Stand: 9. Oktober 2026 — Die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) gilt seit 1. August 2024; Verbote greifen ab 2. Februar 2025, Pflichten für Hochrisiko-Systeme ab 2. August 2026. Für die betriebliche Entscheidung reicht es nicht, diese Aussage zu kennen. Zuerst muss geklärt werden, für welche Einheit und welchen Vorgang sie gilt, über welchen Mechanismus sie wirkt und welcher Nachweis eine Umsetzung rechtfertigt.
Gesicherte Fakten und Anwendungsbereich
Die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) gilt seit 1. August 2024; Verbote greifen ab 2. Februar 2025, Pflichten für Hochrisiko-Systeme ab 2. August 2026.
Zu prüfen: eingesetzte KI-Systeme, Rolle als Anbieter oder Betreiber, Risikoklasse und Einbettung in Produkte mit EU-Marktzugang.
Auswirkungen auf den Betrieb
Pflichten treffen Anbieter und Betreiber je nach Risikoklasse; beim Share Deal haftet der Erwerber im bestehenden Rechtsträger weiter.
Fehlendes KI-Inventar und unklare Rollen führen nach dem Closing zu Nachrüstkosten; Bußgelder und Rückrufe treffen den Erwerber.
Bei „KI-Verordnung und Unternehmenskauf: Anwendungsstufen, Rollen und Prüfpflichten in der Due Diligence“ werden amtliche Vorgaben oder Statistiken, eigene Vertrags- und Prozessdaten sowie noch ungeprüfte Annahmen getrennt dokumentiert. Eine allgemeine Quelle beschreibt den äußeren Rahmen, ersetzt aber weder Belege zum konkreten Unternehmen noch einen Test des tatsächlichen Ablaufs.
Entscheidung
Bei Hochrisiko-Systemen Konformitätsnachweise vor Signing verlangen; sonst Kaufpreis, Zusicherungen oder Transaktionsstruktur anpassen.
Umsetzungsplan
- KI-Inventar mit Rolle, Risikoklasse und Einsatzland anlegen.
- Konformitätserklärung und technische Dokumentation anfordern.
- Zusicherungen und Freistellungen im Kaufvertrag verankern.
- Für „KI-Verordnung und Unternehmenskauf: Anwendungsstufen, Rollen und Prüfpflichten in der Due Diligence“ jeweils eine entscheidende und eine ausführende Person sowie einen festen Prüftermin benennen.
- Für „KI-Verordnung und Unternehmenskauf: Anwendungsstufen, Rollen und Prüfpflichten in der Due Diligence“ Quellenseite, Abrufdatum, betroffene Einheit und interne Belege für und gegen die aktuelle Entscheidung gemeinsam ablegen.
- Bei einer Änderung von Vorschrift, Preis, Vertrag oder Praxisergebnis nur den betroffenen Prüfungspunkt zu „KI-Verordnung und Unternehmenskauf: Anwendungsstufen, Rollen und Prüfpflichten in der Due Diligence“ erneut öffnen.
Nachweis und Kontrolle
Für „KI-Verordnung und Unternehmenskauf: Anwendungsstufen, Rollen und Prüfpflichten in der Due Diligence“ beginnt die Kontrolle mit einem echten Vorgang und nicht mit einer abstrakten Checkliste. Dokumentiert werden Ausgangsdaten, verantwortliche Person, Beginn, Ergebnis und Abbruchkriterium. Wenn der Schritt „KI-Inventar mit Rolle, Risikoklasse und Einsatzland anlegen.“ nicht mit aktuellen Unterlagen belegt werden kann, darf der Prozess nicht auf weitere Gesellschaften, Produkte oder Fälle ausgeweitet werden.
Die zweite Prüfung folgt dem Schritt „Konformitätserklärung und technische Dokumentation anfordern.“. Quelle, Abrufdatum, betroffene Einheit, Frist, Kostenwirkung und Zuständigkeit gehören in dieselbe Akte. Eine reine Formulierungsfrage löst keine Neufassung aus. Wiederholt sich derselbe Fehler oder betrifft er eine gesetzliche Pflicht, wird gezielt korrigiert und die Freigabe bis zum Nachweis ausgesetzt.
Nach „Zusicherungen und Freistellungen im Kaufvertrag verankern.“ werden Soll und tatsächliches Ergebnis verglichen. Für jede weitere Ausbaustufe gelten dieselben Erfolgskriterien. Ändert sich später nur eine Zahl, Frist oder Zuständigkeit, wird genau dieser Teil aktualisiert; bereits bestätigte Nachweise bleiben erhalten. So bleibt der Vorgang prüfbar, ohne Zeit und Budget durch vollständige Wiederholungen zu verbrauchen.
Grenzen der Einordnung
Keine Rechtsberatung; die KI-Verordnung wird durch Leitlinien und Normen konkretisiert, deren Stand sich ändert und im Einzelfall zu prüfen ist.

