Der Erwerb von Anteilen an einem deutschen Unternehmen durch ausländische Investoren unterliegt in der Bundesrepublik einem besonderen Regelwerk. Die Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) soll Risiken für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit abwehren. Doch nicht jeder Kauf muss angemeldet werden. Ob eine Anmeldepflicht besteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Mit den folgenden 12 Fragen können Sie Ihr Risiko in wenigen Minuten einschätzen.
Rechtlicher Rahmen: AWG und AWV
Die Rechtsgrundlage für die deutsche Investitionsprüfung bilden das AWG und die AWV. Die zuständigen Behörden sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Prüfung unterscheidet zwischen einer sektorübergreifenden Kontrolle für sicherheitsrelevante Branchen und einer sektorspezifischen Kontrolle für besonders sensible Bereiche wie Verteidigung oder Verschlüsselungstechnik. Die Schwellenwerte für den Stimmrechtserwerb wurden in den letzten Jahren mehrfach abgesenkt. Daher gilt: Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben zu Gesetzen und Gebühren, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.
So nutzen Sie den Selbsttest
Beantworten Sie die folgenden 12 Fragen mit „Ja“ oder „Nein“. „Ja“ bedeutet, dass ein Risikoindikator vorliegt. Die Gesamtzahl der „Ja“-Antworten gibt eine erste Einschätzung, ob Sie eine Anmeldung zur Investitionsprüfung erwägen sollten. Dieser Test ersetzt keine Rechtsberatung und ist keine verbindliche Auskunft durch eine Behörde.
Die 12 Fragen
Frage 1: Kommt der Erwerber aus einem Drittstaat, also aus einem Land außerhalb der EU und des EWR?
Ja, wenn der Investor nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums stammt. Auch Erwerber aus der Schweiz, aus Großbritannien oder den USA sind betroffen, sofern keine Sonderregelung greift.
Frage 2: Erwirbt der Investor direkt oder indirekt Stimmrechte an einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland?
Ja, wenn der Erwerb Zielanteile an einer deutschen Gesellschaft umfasst. Auch indirekte Erwerbe über ausländische Zwischenholdings können erfasst sein.
Frage 3: Liegt der Stimmrechtsanteil nach dem Erwerb über der gesetzlich relevanten Schwelle – beispielsweise bei 10 % in sensiblen Bereichen oder bei 25 % in anderen Branchen?
Ja, wenn der Investor eine dieser Schwellen erreicht oder überschreitet. Die exakten Prozentwerte hängen von der Branche des Zielunternehmens ab und können sich durch Rechtsänderungen verschieben.
Frage 4: Ist das Zielunternehmen in einer der folgenden kritischen Infrastrukturen tätig: Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik, Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen oder Transport/Verkehr?
Ja, wenn das Unternehmen Anlagen oder Einrichtungen betreibt, die für das Gemeinwesen unverzichtbar sind.
Frage 5: Entwickelt oder vertreibt das Zielunternehmen Software, die für den Betrieb kritischer Infrastrukturen verwendet wird?
Ja, wenn die Software zum Beispiel Steuerungssysteme für Stromnetze, Wasserwerke oder Krankenhäuser unterstützt.
Frage 6: Ist das Zielunternehmen im Bereich der Überwachungstechnik, Abwehr- oder Sicherheitstechnik tätig?
Ja, zum Beispiel bei Kamerasystemen, Alarmtechnik oder Sicherheitsdiensten mit besonderer technischer Ausstattung.
Frage 7: Arbeitet das Zielunternehmen mit Verschlüsselungstechnologien oder Cybersicherheitslösungen?
Ja, insbesondere wenn Produkte oder Dienstleistungen zur Absicherung von IT-Systemen entwickelt werden.
Frage 8: Verfügt das Zielunternehmen über sicherheitsrelevante Lizenzen oder Zulassungen, etwa nach dem BSI-Gesetz oder dem IT-Sicherheitsgesetz?
Ja, wenn das Unternehmen eine besondere Genehmigung für sicherheitsempfindliche Tätigkeiten besitzt.
Frage 9: Unterliegt das Zielunternehmen Exportkontrollen, beispielsweise im Rahmen der Kriegswaffenkontrolle oder der Dual-Use-Verordnung?
Ja, wenn das Unternehmen Güter herstellt oder handelt, die für militärische oder zivile Sicherheitszwecke genutzt werden können.
Frage 10: Hat das Zielunternehmen Zugang zu personenbezogenen Daten, die für die Sicherheit von Bund oder Ländern relevant sind?
Ja, etwa bei Daten aus Gesundheitswesen, Telekommunikation oder staatlichen IT-Systemen.
Frage 11: Ist das Zielunternehmen im Bereich von Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz, Quantentechnologie, Halbleiter oder Robotik tätig?
Ja, wenn das Unternehmen in einer dieser Branchen forscht, entwickelt oder produziert.
Frage 12: Bestehen konkrete Hinweise, dass der Erwerb die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands gefährden könnte?
Ja, wenn zum Beispiel der Erwerber in einem Staat sitzt, der als Risiko eingestuft wird, oder wenn der Verwendungszweck der Technologie kritisch erscheint.
Auswertung: Ihr Risiko auf einen Blick
Zählen Sie die mit „Ja“ beantworteten Fragen. Nutzen Sie die folgende Tabelle für Ihre erste Einschätzung:
| Anzahl „Ja“ | Risikoeinschätzung |
|---|---|
| 0–2 | Geringes Risiko. In der Regel dürfte keine Anmeldepflicht bestehen. Eine Verpflichtung kann sich jedoch aus Einzelfallumständen ergeben. |
| 3–5 | Erhöhtes Risiko. Eine Anmeldung zur Investitionsprüfung kann erforderlich sein. Lassen Sie den Fall prüfen. |
| 6–9 | Hohes Risiko. Eine Anmeldung wird dringend empfohlen, bevor Sie den Kaufvertrag abschließen. |
| 10–12 | Sehr hohes Risiko. Klären Sie die Rechtslage vor jeder weiteren verbindlichen Vereinbarung mit versierter Beratung. |
Wichtige Hinweise zur Investitionsprüfung
Die deutsche Investitionsprüfung ist kein reines Formverfahren. Sie kann mit Auflagen oder Untersagungen enden. Auch eine nachträgliche Prüfung ist möglich, wenn eine Anmeldung unterbleibt. Die gesetzlichen Grundlagen und Schwellenwerte wurden in der Vergangenheit angepasst und können sich jederzeit ändern. Ebenso können sich Gebührenregelungen für das Verfahren ändern. Stand: prüfen Sie die aktuellen offiziellen Angaben des BMWK und BAFA, bevor Sie auf Grundlage dieses Selbsttests handeln.
Dieser Selbsttest ist ein Werkzeug zur ersten Risikoeinschätzung. Er ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine verbindliche Auskunft der zuständigen Behörde. Gerade bei komplexen Beteiligungsstrukturen oder einem gemischten Produktportfolio kann eine frühzeitige Analyse durch spezialisierte Anwälte Kosten sparen und Sicherheit schaffen.
Offizielle Quellen
Weitere Informationen finden Sie auf den offiziellen Websites:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Handelsregister (Unternehmensregister)
- IHK – Industrie- und Handelskammer
Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie die aktuellen offiziellen Informationen.
NÄCHSTE SCHRITTE (NEXT STEPS)
Wenn Sie nach dem Selbsttest ein erhöhtes Risiko sehen, empfehlen wir folgende Schritte:
- Verschaffen Sie sich einen aktuellen Überblick über die relevanten Vorschriften des AWG und der AWV.
- Prüfen Sie, ob Ihr Erwerb die meldefähigen Schwellenwerte erreicht oder überschreitet.
- Kontaktieren Sie frühzeitig das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine informelle Auskunft.
- Beauftragen Sie eine auf das Außenwirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei mit der verbindlichen Einordnung.
- Reichen Sie bei Bedarf eine formlose Anmeldung zur Investitionsprüfung ein – vor Abschluss des Kaufvertrags.
- Dokumentieren Sie alle Schritte und Annahmen für Ihre Compliance-Akte.
Nutzen Sie diesen Selbsttest als Orientierung, aber verlassen Sie sich nicht allein auf das Ergebnis. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Unternehmenskauf in Deutschland sind anspruchsvoll – eine belastbare Risikoeinschätzung benötigt aktuelle Informationen und individuelle juristische Prüfung.

