GmbH oder UG – was kostet der Markteintritt wirklich? Ein FAQ-Vergleich zu Zeit und Voraus

Für ausländische Gründer und Unternehmen ist die Wahl der Rechtsform ein zentraler Schritt beim Markteintritt in Deutschland. Die GmbH gilt als etablierte Kapitalgesellschaft, die UG (haftungsbeschränkt) als schlankere Variante. Dieser FAQ-Artikel vergleicht die wichtigsten Kosten-, Zeit- und Voraussetzungsfragen. Alle Angaben zu Gebühren und Gesetzen sind unverbindlich. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.

Was bedeutet „GmbH“ und „UG“ eigentlich?

Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Die UG ist eine GmbH-Variante, die mit einem niedrigeren Stammkapital gegründet werden kann. Beide Gesellschaftsformen haften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die UG muss im Rechtsverkehr als „UG (haftungsbeschränkt)“ auftreten. Die Abkürzung „UG“ allein ist nicht zulässig.

Der wesentliche Unterschied liegt im Startkapital und in der Innenfinanzierung: Die GmbH verlangt eine substanzielle Kapitaleinlage. Die UG erlaubt einen Markteinstieg mit weniger gebundenem Eigenkapital. Dafür verlangt das Gesetz bei der UG eine Rücklagenbildung, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht.

Welche Voraussetzungen gelten für beide Formen?

Für die Gründung einer GmbH oder UG sind in der Regel folgende Punkte zu erfüllen:

  • Mindestens ein Gesellschafter. Natürliche und juristische Personen können Gesellschafter sein.
  • Ein oder mehrere Geschäftsführer; es können Gesellschafter oder externe Personen sein.
  • Ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag, in dem Firma, Sitz, Stammkapital und Geschäftsanteile festgelegt werden.
  • Ein Stammkapital, das im Gesellschaftsvertrag festgelegt und auf ein Geschäftskonto eingezahlt wird.
  • Die Anmeldung zum Handelsregister und die Eintragung in das Handelsregister.
  • Für bestimmte Branchen sind besondere Erlaubnisse, Genehmigungen oder Qualifikationen erforderlich.

Internationale Gründer müssen zusätzlich prüfen, welche Nachweise für Behörden und Banken in Deutschland anerkannt werden. Häufig sind beglaubigte Übersetzungen, Apostillen oder Legalisationen nötig. Auch hier gilt: Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben der zuständigen deutschen Auslandsvertretung und des Bundesamts für Justiz.

Was kostet die Gründung einer GmbH?

Bei der GmbH sind die Gründungskosten nicht mit dem Stammkapital identisch.

Offizielle Quellen

Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:

Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

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