Die Antwort auf diese Frage ist für viele Online-Händler und Importeure überraschend: Nicht nur die ortsansässige Elektroindustrie ist betroffen, sondern grundsätzlich jedes Unternehmen, das erstmals Elektrogeräte gewerblich auf dem deutschen Markt bereitstellt. Das gilt unabhängig davon, ob der Verkauf über einen Onlineshop, einen Marktplatz oder stationär erfolgt. Maßgeblich ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Die zentrale Anlaufstelle ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register, kurz stiftung ear.
Was bedeutet die Registrierung bei der stiftung ear?
Die stiftung ear ist die gemeinsame Stelle der Hersteller und führt das Register der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Wer in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringt, muss sich vorher registrieren lassen und erhält eine WEEE-Registrierungsnummer. Diese Nummer muss in Geschäftsdokumenten und auf der Website angegeben werden. Sie weist nach, dass das Unternehmen seine Herstellerpflichten ordnungsgemäß erfüllt.
Wer gilt als Hersteller im Sinne des ElektroG?
Der Herstellerbegriff im ElektroG ist weit gefasst. Er umfasst unter anderem:
- Hersteller, die Elektrogeräte unter eigenem Namen herstellen oder entwickeln lassen und in Deutschland verkaufen.
- Wiederverkäufer, die Geräte eines anderen Herstellers unter eigenem Namen anbieten (sog. Quasi-Hersteller).
- Importeure, die Elektrogeräte aus dem Ausland (auch aus anderen EU-Staaten) nach Deutschland einführen und hier erstmals gewerblich anbieten.
- Online-Händler mit Sitz im Ausland, die ihre Produkte direkt an Endverbraucher in Deutschland liefern.
- Versandhändler, die Elektrogeräte im eigenen Namen verkaufen, auch wenn sie die Geräte nicht selbst herstellen.
Entscheidend ist, wer das Gerät „erstmals auf dem Markt bereitstellt“. Wer nur als Zwischenhändler einkauft und weiterverkauft, ohne das Gerät aus dem Ausland einzuführen oder unter eigenem Namen zu vertreiben, ist in der Regel nicht Hersteller – es sei denn, er erfüllt eine der oben genannten Fallgruppen.
Welche Voraussetzungen müssen vor der Registrierung erfüllt sein?
Die Registrierung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine rechtliche Pflicht. Voraussetzungen sind:
- Das Unternehmen muss Elektrogeräte gewerblich anbieten – es kommt nicht auf die Größe oder die Stückzahl an.
- Es muss eine verantwortliche Person benannt werden, die für die Erfüllung der Herstellerpflichten zuständig ist.
- Es müssen Angaben zu den Gerätearten (Kategorien), den Marken und den Vertriebswegen gemacht werden.
- Für die Registrierung ist ein Antrag bei der stiftung ear zu stellen. Der Antrag kann online über das Portal der stiftung ear erfolgen.
Bereits vor Abschluss des Registrierungsverfahrens darf kein Gerät in Deutschland verkauft oder beworben werden. Das Inverkehrbringen beginnt nicht erst mit der Übergabe an den Kunden, sondern bereits mit dem Anbieten zum Verkauf.
Welche Elektrogeräte sind betroffen?
Das ElektroG gilt für nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte, die für den Betrieb von einer Steckdose, einem Akku oder einer Batterie abhängig sind. Dazu zählen beispielsweise Haushaltsgroßgeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Spielzeug und viele weitere Kategorien. Auch einzelne Bauteile, die als eigenständige Produkte verkauft werden, können betroffen sein. Eine abschließende Liste gibt die Anlage zum ElektroG in Form von Gerätekategorien vor – diese ist jedoch nicht immer eindeutig, weshalb im Zweifel eine Einordnung durch die stiftung ear oder einen Fachanwalt empfohlen wird.
Wie läuft das Registrierungsverfahren konkret ab?
Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal der stiftung ear. Dort legen Sie ein Herstellerkonto an, erfassen Ihre Stammdaten und beantragen die Registrierung für die jeweiligen Gerätearten und Marken. Nach Prüfung der Angaben erhalten Sie eine oder mehrere WEEE-Registrierungsnummern. Diese Nummer ist gerätearten- und markenspezifisch. Sie muss in Rechnungen, Lieferscheinen und auf der eigenen Website angegeben werden. Auch bei Verkäufen über Marktplätze müssen Sie die Nummer hinterlegen, damit die Plattform die Konformität prüfen kann.
Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der Behörde. In der Praxis sollten Sie mehrere Wochen einplanen. Die Registrierung muss daher frühzeitig beantragt werden, idealerweise bevor Sie mit dem Vertrieb beginnen.
Welche Kosten entstehen für die Registrierung?
Die stiftung ear erhebt für die Registrierung Gebühren. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Anzahl der gemeldeten Gerätearten und Marken. Eine verbindliche Auskunft über die aktuellen Gebühren erteilt die stiftung ear selbst. Da sich die Gebührenordnung ändern kann, sollten Sie die aktuellen offiziellen Angaben prüfen (Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben). Zusätzlich entstehen laufende Kosten für die Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen und für die Organisation der Entsorgung.
Welche Pflichten bestehen nach der Registrierung?
Mit der Registrierung übernimmt der Hersteller die volle Produktverantwortung. Dazu gehören unter anderem:
- Die Meldung der jährlich in Verkehr gebrachten Mengen an die stiftung ear.
- Die Sicherstellung der kostenlosen Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten.
- Die Beteiligung an den Sammel- und Verwertungssystemen.
- Die Bereitstellung von Informationen zu den Geräten.
- Die Kennzeichnung der Geräte mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.
- Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten beim Vertrieb über Marktplätze.
Die Verantwortung endet nicht mit dem Verkauf, sondern erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus des Produkts. Auch die Insolvenzsicherung für die Kosten der Entsorgung ist für bestimmte Gerätearten vorgeschrieben.
Welche Risiken drohen bei fehlender Registrierung?
Das Inverkehrbringen von Elektrogeräten ohne vorherige Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständigen Behörden können Bußgelder verhängen. Darüber hinaus kann der Vertrieb untersagt werden, d. h. die Produkte dürfen nicht mehr verkauft oder beworben werden. Marktplätze wie Amazon oder eBay sind durch das ElektroG verpflichtet, bei Herstellern ohne gültige WEEE-Registrierungsnummer den Verkauf zu sperren. Auch gewerbliche Abnehmer achten auf die Registrierungsnummer; fehlt sie, drohen Abmahnungen durch Wettbewerbsverbände oder Mitbewerber. Die Nichtregistrierung kann daher nicht nur finanzielle, sondern auch existenzielle Folgen haben.
Was gilt für ausländische Online-Händler?
Ausländische Online-Händler, die direkt an Endkunden in Deutschland liefern, gelten ebenfalls als Hersteller im Sinne des ElektroG. Sie müssen sich bei der stiftung ear registrieren, auch wenn ihr Unternehmen keinen Sitz in Deutschland hat. Es reicht nicht aus, sich auf den Sitz im Ausland zu berufen. Für die Registrierung ist ein sogenannter Beauftragter in Deutschland zu benennen, der die Herstellerpflichten wahrnimmt. Das gilt un
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

