Internationale Unternehmen, die in Deutschland eine Kapitalgesellschaft betreiben, müssen für jeden Geschäftsjahresabschluss die richtigen Rechnungslegungsgrundsätze anwenden. Häufig stellt sich dabei die Frage, ob der Jahresabschluss nach HGB oder nach IFRS aufzustellen ist. Die Antwort hängt von Rechtsform, Größe und Kapitalmarktorientierung ab.
HGB oder IFRS: Was ist Pflicht?
Deutsche Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG oder KGaA stellen ihren gesetzlichen Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) auf. IFRS sind nur in bestimmten Fällen verpflichtend: Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen ihren Konzernabschluss nach IFRS aufstellen. Für andere Konzernabschlüsse kann IFRS freiwillig angewendet werden. Der einzelgesellschaftliche Jahresabschluss bleibt dagegen grundsätzlich nach HGB maßgeblich – auch wenn ein Unternehmen zusätzlich auf freiwilliger Basis einen IFRS-Abschluss erstellt.
Vergleich der wesentlichen Unterschiede
Die folgende Übersicht zeigt die zentralen Unterschiede zwischen HGB und IFRS für den Jahresabschluss in Deutschland:
| Kriterium | HGB | IFRS |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Handelsgesetzbuch, §§ 238 ff. und §§ 264 ff. | EU-Verordnung 1606/2002, IFRS wie von der EU übernommen |
| Anwendungsbereich | Alle Kaufleute; Kapitalgesellschaften mit Erleichterungen nach Größenklassen | Pflicht für Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen; freiwillig für andere Konzernabschlüsse |
| Zielsetzung | Gläubigerschutz, Vorsichtsprinzip, Ausschüttungsbemessung | Information der Kapitalmärkte, entscheidungsrelevante Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage |
| Bewertungsgrundsätze | Anschaffungskostenprinzip, gemildertes Niederstwertprinzip | Zeitwertbewertung bei vielen Finanzinstrumenten, Impairment-Test statt ausschließlich planmäßiger Abschreibungen |
| Gliederung und Ausweis | Gliederungsschema nach § 266 HGB, relativ starre Vorgaben | Weniger starre Gliederung, aber umfangreiche Angabepflichten und Detailregelungen |
| Offenlegung | Der HGB-Jahresabschluss ist maßgeblich für die Offenlegung im Unternehmensregister | Ein IFRS-Abschluss kann zusätzlich veröffentlicht werden, ersetzt aber nicht den HGB-Einzelabschluss |
Größenklassen nach HGB
Für den Jahresabschluss nach HGB ist die Einstufung in eine Größenklasse entscheidend. Das HGB unterscheidet nach § 267 HGB zwischen Kleinst-, kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Maßgeblich sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Von der Einstufung hängen Erleichterungen bei Bilanzgliederung, Anhang, Prüfung und Offenlegung ab. Die aktuellen Schwellenwerte ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung des HGB.
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen. Kleine und Kleinstgesellschaften sind davon befreit, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Internationale Unternehmen sollten die Größenklasse daher frühzeitig bestimmen, um die zutreffenden Erleichterungen zu nutzen und die Pflichten korrekt zu erfüllen.
Offenlegung und Fristen
Der Jahresabschluss ist nach § 325 HGB spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag offenzulegen. Die Übermittlung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister; die Bekanntmachung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für kleine und Kleinstgesellschaften gelten inhaltliche Erleichterungen, nicht jedoch eine längere Frist. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht können als Ordnungswidrigkeit mit Zwangsgeld geahndet werden.
Offizielle Quellen und Ansprechpartner
Für alle Fragen rund um Jahresabschluss und Offenlegung stehen offizielle Register, Behörden und Institutionen bereit. Folgende Anlaufstellen sind besonders wichtig:
- Unternehmensregister – zentrale Plattform für die Offenlegung von Jahresabschlüssen und Bekanntmachungen deutscher Unternehmen.
- Bundesanzeiger – amtliches Verkündungs- und Bekanntmachungsorgan, in dem offengelegte Abschlüsse veröffentlicht werden.
- Handelsregister – Eintragung von Gesellschaften und offenlegungspflichtigen Dokumenten.
- Bundesministerium der Justiz – konsolidierte Gesetzestexte, insbesondere das HGB, im Internet kostenlos abrufbar.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) – Informationen zu wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und Entlastung von Unternehmen.
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – Anlaufstelle für steuerliche Bescheinigungen und grenzüberschreitende Steuerfragen.
- Industrie- und Handelskammern (IHK) – regionale Ansprechpartner für Eintragungen, Offenlegung und Merkblätter zur Rechnungslegung.
- Zoll – Informationen zu zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Pflichten, soweit sie den Geschäftsbetrieb betreffen.
- ELSTER – Portal für elektronische Steuererklärungen und steuerliche Pflichten in Deutschland.
- Germany Trade and Invest (GTAI) – Marktinformationen und Unterstützung für internationale Unternehmen beim Markteinstieg.
Prüfstand für den Jahresabschluss
Unternehmen sollten frühzeitig klären, welche Rechnungslegungspflichten für sie gelten. Ein Blick in die genannten offiziellen Quellen und ein Gespräch mit der zuständigen IHK helfen, Größenklasse, Fristen und Offenlegungswege korrekt zu bestimmen. So lassen sich Verspätungen und mögliche Ordnungsgelder vermeiden.
Offizielle Quellen
- Unternehmensregister: https

