Offizielle Quellen zur Geschäftsführer-Bestellung, -Abberufung und -Vergütung

Unternehmen, die einen Geschäftsführer bestellen oder abberufen möchten, müssen sich an offiziellen Vorgaben orientieren. Zuständige Register, Behörden und staatliche Portale stellen Informationen, Formulare und Meldewege bereit. Dieser Artikel nennt die wichtigsten offiziellen Quellen und erklärt, wofür sie im Zusammenhang mit Bestellung, Abberufung und Vergütung eines Geschäftsführers genutzt werden.

Handelsregister und Unternehmensregister – zentrale Register für Bestellung und Abberufung

Die Handelsregister werden bei den örtlichen Amtsgerichten geführt. Die Bestellung eines Geschäftsführers wird von der Gesellschafterversammlung beschlossen und anschließend zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Auch die Abberufung ist einzutragen, damit die Vertretungsbefugnis nach außen wirksam wird. Die Anmeldung erfolgt elektronisch durch einen Notar. Dieser prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und übermittelt die Anmeldung an das Registergericht.

Für die Einsicht in eingetragene Daten ist das Unternehmensregister unter unternehmensregister.de die zentrale offizielle Plattform. Dort werden die bekannt gemachten Eintragungen veröffentlicht, einschließlich der Namen und Vertretungsbefugnisse von Geschäftsführern. Das Handelsregister selbst ist über das gemeinsame Registerportal der Länder unter handelsregister.de abrufbar. Diese Quellen sind maßgeblich, um die aktuelle Rechtsstellung eines Geschäftsführers zu prüfen.

IHK – offizielle Ansprechpartnerin für Unternehmensfragen

Die Industrie- und Handelskammern sind keine Registerbehörden, aber sie sind offizielle Ansprechpartner für Unternehmen. Sie bieten Merkblätter und Informationen zu gesetzlichen Anforderungen, etwa zum Gesellschaftsrecht, zur Gewerbeanmeldung und zu den Aufgaben der Geschäftsführung. Die zuständige IHK kann außerdem Bescheinigungen ausstellen, die bei behördlichen Verfahren benötigt werden. Eine Übersicht der regionalen IHKs bietet die Dachorganisation DIHK unter dihk.de.

BMWK und GTAI – offizielle Wegweiser für den Markteintritt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht auf seinen Seiten die relevanten Gesetze und Rechtsänderungen, darunter das GmbH-Gesetz und Vorschriften zur Geschäftsführerbestellung. Für internationale Unternehmen ist die Germany Trade and Invest (GTAI) die offizielle Agentur der Bundesrepublik Deutschland. Sie informiert über rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen und Unternehmensgründungen in Deutschland und verweist auf zuständige Stellen. Wer einen Geschäftsführer bestellen oder abberufen möchte, findet dort verlässliche Einstiegspunkte und weiterführende Hinweise.

ELSTER und BZSt – steuerliche Aspekte der Vergütung

Die Vergütung des Geschäftsführers ist steuerlich relevant. Das ELSTER-Portal unter elster.de ist der offizielle Kanal für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen. Unternehmen können damit die für die Vergütung erforderlichen Meldungen an das Finanzamt vornehmen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unter bzst.de ist eine zentrale Anlaufstelle für steuerliche Identifikationsmerkmale, Freistellungsbescheinigungen und Auskünfte im grenzüberschreitenden Steuerrecht. Gerade bei Geschäftsführern mit Auslandsbezug sind die Informationen des BZSt eine wichtige offizielle Quelle.

Zoll – Auskünfte bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Der Zoll ist bei der Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers nicht unmittelbar beteiligt. Er ist jedoch eine offizielle Auskunftsquelle, wenn die Geschäftstätigkeit den Warenverkehr mit Drittländern umfasst. Werden Waren importiert oder exportiert, sind zollrechtliche Anmeldungen über die offiziellen Zollportale abzuwickeln. Informationen und Formulare stellt der Zoll unter zoll.de bereit.

Offizielle Quellen

  • Handelsregister: handelsregister.de
  • Unternehmensregister: unternehmensregister.de
  • DIHK / IHK-Übersicht: dihk.de
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: bmwk.de
  • Germany Trade and Invest: gtai.de
  • ELSTER-Portal: elster.de
  • Bundeszentralamt für Steuern: bzst.de
  • Zoll: zoll.de

Die genannten Quellen bilden das offizielle Grundgerüst für die Bestellung, Abberufung und Vergütung von Geschäftsführern. Formulare und Fristen werden von den Behörden elektronisch bereitgestellt. Eine Beratung durch Rechtsanwalt oder Notar ersetzen sie nicht, schaffen aber eine verlässliche Ausgangsbasis.

Stand: 2026-08-14

Alle Angaben ohne Gewähr; bitte die offiziellen aktuellen Fassungen prüfen. Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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