Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Online-Händler, die Produkte in die EU verkaufen, müssen umfangreiche Pflichten erfüllen – von der Kennzeichnung bis zur Bereitstellung von Sicherheitsinformationen. In diesem Umfeld sind automatisierte Prüfwerkzeuge entstanden, die Produktdaten auf GPSR-Konformität hin durchleuchten. Dieser Beitrag bewertet, was solche Lösungen leisten können und wo sie an Grenzen stoßen.
Was Online-Shops nach GPSR konkret beachten müssen
Die GPSR verpflichtet wirtschaftliche Akteure – Hersteller, Importeure und Händler – nur Produkte auf dem Markt bereitzustellen, die sicher sind. Für Online-Shops sind besonders relevant:
- Produktidentifikation: Typ, Charge, Seriennummer oder andere Kennzeichnung am Produkt
- Hersteller- und Importeuren-Angaben: Name, eingetragener Handelsname oder Marke sowie Kontaktdaten
- Ansprechpartner in der EU, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt
- Produktsicherheitsinformationen und Warnhinweise in deutscher Sprache bzw. der Sprache des Bestimmungslandes
- Rückverfolgbarkeitsinformationen bis zur Lieferkette
Automatisierte Prüfsysteme können diese Pflichten teilweise abbilden, indem sie Produktdaten – etwa aus dem PIM-System oder E-Commerce-Backend – gegen Regelsets validieren. Ein typischer Prüfablauf sieht dabei wie folgt aus:
| GPSR-Pflicht | Automatisierter Prüfschritt | Grenze der Automatisierung |
|---|---|---|
| Herstellerkontakt hinterlegt | Prüfung auf Vorhandensein von Name, Anschrift, E-Mail/Internet | Kann die Korrektheit der Adresse nicht verifizieren |
| EU-Ansprechpartner vorhanden | Vergleich mit EU-Länderliste, Pflichtfeldabfrage | Keine Kontrolle, ob die Person tatsächlich erreichbar ist |
| Produktidentifikationsnummer | RegEx-Prüfung auf GTIN/EAN/UPC, Plausibilität der Länge | Keine Validierung gegen offizielle Datenbanken |
| Warnhinweise / Sicherheitsinformationen | Volltextsuche nach Schlüsselbegriffen (z. B. „Achtung“, „Warnung“) | Sprachliche Nuancen und produktbezogene Risiken bleiben unerkannt |
| Produktbilder mit Kennzeichnung | OCR-Erkennung von Text auf Verpackungsbildern | Uneinheitliche Bildqualität und Perspektiven verfälschen Ergebnisse |
Praxisnutzen: Effiziente Erstprüfung statt Rechtsberatung
Eine automatisierte GPSR-Prüfung eignet sich vor allem dazu, große Produktkataloge systematisch zu screenen. Sie schafft Transparenz über Lücken in den Stammdaten und priorisiert manuelle Nacharbeit. Gerade bei Sortimenten mit mehreren tausend Artikeln spart das Zeit und reduziert Übertragungsfehler. Zudem lassen sich Prüfergebnisse dokumentieren – ein Vorteil im Rahmen der behördlichen Marktüberwachung.
Allerdings entscheidet ein Tool nicht über die rechtliche Bewertung eines Produkts. Die Sicherheit eines Produkts hängt von Konstruktion, Materialien, Verwendungszweck und Zielgruppe ab. Eine Software kann nicht erkennen, ob ein Spielzeug für Kleinkinder tatsächlich verschluckbare Kleinteile enthält oder ob ein elektrisches Gerät die relevanten Normen einhält. Dafür sind weiterhin fachkundige Bewertungen – etwa durch Sicherheitsingenieure oder Rechtsberater – erforderlich.
Worauf Händler bei der Auswahl achten sollten
- Prüft das Tool alle relevanten GPSR-Angaben oder nur einzelne Felder?
- Ist die Pflege der Regelsätze an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst?
- Lassen sich eigene produktspezifische Kriterien ergänzen?
- Bietet es eine Exportfunktion für Behördenanfragen?
- Wie werden Produkte ohne EAN/GTIN behandelt, z. B. Sonderanfertigungen?
Eine automatisierte Prüfung ist kein Ersatz für eine umfassende Compliance-Strategie. Sie ist dann sinnvoll, wenn sie als Werkzeug in einen Prozess eingebettet wird, der regelmäßige manuelle Stichproben und klare Verantwortlichkeiten vorsieht. Unter dieser Voraussetzung unterstützt sie Online-Shops dabei, die neuen GPSR-Pflichten zu operationalisieren und das Risiko von Verstößen zu verringern.
Rechtliche Einordnung und Verantwortung
Die Letztverantwortung für die Einhaltung der GPSR bleibt immer beim in Verkehr bringenden Unternehmen. Die Verordnung verlangt eine Risikobewertung, die nur der Hersteller beziehungsweise der verantwortliche Wirtschaftsakteur leisten kann. Automatisierte Tools können lediglich darauf aufmerksam machen, wo Angaben fehlen oder widersprüchlich sind. Die inhaltliche Richtigkeit, Übersetzung und Aktualität der bereitgestellten Informationen muss der Händler selbst sicherstellen.
Offizielle Quellen
- EU-Verordnung zur Produktsicherheit: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/988/oj
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): https://www.bmwk.de
- IHK-Hilfe zur Produktsicherheit: https://www.ihk.de
- Germany Trade & Invest (GTAI): https://www.gtai.de
- Handelsregister (Unternehmensdaten prüfen): https://www.handelsregister.de
- Zoll (Marktüberwachung/Einfuhr): https://www.zoll.de
- ELSTER (steuerliche Registrierung): https://www.elster.de
- BZSt (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer): https://www.bzst.de
Stand: 2026-08-14
Alle Angaben ohne Gewähr; offizielle Fassungen prüfen.
Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

