FDI-Prüfung in Deutschland: Verfahren, Transparenz und praktische Hinweise für internationale Investoren

Rechtsrahmen und Zuständigkeiten

Die deutsche Investitionskontrolle beruht auf dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es prüft, ob der Erwerb eines inländischen Unternehmens durch einen Erwerber aus einem Drittstaat die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährden kann. Nicht jede Investition ist anmeldepflichtig. Für internationale Unternehmen stellt sich daher zunächst die Frage, ob ihr geplantes Vorhaben in den Anwendungsbereich der FDI-Prüfung fällt.

Anmeldepflicht und relevante Sektoren

Das deutsche Recht unterscheidet die sektorspezifische und die branchenübergreifende Prüfung. Während die sektorspezifische Prüfung vor allem Rüstungs- und Sicherheitsgüter betrifft, erfasst die branchenübergreifende Prüfung insbesondere:

  • Kritische Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Wasser, Informationstechnik, Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen
  • Unternehmen mit sicherheitsrelevanter Software oder IT-Sicherheitstechnologie
  • Unternehmen aus ausgewählten Zukunftstechnologien wie künstliche Intelligenz, Robotik und Halbleiter

Für diese Bereiche besteht eine Anmeldepflicht. Fehlt die Anmeldung, ist der Erwerb rechtlich schwebend unwirksam. In Zweifelsfällen kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim BMWK beantragt werden. Sie trägt dazu bei, das Verfahren planbar zu machen.

Verfahren und Fristen

Das Verfahren beginnt mit der schriftlichen Anmeldung beim BMWK. Entscheidend ist die Vollständigkeit der Unterlagen, denn erst dann laufen die gesetzlichen Fristen. Nach der AWV hat das BMWK einen Monat Zeit, über die Eröffnung des Prüfverfahrens zu entscheiden. Wird das Verfahren vertieft, muss die Behörde innerhalb von vier Monaten über eine Untersagung oder den Abschluss ohne Untersagung entscheiden. In der Praxis sind diese Fristen verbindlich, aber an die Qualität der eingereichten Nachweise gekoppelt.

Verfahrensart Relevante Bereiche Anmeldepflicht
Sektorspezifische Prüfung Rüstungsgüter, Sicherheitsgüter Ja
Branchenübergreifende Prüfung Kritische Infrastrukturen, bestimmte Schlüsseltechnologien Ja für gesetzlich bestimmte Fälle; sonst Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich

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