Gewerbeanmeldung für den Marktplatz-Start: Digitale Wege, Plattformwahl und Steuerpflichten

Warum die Gewerbeanmeldung vor dem Marktplatz-Start nötig ist

Wer auf Amazon, eBay, Etsy oder in einem eigenen Online-Shop gewerblich verkauft, handelt in der Regel als Unternehmer. Nach § 14 Gewerbeordnung muss die Ausübung eines stehenden Gewerbes der zuständigen Behörde vor dem Beginn angezeigt werden. Das gilt auch für den Verkauf über Marktplätze. Bei nur gelegentlichen privaten Verkäufen kann eine andere Bewertung möglich sein; wer regelmäßig Waren einkauft und mit Gewinnabsicht verkauft, sollte von einer Gewerbepflicht ausgehen. Im Zweifel helfen das Gewerbeamt oder die Industrie- und Handelskammer (IHK) weiter.

Online-Anmeldung: Der schnellere Weg zur Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der Gemeinde oder Stadt, in der der Betrieb seinen Sitz hat. Viele Kommunen bieten eine Online-Übermittlung über den „Einheitlichen Ansprechpartner“ an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beschreibt auf seinen Seiten den Zugang zu diesen digitalen Verwaltungsleistungen. Für die Anmeldung werden Personalausweis bzw. Pass, Angaben zur Person sowie die geplante Tätigkeit benötigt. Die tatsächliche Bearbeitungsdauer hängt von der zuständigen Stelle ab. Eine Online-Anmeldung ist jedoch der schnellste Weg, weil sie ohne Termin und oft rund um die Uhr möglich ist. Eine pauschale Zusage für eine Bearbeitung am selben Tag gibt es nicht.

Aspekt Online-Anmeldung Persönliche Anmeldung
Zeitaufwand Je nach Kommune wenige Minuten Termin und Anreise einplanen
Erreichbarkeit Häufig rund um die Uhr Öffnungszeiten beachten
Unterlagen Digital übermitteln Originale oder Ausdrucke mitbringen
Rückfragen Individuell, per E-Mail oder Portal Direkt im Amt möglich

Gewerbe und Handelsregister getrennt sehen

Die Gewerbeanmeldung ist nicht dasselbe wie die Eintragung ins Handelsregister. Ein Einzelunternehmen benötigt je nach Umsatz- und Betriebsgröße keine Handelsregistereintragung. Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) muss jedoch vor der Aufnahme des Geschäftsbetriebs ins Handelsregister eingetragen werden. Die Anmeldung erfolgt notariell und über das Handelsregisterportal. Wer mit einer Kapitalgesellschaft auf Amazon oder eBay starten möchte, muss dafür mehr Zeit einplanen als bei der einfachen Gewerbeanmeldung.

Plattformwahl: Amazon, eBay und steuerliche Meldepflichten

Die Wahl des Marktplatzes hängt vor allem von Produkt, Zielgruppe und Gebührenmodell ab. Amazon und eBay sind die großen allgemeinen Marktplätze; spezialisierte Plattformen können für bestimmte Produktgruppen sinnvoll sein. Aus steuerlicher Sicht gibt es keinen Sonderweg: Seit dem Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sind Betreiber gesetzlich verpflichtet, Verkäuferdaten und Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Unklare Angaben zur Gewerbe- oder Steuernummer führen daher schnell zu Rückfragen. Das BZSt bietet auf seiner Website Informationen zu den Meldepflichten.

Steuern: ELSTER, Umsatzsteuer, Zoll und Gewerbesteuer

Nach der Anmeldung erhalten Gewerbetreibende eine Steuernummer. Die elektronische Steuererklärung läuft über ELSTER. Wer auf Marktplätzen verkauft, muss Umsatzsteuer und Einkommensteuer beachten. Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kann gelten, wenn die gesetzlichen Grenzen eingehalten sind. Für grenzüberschreitende Verkäufe kann zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich sein. Wer Waren aus Drittländern importiert, braucht eine EORI-Nummer beim Zoll. Die IHK erhebt Beiträge und informiert über Gewerbesteuer; die Gewerbesteuer fällt an, wenn der Gewinn den Freibetrag übersteigt. Die Hebesätze legen die Gemeinden fest. GTAI und BMWK veröffentlichen Grundlagen zum regulatorischen Rahmen für Unternehmer, die in Deutschland starten.

Offizielle Quellen

Stand: 2026-08-14

Alle Angaben ohne Gewähr; offizielle Fassungen prüfen. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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