Umsatzsteuer bei der ersten Lieferung: Prüfschritte für Monatsabschluss und Buchhaltung

Warum die erste Lieferung für die Buchhaltung ein besonderer Prüfpunkt ist

Nach einer Unternehmensübernahme oder beim Aufbau einer neuen Lieferbeziehung müssen Buchhaltung und Steuerberatung prüfen, ob die umsatzsteuerlichen Pflichten aus den ersten Geschäftsvorfällen korrekt erfasst werden. Der erste Umsatz ist in der Praxis häufig ein Anlass für spätere Festsetzungen, weil die angemeldete Steuer nicht mit der tatsächlichen Steuerschuld übereinstimmt. Eine systematische Kontrolle der Rechnungen und Voranmeldungen kann das Risiko von Nachzahlungen verringern. Deshalb gehören die Prüfschritte dieser Checkliste in den Monatsabschluss.

Leistungsort und Steuerschuldnerschaft bestimmen

Bei Lieferungen bestimmt sich der Ort der Lieferung nach dem Beginn der Beförderung. Wird eine Ware aus dem Ausland nach Deutschland versendet und liegt der Leistungsort in Deutschland, unterliegt der Umsatz der deutschen Umsatzsteuer. Entscheidend ist außerdem, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. In diesem Fall kann die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen (Reverse-Charge). Der ausländische Lieferant muss dann keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, sondern einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft aufnehmen. Die Buchhaltung sollte bei jeder ersten Rechnung eines neuen Lieferanten klären, ob das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist.

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