Der Markteintritt in Deutschland beginnt nicht mit dem Zollantrag, sondern mit einer strukturierten Produkt-Compliance-Prüfung. Als Importeur aus China sind Sie in der Pflicht, die Einhaltung aller europäischen und deutschen Rechtsvorschriften nachzuweisen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Schritte Sie in welcher Reihenfolge gehen müssen und welche Dokumente Sie benötigen.
Schritt 1: Produktanalyse und anzuwendende Vorschriften
Bevor Sie eine Bestellung aufgeben, sollten Sie das Produkt genau kennen. Dazu gehören die technische Spezifikation, die vorgesehene Verwendung und die verwendeten Materialien. Auf dieser Basis identifizieren Sie die anwendbaren EU-Produktvorschriften – etwa für Elektrogeräte, Maschinen, Spielzeug, persönliche Schutzausrüstung oder Medizinprodukte.
Relevante Rechtsbereiche sind häufig das Produktsicherheitsgesetz, die CE-Richtlinien, das Verpackungsgesetz, das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie das Batteriegesetz. Welche genau gelten, hängt von der Produktart ab. Die Anforderungen können sich auch aus nachgelagerten deutschen Verordnungen ergeben. Hier ist eine frühzeitige Recherche unerlässlich. (Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben.)
Schritt 2: Wirtschaftsakteure und Verantwortlichkeiten festlegen
Der Importeur ist derjenige, der Produkte aus einem Drittstaat in die EU verbringt. Er gilt als Wirtschaftsakteur und haftet für die Konformität. Der in China ansässige Hersteller kann die Konformitätserklärung nicht allein ausstellen – er muss einen Bevollmächtigten in der EU benennen oder der Importeur übernimmt diese Funktion. Legen Sie daher schriftlich fest, wer die technische Dokumentation vorhält, wer die Konformitätserklärung abgibt und wer die Marktüberwachung kontaktieren darf.
Fordern Sie vom chinesischen Hersteller eine umfassende Dokumentenmappe an: technische Zeichnungen, Schaltpläne, Prüfberichte, Materialzertifikate und eine ausdrückliche Freigabe für die Verwendung Ihrer Firmierung auf dem Produkt.
Schritt 3: Technische Dokumentation erstellen
Die technische Dokumentation ist der zentrale Nachweis der Produkt-Compliance. Sie umfasst in der Regel:
- Produktbeschreibung und Verwendungszweck
- Technische Zeichnungen und Stücklisten
- Risikobeurteilung
- Angewandte Normen und Spezifikationen
- Prüfberichte von internen oder externen Prüfungen
- Entwürfe der Betriebsanleitung in deutscher Sprache
- EU-Konformitätserklärung
Diese Dokumentation muss mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden und jederzeit auf Verlangen der Marktüberwachungsbehörde vorgelegt werden können. Erstellen Sie diese Mappe bereits vor der ersten Lieferung – nicht erst bei der Zollabfertigung.
Schritt 4: Konformitätsbewertung und Prüfung
Für viele Produkte ist eine interne Konformitätsbewertung durch den Hersteller ausreichend. In einigen Kategorien – etwa bei Maschinen, Medizinprodukten oder Funkanlagen – muss jedoch eine Benannte Stelle eingeschaltet werden. Diese prüft das Produkt und stellt eine Konformitätsbescheinigung aus, die Grundlage der CE-Kennzeichnung ist.
Beauftragen Sie ein unabhängiges Prüflabor für Tests, zum Beispiel zur elektromagnetischen Verträglichkeit oder zur Materialsicherheit. Verwenden Sie hierfür akkreditierte Labore, damit die Ergebnisse auch von den Behörden anerkannt werden. Die aktuelle Liste der Benannten Stellen finden Sie in der NANDO-Datenbank der EU; akkreditierte Labore können Sie über die nationale Akkreditierungsstelle ermitteln.
Schritt 5: Kennzeichnung und Registrierung
Erst wenn die Konformität nachgewiesen ist, bringen
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.

