Rechtsformwahl: GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
Die GmbH benötigt ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte der Bareinlage erbracht sein. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH und kann bereits mit einem Stammkapital ab 1 Euro gegründet werden. In beiden Fällen haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, sofern die Einlagen ordnungsgemäß geleistet wurden.
Der Weg zur Handelsregistereintragung
Der erste formale Schritt ist die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags durch einen Notar. Der Notar prüft den Entwurf, liest den Vertrag vor und beurkundet die Erklärung aller Gesellschafter. Bei einer einfachen Gründung mit bis zu drei Gesellschaftern kann das gesetzliche Musterprotokoll verwendet werden. Für komplexere Regelungen, etwa abweichende Stimmrechte oder Sonderbestimmungen, ist ein individueller Gesellschaftsvertrag empfehlenswert.
Nach der Beurkundung reicht der Notar die Anmeldung beim Handelsregister ein. Zuständig ist das Registergericht am Sitz der Gesellschaft. Mit der Eintragung entsteht die GmbH oder UG als eigenständige juristische Person. Vor der Eintragung darf die Gesellschaft nicht als GmbH oder UG im Rechtsverkehr auftreten.
Unterlagen für die Registrierung
- Gesellschaftsvertrag oder notarielles Musterprotokoll
- Liste der Gesellschafter mit Namen, Geburtsdatum und Geschäftsanteilen
- Nachweis der Bestellung der Geschäftsführer
- Legitimationspapiere der Geschäftsführer
- Gegebenenfalls Erlaubnisse oder Genehmigungen für erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Gewerbeanmeldung und Anmeldung beim Finanzamt
Parallel oder direkt nach der Handelsregistereintragung ist die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt erforderlich. Die Anmeldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Das Gewerbeamt meldet die Gründung an das Finanzamt weiter. Dieses fordert die Gesellschaft zur steuerlichen Erfassung auf

