Eine ausländische Tochtergesellschaft in Deutschland ist in der Regel eine selbstständige deutsche Kapitalgesellschaft – etwa eine GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG – deren Anteile von einem ausländischen Mutterunternehmen gehalten werden. Sie ist keine bloße Zweigniederlassung. Als rechtlich selbstständiges Unternehmen unterliegt sie dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und muss grundsätzlich einen Jahresabschluss aufstellen und offenlegen. Welche Unterlagen und Belege dafür benötigt werden, hängt von der Größenklasse, der Rechtsform und den Geschäftsbeziehungen zum ausländischen Mutterunternehmen ab.
Tochtergesellschaft und Zweigniederlassung unterscheiden
Die Unterscheidung ist für den Jahresabschluss zentral. Eine Zweigniederlassung ist kein eigenständiges Unternehmen, sondern Teil des ausländischen Muttersitzes. Für sie gelten andere Offenlegungs- und Anmeldepflichten. Eine deutsche Tochtergesellschaft ist dagegen ein eigenes Rechtssubjekt. Sie muss ihren Jahresabschluss nach HGB aufstellen, prüfen lassen, soweit eine Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist, und ihn über den Bundesanzeiger offenlegen. Die Veröffentlichung wird über das Unternehmensregister zugänglich gemacht.
Unterlagen und Belege für den Jahresabschluss
Die Unterlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und prüffähig sein. Für eine ausländische Tochtergesellschaft sind neben der laufenden Buchhaltung insbesondere folgende Belegarten relevant:
- Gesellschaftsrechtliche Unterlagen: Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag oder Satzung, Gesellschafterbeschlüsse, aktuelle Geschäftsführerbestellung sowie Nachweise über die Anteilsverhältnisse.
- Buchhaltungsunterlagen: Kontenplan, Kontoblätter, Kassenbelege, Bankbelege, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge sowie Verträge zu allen

