Für den Markteintritt in Deutschland gehört die steuerliche Koordination zu den ersten Aufgaben. Wer die Buchhaltung von Beginn an strukturiert, verkürzt spätere Korrekturen. Dieser Beitrag zeigt den Ablauf von der Steuernummer bis zur ersten Bilanz und ordnet die wichtigsten Fristen ein.
Steuernummer beantragen: der erste Schritt
Nach dem Handelsregistereintrag bei Kapitalgesellschaften beziehungsweise nach der Gewerbeanmeldung muss sich das Unternehmen beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird über ELSTER eingereicht. Das Finanzamt vergibt daraufhin die Steuernummer. Diese wird auf Rechnungen und in allen Steuermeldungen benötigt. Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland und Belastung des Finanzamts unterschiedlich; realistisch sind zwei bis sechs Wochen. Für die Buchhaltung ist die Steuernummer wichtig, denn ohne sie kann das Unternehmen keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.
Buchführungspflicht und Kontenrahmen
Ob eine doppelte Buchführung erforderlich ist, regeln das Handelsgesetzbuch (HGB) und die Abgabenordnung. Kapitalgesellschaften sind immer buchführungspflichtig. Einzelkaufleute und Personengesellschaften müssen Bücher führen, wenn ihr Gewinn die gesetzlichen Grenzen überschreitet. Wer nicht dazu verpflichtet ist, kann die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. In der Praxis arbeiten buchführende Unternehmen mit einem Standardkontenrahmen wie SKR 03 oder SKR 04. Die Kontenrahmenwahl wirkt sich auf die Gliederung des Jahresabschlusses aus und sollte nicht ohne steuerliche Begleitung geändert werden.
Laufende Buchhaltung: Belege, Umsatzsteuer, Voranmeldung
Grundbuch, Sachkonten und Belegablage müssen so geführt werden, dass ein sachverständiger Dritter die Bücher innerhalb angemessener Zeit prüfen kann. Belege sind in Deutschland zehn Jahre aufzubewahren. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die wichtigste laufende Steuermeldung. Sie wird in der Regel monatlich oder vierteljährlich über ELSTER abgegeben. Die Frist endet am zehnten Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Bei monatlicher Abgabe ist eine Dauerfristverlängerung möglich; wird diese beantragt, ist die Voranmeldung jeweils einen Monat später fällig. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in anderen EU-Ländern liefern, müssen zusätzlich eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben.
Zeitplan: von der Gründung bis zum Jahresabschluss
Die folgende Tabelle fasst die typischen Schritte und Fristen zusammen. Sie ersetzt keine verbindliche Kalenderplanung, sondern zeigt die Reihenfolge, in der die Punkte üblicherweise aufeinanderfolgen.
| Phase | Zeitpunkt / Dauer | Frist / Hinweis |
|---|---|---|
| Steuerliche Erfassung | 2–6 Wochen nach Antrag | Vor oder unmittelbar nach Geschäftsbeginn |
| Eröffnungsbilanz | Bei Gründung | Für buchführungspflichtige Unternehmen |
| Laufende Buchhaltung | Kontinuierlich | Belege 10 Jahre aufbewahren |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | Monatlich oder vierteljährlich | Bis zum 10. des Folgemonats bzw. nach Quartalsende |
| Jahresabschluss / EÜR | Nach Geschäftsjahresende | Gesetzliche Fristen, ggf. durch Steuerberatung verlängert |
| Offenlegung | Nach Aufstellung | Über das Unternehmensregister |
Erste Bilanz, Offenlegung und Compliance
Bei Kapitalgesellschaften besteht der Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Der Abschluss muss den handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften entsprechen. Die Offenlegung erfolgt im Bundesanzeiger beziehungsweise Unternehmensregister; eingetragene Gesellschaften sind zusätzlich in das Handelsregister einzubeziehen. Für Unternehmen mit grenzüberschreitendem Warenverkehr sind Zollanmeldungen erforderlich. Dafür ist das Zollsystem zu nutzen; die Zolldaten müssen nachvollziehbar in die Buchhaltung einfließen.
Die erste Bilanz ist kein einmaliges Ereignis. Sie bildet den Abschluss einer durchgehenden Organisation: Steuernummer, Kontenrahmen, Belegablage und Fristenkontrolle müssen zusammenwirken. Wer diese Grundlagen rechtzeitig aufbaut, kann spätere Korrekturen größerer Vorjahresmeldungen vermeiden.
Offizielle Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): bmwk.de
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): bzst.de
- Handelsregister: handelsregister.de
- Industrie- und Handelskammer (IHK): ihk.de
- Zoll: zoll.de
- ELSTER: elster.de
- Germany Trade & Invest (GTAI): gtai.de
Stand: 2026-08-14
Alle Angaben ohne Gewähr; offizielle Fassungen prüfen.
Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

