Wer als internationales Unternehmen eine deutsche Gesellschaft aufbauen oder leiten möchte, braucht für die einreisende Führungskraft häufig ein sogenanntes Geschäftsführervisum. Die kurze Antwort lautet: Die reguläre Gebühr für ein nationales Visum (D-Visum) beträgt in Deutschland derzeit 75 Euro. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel zwischen sechs und zwölf Wochen. Entscheidend sind allerdings der Einzelfall, die zuständige deutsche Auslandsvertretung und die beteiligten deutschen Behörden. Die folgenden Abschnitte zeigen, welche Kosten neben der Visumgebühr entstehen, welche Voraussetzungen gelten und wo typische Stolperfallen liegen. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben vor Ihrem Antrag.
Was ist ein Geschäftsführervisum?
„Geschäftsführervisum“ ist keine eigene gesetzliche Kategorie, sondern eine gängige Bezeichnung für ein nationales Visum zur Erwerbstätigkeit in Deutschland. Es wird benötigt, wenn ein Drittstaatsangehöriger als Geschäftsführer einer deutschen Gesellschaft tätig werden will und dafür länger als 90 Tage in Deutschland bleiben soll.
Grundsätzlich sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
- Angestellter Geschäftsführer: Die deutsche Gesellschaft stellt den Geschäftsführer im Rahmen eines Arbeitsvertrags ein. Er erhält ein Gehalt und ist in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Der Geschäftsführer ist zugleich Gesellschafter und führt das Unternehmen selbstständig. Das gilt etwa bei einer GmbH, an der er beteiligt ist.
Diese Unterscheidung ist rechtlich und praktisch wichtig, weil für angestellte und selbstständige Geschäftsführer unterschiedliche aufenthaltsrechtliche Maßstäbe gelten.
Was kostet das Geschäftsführervisum?
Die zentrale staatliche Gebühr für das Geschäftsführervisum ist die Gebühr für ein nationales Visum. Sie wird von der deutschen Auslandsvertretung bei der Antragstellung erhoben. Der reguläre Gebührensatz beträgt 75 Euro. Je nach Herkunftsland, bilateralen Abkommen oder besonderer Fallgestaltung können davon abweichende Sätze gelten. Maßgeblich ist immer die Gebührenübersicht der jeweils zuständigen Botschaft oder des Generalkonsulats.
| Kostenpunkt | Hinweis |
| Visumgebühr nationales Visum (D) | Regulär 75 Euro; Zahlung meist in der Landeswährung oder per Kreditkarte |
| Dokumentenbeschaffung | Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und ggf. Apostillen |
| Unternehmensbezogene Nachweise | z. B. beglaubigte Handelsregisterauszüge oder notarielle Unterlagen |
| Fachkundige Beratung | optional für Rechtsanwalts- oder Steuerberatungskosten |
| Aufenthaltserlaubnis in Deutschland | für den Aufenthalt nach Einreise kann eine gesonderte Gebühr anfallen |
Wichtig zu wissen: Die Visumgebühr wird in der Regel bei der Antragstellung verlangt und nicht erstattet, wenn der Antrag abgelehnt wird. Auch eine Rücknahme des Antrags führt nicht automatisch zur Erstattung. Zusätzliche Kosten für Anwälte, Notare, Übersetzer oder Dienstleister können deutlich höher sein als die amtliche Visumgebühr und müssen separat kalkuliert werden. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben auf der Website des Auswärtigen Amts und der zuständigen Auslandsvertretung.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit für ein Geschäftsführervisum beträgt oft sechs bis zwölf Wochen. In Einzelfällen kann es schneller gehen; bei komplexen Gründungen oder voller Auslastung der Behörden kann es auch deutlich länger dauern. Eine verbindliche gesetzliche Bearbeitungsfrist für nationale Visa gibt es nicht.
Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab:
- Terminvergabe: In vielen Ländern muss ein Termin bei der deutschen Auslandsvertretung reserviert werden.
- Vollständigkeit der Unterlagen: Erst wenn der Antrag vollständig ist, beginnt die eigentliche fachliche Prüfung.
- Beteiligung der Ausländerbehörde: Die deutsche Auslandsvertretung muss vor der Erteilung in der Regel die Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde einholen.
- Arbeitsmarktzulassung: Bei angestellten Geschäftsführern kann zusätzlich die Bundesagentur für Arbeit beteiligt sein.
- Businessplan-Prüfung: Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern wird das Unternehmenskonzept wirtschaftlich bewertet.
Die Bearbeitungszeit beginnt also nicht mit der Terminbuchung, sondern mit der Prüfung der vollständigen Antragsunterlagen. Fehlende Nachweise oder Rückfragen können die Bearbeitung erheblich verlängern. Planen Sie daher ausreichend Vorlauf ein – idealerweise mehrere Monate vor dem geplanten Markteintritt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für ein Geschäftsführervisum müssen zwei Ebenen überzeugen: die persönliche Eignung der antragstellenden Person und die wirtschaftliche beziehungsweise unternehmerische Substanz des Vorhabens.
Bei einem angestellten Geschäftsführer prüfen die Behörden insbesondere:
- einen wirksamen Arbeitsvertrag mit einer deutschen Gesellschaft,
- ein angemessenes Gehalt, das den Lebensunterhalt sichert,
- die berufliche Qualifikation und einschlägige Führungserfahrung,
- die Einhaltung der arbeitsmarktrechtlichen Vorgaben, etwa die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer stehen folgende Punkte im Vordergrund:
- ein tragfähiger Businessplan für die deutsche Niederlassung oder Gesellschaft,
- die gesicherte Finanzierung des Vorhabens,
- ein regionales Interesse oder ein volkswirtschaftliches Bedürfnis an der Tätigkeit,
- positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft, etwa durch Arbeitsplätze, Investitionen oder Innovation.
Je nach geplanter Rechtsform kommen weitere Anforderungen hinzu. Wer eine GmbH gründen möchte, muss die Gesellschaft notariell vorbereiten und nach Einreise ins Handelsregister eintragen lassen. Die Visumbehörde erwartet in der Regel ein klares Konzept, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen nicht nur formal existiert, sondern tatsächlich wirtschaftlich aktiv sein wird.
Welche Unterlagen werden typischerweise verlangt?
Die genaue Liste erhält jeder Antragsteller von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Typischerweise gehören dazu:
- gültiger Reisepass und aktuelle biometrische Passfotos,
- ausgefülltes Antragsformular für ein nationales Visum,
- Lebenslauf mit lückenloser Darstellung der Ausbildung und Berufserfahrung,
- Nachweise über Qualifikation und ggf. Beschäftigungsverhältnisse,
- Arbeitsvertrag oder Businessplan und Finanzierungsnachweise,
- Unterlagen zur deutschen Gesellschaft, etwa Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag,
- ggf. notarielle und beglaubigte Kopien von Unternehmensdokumenten.
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen in der Regel in deutscher oder englischer Übersetzung vorliegen. Notwendige Beglaubigungen sollten vor dem Termin geklärt werden, da fehlende Legalisationen oft zu Bedingungen führen.
Welche Risiken und Stolperfallen gibt es?
Ein Geschäftsführervisum ist kein Automatismus. Die Entscheidung hängt von einer Einzelfallprüfung ab. Zu den häufigsten Risiken gehören:
- Unvollständige Anträge: Eine fehlende Unterschrift, ein unbeglaubigtes Dokument oder ein zu vager Businessplan führt zu Nachfragen und verzögert das gesamte Verfahren.
- Unrealistische Finanzplanung: Bei selbstständigen Geschäftsführern wird nicht nur das Stammkapital, sondern die gesamte wirtschaftliche Tragfähigkeit geprüft.
- Fehlende Zustimmung der Ausländerbehörde: Ohne diese Zustimmung darf die Auslandsvertretung kein Visum erteilen.
- Gebührenverlust: Die Visumgebühr wird nicht erstattet, wenn der Antrag abgelehnt wird.
- Zeitverlust: Auch eine spätere Umschreibung auf einen anderen Aufenthaltszweck ist nur unter erneuter Prüfung möglich.
Besonders bei der Gründung einer GmbH wird die Rolle des Geschäftsführers genau betrachtet. Wird die Geschäftsführung nur pro forma aufgesetzt, um aufenthaltsrechtliche Vorteile zu erlangen, lehnen die Behörden den Antrag ab. Auch eine zu geringe Kapitaleinlage oder fehlende Kreditzusagen können das Verfahren scheitern lassen.
Ablauf in Kürze
Der Weg zum Geschäftsführervisum folgt in der Praxis einem klaren Schema:
- Termin bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat buchen.
- Antragsformular und vollständige Unterlagen einreichen.
- Visumgebühr bezahlen.
- Deutsche Auslandsvertretung prüft den Antrag und beteiligt die deutschen Behörden.
- Nach positiver Entscheidung wird das nationale Visum erteilt.
- Nach der Einreise wird bei der Ausländerbehörde der Aufenthaltstitel für Deutschland beantragt.
Wer bereits in Deutschland ist, muss unter Umständen kein Visum beantragen, sondern direkt eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde einholen. Das ist jedoch nur möglich, wenn der aktuelle Aufenthaltsstatus einen solchen Wechsel ausdrücklich zulässt.
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.
NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)
Für einen reibungslosen Markteintritt sollten Sie das Geschäftsführervisum nicht erst kurz vor dem geplanten Start in Angriff nehmen. Eine frühzeitige Vorbereitung zahlt sich aus.
- Prüfen Sie, ob der Geschäftsführer in Deutschland angestellt oder selbstständig tätig sein wird.
- Stellen Sie einen belastbaren Businessplan oder einen aussagekräftigen Arbeitsvertrag zusammen.
- Kalkulieren Sie alle Kosten ein – nicht nur die Visumgebühr, sondern auch Übersetzungen, Beglaubigungen und Beratung.
- Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
- Kontrollieren Sie die Anforderungen an Dokumente und gegebenenfalls erforderliche Legalisationen.
- Prüfen Sie, ob ein beschleunigtes Verfahren für Fachkräfte in Ihrem Fall möglich ist und welche Gebühren dafür anfallen.
Die genauen Einzelheiten zu Gebühren, Fristen und Anforderungen können sich ändern. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben auf den Seiten des Auswärtigen Amts, der zuständigen Botschaft und der relevanten Ausländerbehörde, bevor Sie den Antrag stellen.

