Eignungs- und Mandatsprüfung bei chinesischen Investoren: Deutschland, Niederlande und Singapur im Vergleich

Warum die Eignungsprüfung komplexer wird

Wer als Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder Compliance-Beauftragter ein Mandat eines chinesischen Investors annehmen möchte, muss sich bereits vor der Mandatierung ein umfassendes Bild über die Eignung des Investors und die Struktur des geplanten Engagements machen. Die Wahl der Zwischenholding ist dabei entscheidend: Investiert der Investor direkt in Deutschland, über eine niederländische Holding oder über eine Singapur-Gesellschaft? Jede Struktur erfordert andere Prüfschritte und wirft andere Risiken auf. Der folgende Überblick dient als Werkzeug für die tägliche Praxis.

Prüffelder der Eignungs- und Mandatsprüfung

Die Prüffelder lassen sich auf sieben Kernbereiche verdichten, die je nach Struktur und Mandat gewichtet werden müssen:

  • Gesellschafterstruktur: Wer ist die natürliche Person hinter dem Investor? Welche Zwischengesellschaften sind beteiligt?
  • Herkunftsland: Kommt der Investor aus der Volksrepublik China, aus Hongkong oder aus einer anderen Rechtsordnung? Welche politischen und rechtlichen Risiken bestehen?
  • Branche: Ist der Geschäftszweig in Deutschland erlaubnispflichtig oder unterliegt er Beschränkungen?
  • Geldfluss: Lässt sich die Herkunft der eingesetzten Mittel lückenlos nachvollziehen? Sind die Zahlungswege transparent?
  • Lizenzen: Welche Genehmigungen, Eintragungen oder Erlaubnisse sind für das geplante Vorhaben erforderlich?
  • Ausschlussfälle: Liegen Sanktionen, offene Strafverfahren oder Reputationsrisiken vor?
  • Verfahrensschritte: Wie ist die Prüfung sachgerecht zu dokumentieren?

Vergleich der drei Standorte

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede aus Sicht einer Eignungsprüfung für einen chinesischen Investor, der in Deutschland aktiv werden will. Deutschland ist der Zielmarkt, die Niederlande und Singapur sind typische Zwischenholding-Standorte.

Prüfaspekt Direktinvestment in Deutschland Zwischenholding Niederlande Zwischenholding Singapur
Außenwirtschaftliche Prüfung Investitionsprüfung durch das BMWK gemäß AWV greift unmittelbar. Ist der wirtschaftliche Eigentümer ein Drittstaatsangehöriger, kann eine Prüfung über die Kontrollkette ausgelöst werden.

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