Internationale Unternehmen stehen beim Eintritt in den deutschen Markt regelmäßig vor der Frage: Soll eine bereits eingetragene, aber nicht operativ tätige GmbH erworben werden (Vorratsgesellschaft) oder soll eine klassische Neugründung erfolgen? Beide Wege führen zu einer voll handlungsfähigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, unterscheiden sich jedoch erheblich in Kosten, Zeitaufwand, Risiken und steuerlichen Startpunkten. Dieser Beitrag ordnet den Stand für August 2026 ein.
Was ist eine Vorratsgesellschaft?
Eine Vorratsgesellschaft ist eine GmbH, die bereits vorab notariell gegründet und ins Handelsregister eingetragen wurde, aber keine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Das Stammkapital ist eingezahlt, die Gesellschaft ist rechtlich existent. Der spätere Erwerber kauft die Geschäftsanteile von den bisherigen Gesellschaftern und übernimmt die Gesellschaft. Im Handelsregister werden in der Regel die Gesellschafter, die Geschäftsführung, die Firma und der Unternehmensgegenstand geändert.
Was bedeutet die Neugründung einer GmbH?
Bei der Neugründung wird die GmbH von Beginn an durch die zukünftigen Gesellschafter selbst gestaltet. Dazu gehören die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notariell, die Eröffnung eines Bankkontos zur Einzahlung des Stammkapitals, die Anmeldung zum Handelsregister und die Eintragung. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als solche. Seit August 2022 ist nach der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) auch eine Online- Gründung per Videobeurkundung möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kosten, Zeit und Risiken im Vergleich
| Kriterium | Neugründung | Vorratsgesellschaft |
|---|---|---|
| Kosten | Notar- und Handelsregisterkosten nach GNotKG, circa 1.000 bis 2.000 Euro bei 25.000 Euro Stammkapital | Kaufpreis für die Anteile (marktüblich oft 1.500 bis 3.500 Euro) zuzüglich Notarkosten für Abtretung, Firmen- und Gegenstandsänderung |

