Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine Variante der GmbH. Sie wird durch die Eintragung im Handelsregister rechtlich voll wirksam. Auch ein ausländischer Geschäftsführer kann diese Eintragung erreichen, wenn er die persönlichen, rechtlichen und formalen Anforderungen erfüllt.
Kurzantwort
Ein ausländischer Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein, voll geschäftsfähig sein und darf nicht durch behördliche oder gerichtliche Anordnungen von der Übernahme einer Geschäftsführung ausgeschlossen sein. Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz spielen für die Handelsregisteranmeldung selbst keine Rolle. Er muss jedoch beim Notar mitwirken, einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen und die erforderlichen Erklärungen abgeben. Zudem benötigt die UG eine inländische Geschäftsanschrift.
Welche allgemeinen Voraussetzungen stellt das GmbH-Recht?
Für jede UG gelten die Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Der Geschäftsführer muss danach die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, die für die Leitung einer Gesellschaft vorgesehen sind. Dazu gehören:
- natürliche Person: Eine juristische Person oder ein Unternehmen kann nicht Geschäftsführer einer UG sein.
- volle Geschäftsfähigkeit: Der Geschäftsführer muss uneingeschränkt geschäftsfähig sein; eine beschränkte Geschäftsfähigkeit schließt das Amt aus.
- kein Tätigkeitsverbot: Personen, die durch ein berufsgerichtliches Urteil oder eine gerichtliche Anordnung in der Ausübung ihres Berufs oder der Geschäftsführung beschränkt sind, können nicht eingetragen werden.
- keine einschlägigen Strafurteile: Bestimmte strafrechtliche Verurteilungen können nach deutschem Recht zur Ungeeignetheit als Geschäftsführer führen.
- keine bestehende Insolvenz: Wer selbst von einem Insolvenzverfahren betroffen ist, kann nicht als Geschäftsführer bestellt werden.
Diese Punkte muss der Notar bei der Anmeldung abfragen; der Geschäftsführer gibt zu jedem Punkt eine Erklärung ab. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Was gilt speziell für einen ausländischen Geschäftsführer?
Die UG kann mit einem ausländischen Geschäftsführer gegründet werden. Weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

