Offizielle Quellen für den Deutschland-Markteintritt: Zuständigkeiten, Formulare und Fristen

Ein Markteintritt in Deutschland erfordert mehrere amtliche Meldungen. Die Reihenfolge hängt von der Rechtsform, der Tätigkeit und dem Geschäftsmodell ab. Verlässlich sind ausschließlich staatliche Quellen wie BMWK, BZSt, Handelsregister, IHK, Zoll, ELSTER und GTAI. Dieser Leitfaden nennt die wichtigen Schritte, Materialien, Fristen und typische Fehler.

Schritt 1: Zuständige Stelle bestimmen

Die meisten Unternehmen müssen zunächst ihr Gewerbe anmelden. Zuständig ist das Gewerbeamt der Gemeinde oder Stadt, in der sich die Betriebsstätte befindet. Maßgeblich sind die jeweiligen Landesregelungen. Eine Übersicht über Rechtsformen und Anforderungen liefern das BMWK und die GTAI.

Schritt 2: Gewerbe anmelden

Die Gewerbeanmeldung ist ein amtliches Formular, das in der Regel vor Beginn der Tätigkeit abgegeben werden muss. Bei persönlichem Erscheinen sind ein gültiger Ausweis beziehungsweise Reisepass und, bei juristischen Personen, eine Vertretungsvollmacht mitzuführen. Die Gewerbebehörde leitet die Daten automatisch an das Finanzamt und die zuständige IHK weiter.

  • Material: Ausweis, Angaben zur Tätigkeit, Adresse der Betriebsstätte, Rechtsform und Gesellschafterdaten.
  • Frist: Vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit.

Schritt 3: Handelsregister eintragen lassen

Nicht jede Firma benötigt einen Handelsregistereintrag. Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG müssen ins Handelsregister eingetragen werden. Auch größere Einzelkaufleute und Personengesellschaften können eintragungspflichtig oder eintragungsfähig sein. Die Anmeldung erfolgt durch einen Notar; die Eintragung ist bei vielen Rechtsformen Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Gesellschaft.

Achtung: Das Handelsregister ist nicht das Gewerberegister. Das Handelsregister wird elektronisch geführt und ist über handelsregister.de einsehbar, gerichtliche Bekanntmachungen über das Unternehmensregister.

Schritt 4: Steuerliche Erfassung über ELSTER

Nach der Gewerbeanmeldung beziehungsweise Geschäftsaufnahme stellt das Finanzamt eine Steuernummer aus. Dafür ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das Portal ELSTER (elster.de) einzureichen. Der Fragebogen enthält Fragen zu Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Stelle Zweck Formular oder Portal
Gewerbeamt Gewerbeanmeldung Gewerbeanmeldung
Notar / Handelsregister Eintragung der Gesellschaft Anmeldung beim Registergericht
Finanzamt / ELSTER Steuernummer Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
BZSt Umsatzsteuer-Identifikationsnummer BZStOnline-Portal
Zoll EORI-Nummer, Zollabwicklung EORI-Registrierung über zoll.de
IHK Beratung, Pflichtmitgliedschaft IHK-Suche über ihk.de

Schritt 5: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beim BZSt

Unternehmen mit Lieferungen oder Leistungen in andere EU-Mitgliedstaaten benötigen in bestimmten Fällen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist von der Steuernummer des Finanzamts zu unterscheiden.

Schritt 6: Zoll und EORI-Nummer

Wer Waren aus Drittstaaten einführt, in Drittstaaten ausführt oder in das Zollverfahren einbezieht, benötigt eine EORI-Nummer. Diese wird beim Zoll beantragt. Fehlt die Nummer, kann keine Zollanmeldung abgegeben werden.

Schritt 7: IHK und Branchenverbände nutzen

Industrie- und Handelskammern sind keine freiwilligen Clubs, sondern öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Mitgliedschaft entsteht durch die Gewerbeanmeldung. Die IHK informiert über rechtliche Rahmenbedingungen, Formulare und regionale Besonderheiten. Zusätzlich liefern BMWK und GTAI Daten zu Märkten, Branchen und Fördermöglichkeiten. Branchenverbände können mit Normen und Praxisinformationen helfen, ersetzen jedoch keine behördlichen Anmeldungen.

Materialien für den Ablauf

  • Pass oder Personalausweis
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Beglaubigte Handelsregisterauszüge aus dem Herkunftsland
  • Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführung
  • Inlandsanschrift und Bankverbindung
  • Vollmacht, wenn Dritte die Anmeldung übernehmen

Häufige Fehler

  • Gewerbe nicht angemeldet: Online-Handel und Dienstleistungen sind ebenfalls gewerbepflichtig.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung verspätet eingereicht: Der Fragebogen muss unverzüglich abgegeben werden.
  • Handelsregister und Gewerbeanmeldung verwechselt: Beide Anmeldungen bestehen unabhängig voneinander.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit Steuernummer verwechselt: Verschiedene Nummern, verschiedene Stellen.
  • EORI-Nummer nicht beantragt: Bei grenzüberschreitendem Warenverkehr ist die Nummer zwingend.
  • Nichtamtliche Formulare genutzt: Nur die Formulare der zuständigen Behörden beziehungsweise Portale sind verbindlich.

Offizielle Quellen

Stand: 2026-08-14

Alle Angaben ohne Gewähr; offizielle Fassungen prüfen.

Dieser Artikel ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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