erfolgt über ELSTER.

Besonderheiten für chinesische Unternehmen

Das DBA Deutschland-China enthält eine Betriebsstättendefinition. Unternehmensgewinne werden grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat besteuert, es sei denn, die Gewinne sind einer Betriebsstätte im anderen Staat zuzurechnen. Bei einer Dividendenausschüttung der GmbH an eine chinesische Muttergesellschaft kann die Quellensteuer nach dem DBA reduziert werden. Dafür stellt das BZSt Informationen und Formulare bereit.

Gründen chinesische Investoren eine GmbH, müssen sie die Gesellschaft in das Handelsregister eintragen lassen. Die Eintragung wird im Unternehmensregister öffentlich bekannt gemacht. Die IHK hilft bei Fragen zu behördlichen Anforderungen.

Offizielle Quellen

Behörde / Einrichtung Domain Nutzungshinweis
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) https://www.bmwk.de Wirtschaftspolitische Grundlagen, Fördermittelüberblick

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