Stand: 10. Oktober 2026 — Eine Neugründung durchläuft Beurkundung, Kapitalaufbringung und Registereintragung; eine Vorratsgesellschaft ist bereits eingetragen und wechselt durch Anteilsübertragung den Inhaber – Tage stat
Stand: 9. Oktober 2026 — Vor der Anmeldung sind drei getrennte Register zu prüfen: DPMA für deutsche Marken, Handelsregister für Firmennamen, EUIPO für Unionsmarken. Für die betriebliche Entscheidung reicht es nicht, die
Stand: 30. September 2026 — Nach § 613a Abs. 1 BGB tritt der Erwerber in die Arbeitsverhältnisse ein; Abs. 5 verlangt schriftliche Unterrichtung, Abs. 6 die einmonatige Widerspruchsfrist. Für die betriebliche Entscheidun
Stand: 29. September 2026 — Nach § 38 GmbHG kann die Befugnis zur Geschäftsführung jederzeit durch Gesellschafterbeschluss entzogen werden, unbeschadet der Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Organstellung und Anstellu
Stand: 24. September 2026 — Für den Deutschlandstart genügen sechs amtliche Werkzeuge: Handelsregister für Organe, Kapital und Gesellschafter, Bundesanzeiger für Rechnungslegung und Offenlegung, ELSTER für Steuererklärun
Stand: 23. September 2026 — Wer Produkte in der EU in Verkehr bringt, muss die Konformität belegen: technische Unterlagen, Risikobeurteilung, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung sowie Angaben zu Hersteller und Verant
Stand: 22. September 2026 — Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung ins Handelsregister; bis dahin besteht die Vor-GmbH. Notar, Handelsregisterportal und ELSTER greifen ineinander: Der Notar beurkundet Satzung und Gesc
Stand: 17. September 2026 — Öffentliche Datenquellen erlauben belegbare Vergleiche: Handelsregister und Unternehmensregister für Wettbewerber, Statistische Ämter für Marktgrößen, Förderbanken und Verbände für Kostenrahme
Stand: 17. September 2026 — Ob eine Transaktion tragfähig ist, entscheidet zuerst die Dokumentenlage. Registerauszüge, Gesellschafterlisten, Jahresabschlüsse und Bekanntmachungen sind über Handelsregister, Unternehmensre
Stand: 15. September 2026 — Der Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG der notariellen Form; anschließend ist die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG einzureichen. Erst mit der Aufnahme in