Internationale Investoren, die in Deutschland ein Unternehmen kaufen, erweitern oder im Rahmen eines Exits Kapital freisetzen möchten, kommen an der Frage einer Bankfinanzierung oft nicht vorbei. Der deutsche Markt gilt als stabil, doch die Kreditvergabe ist konservativ und streng reguliert. Banken wollen Risiken minimieren und prüfen Investoren aus dem Ausland besonders genau. Die zentrale Frage lautet daher: Welche Sicherheiten und Unterlagen verlangen Banken in Deutschland von internationalen Investoren? Dieser FAQ-Artikel gibt einen Überblick über die typischen Anforderungen und erläutert, worauf es bei Investitionen, M&A und Exit ankommt.
Warum verlangen Banken Sicherheiten und Unterlagen?
Kreditinstitute in Deutschland müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden prüfen, bevor sie einen Kredit gewähren. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Prüfung dient dazu, das Ausfallrisiko zu bewerten. Eine Bank benötigt sowohl Informationen über die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers als auch rechtlich durchsetzbare Sicherheiten für den Fall, dass der Kredit nicht bedient wird.
Bei internationalen Investoren kommt hinzu, dass die Bank ausländische Rechtsordnungen, Währungsrisiken und mögliche Devisenkontrollen berücksichtigen muss. Fehlen inländische Bonitätsnachweise oder Sicherheiten, wird die Bank ihre Finanzierung nur unter strengeren Auflagen zusagen. Deshalb ist eine systematische Vorbereitung der Unterlagen entscheidend für den Erfolg einer Kreditanfrage.
Welche Sicherheiten kommen bei internationalen Investoren infrage?
Die Besicherung ist das Rückgrat jeder Bankfinanzierung. Die Bank will im Falle einer Zahlungsunfähigkeit auf die Sicherheiten zugreifen können. Übliche Sicherheiten in Deutschland sind:
- Grundschulden: Sie werden auf in Deutschland belegenen Grundstücken oder Immobilien eingetragen. Die Grundschuld ist das klassische Sicherungsmittel für langfristige Investitionsdarlehen und muss im Grundbuch eingetragen werden. Dafür sind Notar und Grundbuchamt erforderlich.
- Abtretung von Forderungen: Die Bank erhält die vertragliche Berechtigung, offene Rechnungsforderungen aus Lieferungen und Leistungen einzuziehen. Sie verlangt oft eine laufende Debitorenliste und eine Abtretungserklärung.
- Verpfändung von Geschäftsanteilen: Bei einer Unternehmensübernahme verpfändet der Investor die Anteile an der deutschen Zielgesellschaft oder an der Holding an die Bank. Diese sogenannte Share Pledge gibt der Bank im Krisenfall einen Zugriff auf die Anteile.
- Bürgschaften und Garantien: Gesellschafter, Muttergesellschaften, Privatpersonen oder öffentliche Förderinstitute können für den Kredit bürgen. Auch Kreditversicherer oder Exportkreditagenturen können Garantien übernehmen.
- Sicherungsübereignung von beweglichen Wirtschaftsgütern: Maschinen, Fahrzeuge, Lagerbestände oder Produktionsanlagen können der Bank als Sicherheit übereignet werden, ohne dass der Kreditnehmer die Gegenstände physisch abgeben muss.
- Verpfändung von Bankguthaben oder Wertpapieren: Guthaben, Festgelder oder Wertpapierdepots bei der finanzierenden Bank werden durch ein Pfandrecht gesichert. Diese Sicherheit ist besonders liquide und daher bei Banken beliebt.
Banken prüfen den sogenannten Beleihungswert der Sicherheiten. Nicht jede Sicherheit wird in voller Höhe angerechnet. Bei Immobilien sind Gutachten üblich; bei Forderungen wird die Bonität der jeweiligen Schuldner bewertet. Internationale Investoren müssen beachten, dass Sicherheiten aus dem Ausland nur dann anerkannt werden, wenn sie in Deutschland verwertbar sind. Ein ausländisches Grundstück ist für eine deutsche Bank meist ungeeignet.
Welche Unterlagen benötigt die Bank?
Die Unterlagenanforderungen sind umfangreich und müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Banken erwarten vollständige, konsistente und prüfungsfähige Dokumente. Fehlen einzelne Nachweise, verzögert sich die Entscheidung erheblich. Die wichtigsten Unterlagen sind:
| Unterlagen | Erläuterung |
|---|---|
| Businessplan und Finanzplanung | Eine mittelfristige Planung über mindestens drei bis fünf Jahre mit Umsatz-, Kosten-, Ertrags- und Cashflow-Prognosen. Je detaillierter, desto besser. |
| Jahresabschlüsse der letzten zwei bis drei Jahre | Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Internationale Investoren sollten nach IFRS bilanzieren oder eine Überleitung beifügen. |
| Steuerunterlagen | Steuererklärungen und Steuerbescheide des Investors sowie der Zielgesellschaft in Deutschland, falls vorhanden. |
| Bankauskünfte und Kontoauszüge | Bankreferenzen, Kontoauszüge der letzten Monate, Auskunft über bestehende Verbindlichkeiten. Bei natürlichen Personen auch eine Schufa-Auskunft. |
| Gesellschaftsrechtliche Unterlagen | Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug, Übersicht über die Gesellschafterstruktur, Vollmachten und gültige Ausweisdokumente. |
| Rechtliche Nachweise | Bei natürlichen Personen: Aufenthalts-, Arbeits- und gegebenenfalls Gewerbegenehmigung. Bei ausländischen Gesellschaften: Rechtsfähigkeit und Vertretungsbefugnis. |
| M&A-Dokumente | Bei Unternehmenskäufen: Kaufvertrag, Vendor-Due-Diligence-Bericht, Unternehmensbewertung, Kaufpreisfindung und geplanter Finanzierungsbedarf. |
Zusätzlich verlangt die Bank Informationen über den Verwendungszweck, die Kredithöhe, die Laufzeit und die geplanten Tilgungsraten. Aus aufsichtsrechtlichen Gründen müssen Banken auch die wirtschaftlich Berechtigten kennen, um die Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche zu erfüllen. Diese Angaben sind bei ausländischen Strukturen mit besonderer Sorgfalt vorzubereiten.
Besonderheiten bei M&A-Finanzierungen
Bei Mergers & Acquisitions prüft die Bank nicht nur die Vergangenheit des Unternehmens, sondern vor allem dessen Fähigkeit, den Kredit aus zukünftigen Cashflows zu bedienen. Eine zentrale Rolle spielt die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells nach der Übernahme. Häufig verlangt die Bank einen Due-Diligence-Bericht, der umfassende Auskunft über rechtliche, steuerliche und finanzielle Risiken gibt.
Die Sicherheitenstruktur bei M&A besteht meist aus einer Kombination von verpfändeten Anteilen, Grundschulden auf Grundstücke der Zielgesellschaft, Abtretungen von Forderungen und gegebenenfalls Bürgschaften der Verkäufer oder Eigentümer. Zusätzlich enthalten die Kreditverträge sogenannte Covenants. Das sind Bedingungen, die der Kreditnehmer einhalten muss, etwa bestimmte Verschuldungsrelationen oder Informationspflichten.
Auch bei einem Exit, also dem Verkauf eines Unternehmens oder eines Anteils, kann eine Bankfinanzierung erforderlich sein. Beispielsweise dann, wenn der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises als Verkäuferdarlehen stehen lässt oder eine bestehende Finanzierung vorzeitig abgelöst werden muss. Die Bank prüft auch hier die Bewertung, die Nachhaltigkeit der Erträge und den geplanten rechtlichen Ablauf des Exits.
Kosten, Zeit und Risiken im Überblick
Eine Bankfinanzierung ist mit Kosten verbunden, die sich aus Kreditzinsen, Provisionen, Strukturierungsgebühren und Nebenkosten zusammensetzen. Bei der Bestellung von Grundschulden entstehen Notar- und Grundbuchkosten. Für Immobilienbewertungen können Gutachterhonorare anfallen. Die genauen Gebühren sind abhängig von Bank, Kreditvolumen und Komplexität. Für aktuelle Konditionen und rechtliche Vorgaben gilt: Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Die Zeit von der Einreichung der Unterlagen bis zur Auszahlung des Kredits kann mehrere Wochen oder sogar Monate betragen. Banken müssen gerade bei internationalen Konstruktionen interne Prüfprozesse durchlaufen. Fehlen Dokumente oder sind ausländische Rechtsfragen zu klären, verlängert sich der Prozess entsprechend.
Typische Risiken sind fehlende Sicherheiten, sinkende Sicherheitenwerte, Wechselkursschwankungen, unklare Rechtsverhältnisse im Ausland sowie die persönliche Haftung von Geschäftsführern. Internationale Investoren sollten diese Risiken frühzeitig identifizieren und durch eine geeignete Finanzierungskonstruktion abfedern. Eine fachkundige Begleitung durch Berater mit Erfahrung in Grenzüberschreitenden Finanzierungen ist daher sinnvoll.
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.
NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)
- Lassen Sie Ihre Unterlagen von einem spezialisierten Finanzierungsexperten auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit prüfen, bevor Sie die Bank kontaktieren.
- Klären Sie im Voraus, welche Sicherheiten Sie in Deutschland stellen können und ob ausländische Sicherheiten von deutschen Banken akzeptiert werden.
- Erstellen Sie eine belastbare Cashflow- und Liquiditätsplanung für die nächsten drei bis fünf Jahre.
- Vergleichen Sie die Konditionen mehrerer Banken und berücksichtigen Sie auch Förderprogramme der KfW Bankengruppe oder der Landesförderinstitute.
- Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Hausbank und sprechen Sie konkrete Sicherheiten- und Unterlagenanforderungen an.

