Worum es bei der Auswahl geht
Für internationale Unternehmen, die in Deutschland buchhalterische Prozesse aufsetzen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen, ist der Steuerberater eine zentrale Schnittstelle. Die Entscheidung sollte nicht auf allgemeinen Online-Eindrücken, ungeprüften Empfehlungen oder Werbeaussagen beruhen. Belastbar ist ein Auswahlprozess, der auf offiziellen Registern, fachlichen Fragen und klaren Fristen für Belege und Monatsabschluss aufbaut.
Offizielle Prüfstellen zuerst nutzen
Vor jedem Mandantengespräch sollten folgende Quellen geprüft werden:
- Steuerberaterverzeichnis der zuständigen Steuerberaterkammer: Der Titel „Steuerberater“ ist in Deutschland geschützt. Ein seriöses Büro ist bei der örtlichen Kammer verzeichnet und verfügt über eine bestandskräftige Bestellung.
- Handelsregister beziehungsweise Unternehmensregister: Hier lassen sich Gesellschafter, Handlungsbevollmächtigte und vertretungsberechtigte Personen des Beratungsunternehmens einsehen.
- IHK: Für den Markteintritt und die Frage, ob eine Gewerbeanmeldung oder eine Anzeige nach der Gewerbeordnung erforderlich ist, ist die zuständige Industrie- und Handelskammer ein offizieller Ansprechpartner.
- BZSt und BMWK: Das Bundeszentralamt für Steuern und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informieren über die Pflichten zur E-Rechnung sowie über Datenformate und Übergangsfristen.
- GTAI: Germany Trade & Invest bündelt für ausländische Unternehmen Informationen zu Steuern, Arbeitsrecht und Unternehmensgründung in Deutschland.
Unterlagen für das Auswahlgespräch vorbereiten
Eine strukturierte Vorbereitung erspart Rückfragen und zeigt dem Berufsträger, dass das Mandat organisiert geführt wird. Folgende Materialien sollten vorliegen:
- Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag
- letzte Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen und Steuerbescheide
- Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Beleggrundlagen der vergangenen zwölf Monate
- Verträge mit vorherigen Buchhaltungsdienstleistern oder Softwareanbietern
- Aufstellung offener Fristen, zum Beispiel Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder Körperschaftsteuererklärungen

