Vorratsgesellschaft vs. Neugründung: Offizielle Quellen zu Kosten, Zeit, Risiken und Ablauf

Warum offizielle Quellen den Vergleich absichern

Bei der Entscheidung zwischen einer Vorratsgesellschaft und einer Neugründung kursieren viele Angaben zu Gebühren, Dauer und steuerlichen Pflichten. Verlässlich sind nur Informationen aus offiziellen Quellen. Dieser Artikel bündelt die wichtigsten Behörden, Register, Formulare und Ansprechpartner für Unternehmen, die in Deutschland eine GmbH erwerben oder neu gründen möchten.

Offizielle Quellen im Überblick

Quelle Zuständigkeit Nutzen für den Vergleich
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Gründungsförderung, Musterprotokolle, wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen Grundlagen für die GmbH-Neugründung, Formulare und Checklisten
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Bescheinigungen nach § 50d EStG Prüfung, ob bei einer Vorratsgesellschaft bereits steuerliche Registrierungen bestehen
Handelsregister Eintragung von Firmen, Änderungen, Geschäftsanschriften Einsicht in Eintragungsdatum, Firma und Kapital einer Vorratsgesellschaft
Unternehmensregister Zentrale Veröffentlichung von Handelsregisterbekanntmachungen und Jahresabschlüssen Recherche zu bisherigen Veröffentlichungen einer erworbenen Gesellschaft
Industrie- und Handelskammer (IHK) Beratung, Genehmigungen, Erlaubnisverfahren, Außenwirtschaft Lokale Ansprechpartner für branchenspezifische Anforderungen bei Gründung und Erwerb
Zoll Einfuhr, Ausfuhr, verbrauchsteuerpflichtige Waren, Finanzkontrolle Relevante Behörde, wenn die Gesellschaft mit Waren oder zollrechtlich erfassten Dienstleistungen handelt
ELSTER Elektronische Steuererklärungen und Steueranmeldungen Anmeldung von Steuervorauszahlungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen
Germany Trade & Invest (GTAI) Auslandsinformationen, interne Marktberichte, rechtliche Rahmenbedingungen für internationale Unternehmen Grundlagen für den Markteintritt in Deutschland aus internationaler Sicht

Kosten und Zeit: Wo stehen belastbare Zahlen?

Für beide Wege gelten die Gebührenordnungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Die Notarkosten für Errichtung oder Anteilsübertragung sind gesetzlich geregelt. Handelsregistergebühren ergeben sich aus den Landesverordnungen. Offizielle Pauschalbeträge nennen weder BMWK noch IHK, weil Notarkosten vom Geschäftswert und Registergebühren vom Bundesland abhängen.

Bei einer Neugründung mit dem amtlichen Musterprotokoll ist der notarielle Aufwand geringer als bei einer individuellen Satzung. Bei einer Vorratsgesellschaft kommen die Kosten für die notarielle Anteilsübertragung, die Anpassung der Firma und gegebenenfalls eine Sitzverlegung hinzu. Die Bearbeitungsdauer im Handelsregister gibt kein offizielles Portal verbindlich an. Sie kann je nach Amtsgericht unterschiedlich ausfallen.

Risiken mit offiziellen Registerdaten prüfen

Vor dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft sollten Käufer die bisherigen Bekanntmachungen im Unternehmensregister prüfen. Entscheidend sind das Eintragungsdatum, Stammkapital, Geschäftsanschrift und alle Änderungen. Aus den Registerdaten lässt sich ablesen, ob die Gesellschaft jemals operativ tätig war oder lediglich als Vorratsgesellschaft existierte.

Risiken bei einer Vorratsgesellschaft können in unklaren Dokumentationen, Altverbindlichkeiten oder fehlenden Beschlussunterlagen liegen. Bei einer Neugründung sind diese Risiken geringer, weil keine Vorlaufzeit existiert. Dafür dauert der Prozess länger, soweit nicht das Musterprotokoll mit einer vereinfachten Bargründung verwendet wird.

Ablauf: Neugründung und Vorratsgesellschaft

Für eine Neugründung ist dieser Ablauf üblich:

  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags oder Nutzung des amtlichen Musterprotokolls

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