Stand: 30. September 2026 — Die A1-Bescheinigung nach Art. 12 VO (EG) 883/2004 belegt die Weitergeltung des Systems der sozialen Sicherheit im Heimatstaat für höchstens 24 Monate. Für die betriebliche Entscheidung reicht
Stand: 30. September 2026 — Abtretung eines GmbH-Anteils: notarielle Beurkundung nach § 15 GmbHG, Wirkung gegenüber der Gesellschaft erst mit Aufnahme in die Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG. Für die betriebliche Ents
Stand: 29. September 2026 — Die CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten; die Umsetzungsfrist lief bis zum 6. Juli 2024. Sie erweitert die Nachhaltigkeitsberichterstattung und verlangt nac
Stand: 29. September 2026 — Das Business Registers Interconnection System (BRIS) verknüpft die nationalen Handelsregister über das Europäische Justizportal. Grundlage sind die Richtlinie (EU) 2017/1132 und die Digitalisi
Stand: 29. September 2026 — Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 regelt die qualifizierte elektronische Signatur (QES) und stellt sie der eigenhändigen Unterschrift gleich. Für GmbH-Unterlagen bleibt die notarielle Beu
Stand: 29. September 2026 — Nach § 15a InsO muss der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt, einen Insolvenzantrag stellen. § 69 AO verpf
Stand: 29. September 2026 — § 181 BGB untersagt grundsätzlich Insichgeschäfte des Vertreters mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten, soweit keine gesetzliche Erlaubnis, Satzungsklausel oder Befreiung durch Gese
Stand: 29. September 2026 — Nach § 38 GmbHG kann die Befugnis zur Geschäftsführung jederzeit durch Gesellschafterbeschluss entzogen werden, unbeschadet der Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag. Organstellung und Anstellu
Stand: 28. September 2026 — Über das Konto der GmbH verfügen die Geschäftsführer kraft ihrer Organstellung nach § 35 GmbHG, sofern Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss nichts anderes regeln. Prokuristen und
Stand: 28. September 2026 — Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo; Richtlinie (EU) 2024/825) ist seit dem 228. September 2026 anzuwenden. Sie verbietet allgemeine Umweltaussage