Für internationale Unternehmen beginnt der Markteintritt in Deutschland nicht mit der Suche nach Kunden, sondern mit der Klärung der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Wer die Zuständigkeiten der öffentlichen Einrichtungen kennt, vermeidet Verzögerungen und spart Zeit. Dieser Beitrag zeigt, welche Steuerbehörden und offiziellen Portale bei der Deutschlandstrategie wirklich zählen und in welcher Reihenfolge Sie die wichtigsten Schritte angehen sollten.
Steuerliche Identifikation: BZSt und Finanzamt
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist die zentrale Bundesbehörde für Steuerangelegenheiten. Unternehmen beantragen dort die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die für den Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union erforderlich ist. Das örtlich zuständige Finanzamt vergibt die Steuernummer für die Besteuerung des Unternehmens. Der zentrale Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Neugründungen wird in der Regel über das offizielle Steuerportal ELSTER eingereicht.
ELSTER: Digitale Kommunikation mit der Steuerverwaltung
ELSTER ist das amtliche Portal der deutschen Finanzverwaltung. Unternehmer nutzen es, um Steuererklärungen und –

