Kurz gefragt: Was bedeutet die Bestellung eines Geschäftsführers aus China?
Ein chinesischer Staatsangehöriger kann in Deutschland zum Geschäftsführer einer GmbH oder anderer Gesellschaftsformen bestellt werden. Die Bestellung ist jedoch kein bloßer internen Beschluss. Sie löst handelsregisterrechtliche, aufenthaltsrechtliche, steuerliche und bankbetriebliche Folgen aus. Wer den Prozess plant, muss Unterlagen aus China und Deutschland koordinieren, notarielle Beurkundungen einplanen und genug Zeit für das Visum- und Bankverfahren einkalkulieren.
Dieser FAQ-Artikel erklärt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, welche Unterlagen Sie benötigen, welche Kosten realistisch entstehen und wie Sie Fristen richtig einplanen.
Welche Voraussetzungen muss der Kandidat erfüllen?
Für die Bestellung zum Geschäftsführer einer deutschen GmbH verlangt das GmbH-Gesetz, dass der Kandidat eine natürliche und voll geschäftsfähige Person ist. Wichtig ist zudem, dass keine einschlägigen Verbote oder Strafverurteilungen vorliegen, die nach deutscher Rechtslage eine Tätigkeit als Geschäftsführer ausschließen. Bei der notariellen Anmeldung zum Handelsregister wird der Geschäftsführer deshalb ausdrücklich befragt, ob solche Hinderungsgründe bestehen.
Eine deutsche Staatsangehörigkeit ist für das Amt des Geschäftsführers nicht erforderlich. Entscheidend ist, ob die Person die Funktion tatsächlich in Deutschland ausüben soll. Für einen chinesischen Staatsangehörigen, der nach Deutschland umzieht und die Geschäftsführung operativ ausübt, ist zusätzlich ein aufenthaltsrechtlicher Status erforderlich.
Welche Unterlagen werden für die Bestellung benötigt?
Die konkrete Checkliste kann je nach Registergericht, Notar und Bank variieren. In der Praxis benötigen Sie jedoch regelmäßig folgende Unterlagen:
- gültiger Reisepass des künftigen Geschäftsführers
- Geburtsdatum, Geburtsort und vollständige Wohnanschrift
- Beschluss der Gesellschafter über die Bestellung zum Geschäftsführer
- notariell beurkundete Anmeldung zum Handelsregister
- schriftliche Erklärung des Geschäftsführers, dass keine Bestellungshindernisse vorliegen
- bei bereits bestehendem Aufenthaltstitel: Kopie des Aufenthaltstitels
- gegebenenfalls weitere Nachweise, die Notar, Registergericht oder Bank anfordern, etwa zum beruflichen Werdegang oder zur Strafreiheit
Wenn der Kandidat bereits im Ausland lebt, müssen viele Unterlagen in beglaubigter Übersetzung eingereicht werden. Die Beglaubigung nimmt in der Regel ein öffentlich bestellter oder beeidigter Übersetzer vor.
Welche Rolle spielen Notar und Handelsregister?
Die Bestellung eines GmbH-Geschäftsführers erfolgt durch die Gesellschafter. Die Anmeldung zum Handelsregister muss der Notar elektronisch übermitteln. Er prüft die Identität der Beteiligten, die Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses und die Erklärungen des neuen Geschäftsführers. Das Registergericht prüft anschließend, ob die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Erst mit der Eintragung in das Handelsregister ist die Bestellung nach außen rechtssicher dokumentiert. Der Geschäftsbetrieb sollte deshalb erst nach der Registereintragung vollständig auf den neuen Geschäftsführer ausgerichtet werden oder so vorbereitet sein, dass die Eintragung nicht riskiert wird.
Welche China-spezifischen Dokumente sind nötig?
Für Dokumente aus China gilt seit dem 7. November 2023 die Haager Apostille-Konvention. Das bedeutet: Viele chinesische öffentliche Urkunden können nach Anbringung einer Apostille direkt in Deutschland verwendet werden. Eine zusätzliche Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich. Das betrifft zum Beispiel chinesische Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder strafrechtliche Bescheinigungen, soweit sie in dem konkreten Verfahren verlangt werden.
Wichtig: Die Apostille muss von der zuständigen chinesischen Behörde auf das Dokument gesetzt werden. Danach ist in der Regel eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Da sich die Anforderungen in der Praxis zwischen Notar, Ausländerbehörde und Bank unterscheiden können, sollten Sie die konkreten Vorgaben im Einzelfall prüfen. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.
Was ist beim Visum und Auf
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

