Kauf einer Vorratsgesellschaft: Notar, Handelsregister und Anteilsübertragung – Schritt für Schritt

Der Kauf einer Vorratsgesellschaft ist ein etablierter Weg, um schnell über eine einsatzbereite GmbH zu verfügen. Der Käufer erwirbt sämtliche Geschäftsanteile einer bereits bestehenden Gesellschaft, die keinen operativen Geschäftsbetrieb ausübt. Der Ablauf ist stark formalisiert: Notarielle Beurkundung, Anteilsübertragung und Handelsregistereintragung sind die zentralen Stationen. Dieser Artikel beschreibt den vollständigen Ablauf, die benötigten Unterlagen, Fristen und häufige Fehler.

Die wichtigsten Stationen im Überblick

  • Prüfung der Vorratsgesellschaft vor dem Kauf
  • Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags und der Anteilsübertragung
  • Anmeldung von Änderungen (z. B. Geschäftsführung, Sitz, Firma) zum Handelsregister
  • Eintragung und Bekanntmachung im Handelsregister

1. Vorratsgesellschaft prüfen

Vor dem Notartermin sollte der Käufer die Gesellschaft sorgfältig prüfen. Entscheidend sind der aktuelle Handelsregisterauszug und die Gesellschafterliste. Diese Daten können über das Unternehmensregister (unternehmensregister.de) abgerufen werden. Dabei sind insbesondere offene Eintragungen, frühere Vertretungsbefugnisse und der genaue Gesellschaftsname zu beachten. Auch die Satzung sollte vorliegen, um spätere Änderungen – etwa beim Unternehmensgegenstand – rechtzeitig vorzubereiten. Eine vertragliche Freistellung des Verkäufers für Altlasten und versteckte Verbindlichkeiten ist üblich.

2. Unterlagen für den Notar zusammenstellen

Für die Beurkundung benötigt der Notar bestimmte Unterlagen. Folgende Checkliste hilft bei der Vorbereitung:

Unterlage Zweck
Personalausweis oder Reisepass Identität der Vertragsparteien
Aktueller Handelsregisterauszug Nachweis der Gesellschaftsdaten
Gesellschafterliste Anteilsinhaber und Nennbeträge
Satzung der Gesellschaft Prüfung des Innenverhältnisses
Handelsregisterauszug des Käufers (falls Käufer eine Firma ist) Vertretungsberechtigung des Käufers
Vollmachten Vertretung bei Abwesenheit

3. Kaufvertrag notariell

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